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Auf zwei Rädern

Fahrrad­fahrer: Rechte und Pflichten im Straßen­verkehr

Fahrradfahrer auf Straße
Rechte der Radfahrenden.

Müssen Radfahrer den Radweg nutzen?

Ja, Radfahrer müssen einen Radweg nutzen – aber nur unter einer bestimmten Voraus­setzung: Wenn ein entspre­chendes Verkehrs­schild die Benutzungs­pflicht anzeigt. Diese Schilder sind rund, blau und mit einem weißen Rad versehen, manchmal auch zweigeteilt neben oder unter typisierten Personen (Zeichen 237, 240 und 241).

Fehlt ein solches Schild, dürfen Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren. Geregelt wird dies in Paragraph 2 der Straßen­ver­kehrs­ordnung. Auf Bussparen dürfen Radfahrer in der Regel nicht ausweichen, das ist in den meisten Kommunen untersagt.

Überholen auf dem Radweg: Was müssen Radfahrer wissen?

Ist ein Radfahrer auf dem Radweg unterwegs, gelten auch hier bestimmte Regeln. Zum Beispiel beim Überholen: Die StVO sieht in § 5 vor, dass man andere Verkehrs­teil­nehmer nur von links überholen darf, was auch für Fahrrad­fahrer auf dem Radweg gilt. Bei solchen Manövern sollten Fahrrad­fahrer aber einen gewissen Abstand zueinander halten.

Dabei bezeichnete der BGH einen Abstand von 1,40 m zwischen zwei Radlern auf dem Radweg für „verhält­nismäßig schmal“ (AZ: VI ZR 131/84). Auf schmalen Radwegen oder wenn der vor einem fahrende Radfahrer unaufmerksam ist und mäandert, ist Klingeln erlaubt.

Fahrrad fahren mit Kindern: Welche Regeln gelten?

Kinder müssen auf dem Bürgersteig fahren, wenn sie jünger als acht Jahre alt sind. Erwachsene dürfen dann gemeinsam mit ihrem Kind auf dem Bürgersteig fahren. Kinder bis zehn Jahren dürfen sowohl aus dem Gehweg als auch auf der Straße oder dem Radweg fahren. „Die Frage, ob Eltern vor oder hinter ihrem Kind radeln sollten, ist juristisch nicht definiert“, sagt Rechts­an­wältin Gesine Reisert von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht. Dies müssten Mütter und Väter je nach Situation und Charakter des Kindes selbst entscheiden.

Radweg kaputt: Zahlt die Kommune bei einem Unfall?

Die Hälfte aller Fahrrad­unfälle in Deutschland kommt nicht durch Kollisionen mit anderen Verkehrs­teil­nehmern zustande, sondern durch kaputten oder unebenen Straßenbelag. Rechtlich verant­wortlich sind dafür die Kommunen.

Im Falle eines Unfalles können Radfahrer aber selten mit Schaden­ersatz rechnen. „Die Gerichte sind gegenüber den Kommunen, die für die Unterhaltung und somit Sicherheit auf Radwegen zuständig sind, sehr nachsichtig“, erklärt Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher der Anwalt­auskunft.

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Datum
Aktualisiert am
24.07.2023
Autor
red/dpa/tmn,DAV
Bewertungen
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Themen
Fahrrad Straßen­verkehr Unfall

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