Lesen Sie weiter
- Seite 1 – Müssen Radfahrer einen Helm tragen?
- Seite 2 – Müssen Fahrradfahrer den Radweg benutzen?
- Seite 3 – Was müssen Radfahrer bei einer Polizeikontrolle beachten?
- Auf einer Seite lesen
Nicht nur Autofahrer dürfen ohne konkreten Verdacht von der Polizei angehalten werden. Gleiches gilt auch für Radler. Dabei gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für Polizeikontrollen von Autofahrern. Wer mit seinem Fahrrad von der Polizei kontrolliert wird, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und sich vor allem gut überlegen, was sie gegenüber den Polizisten äußern.
Denn ein mögliches Delikt muss kein Radfahrer von sich aus zugeben. Wer es doch tut, wird später kaum noch eine Möglichkeit haben, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Lediglich Daten zur Person müssen angegeben werden. „Bei allen anderen Fragen sollten Radfahrer entgegnen, dass sie dazu jetzt nichts sagen möchten“, rät Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Verstößt ein Radfahrer gravierend gegen seine Sorgfaltspflichten, kann er bei einem Unfall auch alleine haften, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)und verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 23506/12).
In dem verhandelten Fall wechselte eine Radfahrerin vom Radweg auf der linken Straßenseite auf die linke Fahrbahn der Straße. Die Radfahrerin war also kurzzeitig in der falschen Richtung unterwegs und wurde dort von einem Auto erfasst und verletzt. Ihre Klage auf Schmerzensgeld wies das Gericht jedoch ab, weil ihr Verschulden so überwiegend sei, dass eine Haftung der Autofahrerin alleine aufgrund der Betriebsgefahr des Autos entfalle.
Sich angetrunken auf den Sattel zu schwingen, ist keine gute Idee: Wer durch Alkoholeinfluss oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft. So steht es im Strafgesetzbuch (§ 316) und dies gilt auch für Fahrradfahrer.
Bei einem Wert zwischen 0,3 und 1,6 Promille kann es zu strafrechtlichen Folgen kommen, wenn der Fahrradfahrer den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht. Allerdings muss die Polizei in diesem Fall nachweisen, dass das Fehlverhalten auf den alkoholisierten Zustand zurückzuführen ist. Ab 1,6 Promille liegt eine absolute Fahruntauglichkeit vor, die bei Autofahrern bei 1,1 Promille liegt. Das bedeutet, dass man eine Straftat begeht, wenn man derart alkoholisiert auf sein Fahrrad steigt.
Sie hatten einen Unfall mit dem Fahrrad und brauchen rechtlichen Beistand vor Gericht? Oder sollen Sie ein Bußgeld zahlen und möchten dagegen vorgehen? In diesen und allen anderen Fällen und Rechtsfragen können Sie sich an Anwältinnen und Anwälte für Verkehrsrecht wenden. Diese beraten Sie und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht. Ansprechpartner in ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.