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Ja, Radfahrer müssen einen Radweg nutzen – aber nur unter einer bestimmten Voraussetzung: Wenn ein entsprechendes Verkehrsschild die Benutzungspflicht anzeigt. Diese Schilder sind rund, blau und mit einem weißen Rad versehen, manchmal auch zweigeteilt neben oder unter typisierten Personen (Zeichen 237, 240 und 241).
Fehlt ein solches Schild, dürfen Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren. Geregelt wird dies in Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung. Auf Bussparen dürfen Radfahrer in der Regel nicht ausweichen, das ist in den meisten Kommunen untersagt.
Ist ein Radfahrer auf dem Radweg unterwegs, gelten auch hier bestimmte Regeln. Zum Beispiel beim Überholen: Die StVO sieht in § 5 vor, dass man andere Verkehrsteilnehmer nur von links überholen darf, was auch für Fahrradfahrer auf dem Radweg gilt. Bei solchen Manövern sollten Fahrradfahrer aber einen gewissen Abstand zueinander halten.
Dabei bezeichnete der BGH einen Abstand von 1,40 m zwischen zwei Radlern auf dem Radweg für „verhältnismäßig schmal“ (AZ: VI ZR 131/84). Auf schmalen Radwegen oder wenn der vor einem fahrende Radfahrer unaufmerksam ist und mäandert, ist Klingeln erlaubt.
Kinder müssen auf dem Bürgersteig fahren, wenn sie jünger als acht Jahre alt sind. Erwachsene dürfen dann gemeinsam mit ihrem Kind auf dem Bürgersteig fahren. Kinder bis zehn Jahren dürfen sowohl aus dem Gehweg als auch auf der Straße oder dem Radweg fahren. „Die Frage, ob Eltern vor oder hinter ihrem Kind radeln sollten, ist juristisch nicht definiert“, sagt Rechtsanwältin Gesine Reisert von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Dies müssten Mütter und Väter je nach Situation und Charakter des Kindes selbst entscheiden.
Die Hälfte aller Fahrradunfälle in Deutschland kommt nicht durch Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern zustande, sondern durch kaputten oder unebenen Straßenbelag. Rechtlich verantwortlich sind dafür die Kommunen.
Im Falle eines Unfalles können Radfahrer aber selten mit Schadenersatz rechnen. „Die Gerichte sind gegenüber den Kommunen, die für die Unterhaltung und somit Sicherheit auf Radwegen zuständig sind, sehr nachsichtig“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Anwaltauskunft.