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Auf zwei Rädern

Fahrrad­fahrer: Rechte und Pflichten im Straßen­verkehr

Fahrradfahrer auf Straße
Rechte der Radfahrenden.

Polizei­kon­trolle: Was müssen Radfahrer wissen?

Nicht nur Autofahrer dürfen ohne konkreten Verdacht von der Polizei angehalten werden. Gleiches gilt auch für Radler. Dabei gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für Polizei­kon­trollen von Autofahrern. Wer mit seinem Fahrrad von der Polizei kontrolliert wird, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und sich vor allem gut überlegen, was sie gegenüber den Polizisten äußern.

Denn ein mögliches Delikt muss kein Radfahrer von sich aus zugeben. Wer es doch tut, wird später kaum noch eine Möglichkeit haben, gegen einen Bußgeld­be­scheid vorzugehen. Lediglich Daten zur Person müssen angegeben werden. „Bei allen anderen Fragen sollten Radfahrer entgegnen, dass sie dazu jetzt nichts sagen möchten“, rät Jörg Elsner, Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht.

Geister­fahrer auf dem Rad: Kein Schmer­zensgeld bei Unfall?

Verstößt ein Radfahrer gravierend gegen seine Sorgfalts­pflichten, kann er bei einem Unfall auch alleine haften, warnt die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV)und verweist auf eine entspre­chende Entscheidung des Amtsge­richts München (Az.: 345 C 23506/12).

In dem verhan­delten Fall wechselte eine Radfahrerin vom Radweg auf der linken Straßenseite auf die linke Fahrbahn der Straße. Die Radfahrerin war also kurzzeitig in der falschen Richtung unterwegs und wurde dort von einem Auto erfasst und verletzt. Ihre Klage auf Schmer­zensgeld wies das Gericht jedoch ab, weil ihr Verschulden so überwiegend sei, dass eine Haftung der Autofahrerin alleine aufgrund der Betriebs­gefahr des Autos entfalle.

Alkoho­lisiert Fahrrad fahren: Was ist erlaubt?

Sich angetrunken auf den Sattel zu schwingen, ist keine gute Idee: Wer durch Alkohol­einfluss oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft. So steht es im Strafge­setzbuch (§ 316) und dies gilt auch für Fahrrad­fahrer.

Bei einem Wert zwischen 0,3 und 1,6 Promille kann es zu strafrecht­lichen Folgen kommen, wenn der Fahrrad­fahrer den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht. Allerdings muss die Polizei in diesem Fall nachweisen, dass das Fehlver­halten auf den alkoho­li­sierten Zustand zurück­zu­führen ist. Ab 1,6 Promille liegt eine absolute Fahrun­taug­lichkeit vor, die bei Autofahrern bei 1,1 Promille liegt. Das bedeutet, dass man eine Straftat begeht, wenn man derart alkoho­lisiert auf sein Fahrrad steigt.

Fahrrad­unfall, Rechtsfrage oder Bußgeld? Anwälte helfen

Sie hatten einen Unfall mit dem Fahrrad und brauchen rechtlichen Beistand vor Gericht? Oder sollen Sie ein Bußgeld zahlen und möchten dagegen vorgehen? In diesen und allen anderen Fällen und Rechts­fragen können Sie sich an Anwältinnen und Anwälte für Verkehrsrecht wenden. Diese beraten Sie und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht. Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.

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Datum
Aktualisiert am
24.07.2023
Autor
red/dpa/tmn,DAV
Bewertungen
3420
Themen
Fahrrad Straßen­verkehr Unfall

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