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Der gläserne Fahrer?

Dashcams im Auto: Beweis­mittel vs. Datenschutz

Dashcam im Auto
In vielen Ländern üblich, in Deutschland umstritten: Dashcams. © Quelle: DAV

Fahrzeugdaten: Fahrzeugdaten meist ohne Richter­vor­behalt zu beschlag­nahmen

Auf einen Teil der Daten haben bisher alleine die Hersteller der Fahrzeuge Zugriff, die diese Daten unter anderem dann verwenden, wenn es darum geht, Ansprüche der Fahrzeug­be­sitzer abzuwehren. Dabei steht die Beschlag­nahmung von Daten unter Richter­vor­behalt. Das heißt, dass nur ein Richter sie anordnen darf. Ohne Richter geht es nur bei Gefahr im Verzug, wenn also die Zeit für eine Anfrage beim Richter nicht ausreicht.

Da Datensamm­lungen immer veränderbar und löschbar sind, besteht auch immer Gefahr im Verzug. Der Richter­vor­behalt laufe dadurch ins Leere – so die Kritiker der zunehmenden Datensamm­lungen. Verkehrs­rechts­expertin Mielchen: „Somit besteht die Gefahr, dass unser bisheriger Schutz­me­cha­nismus gegen unbefugte Eingriffe in die Privat­sphäre ausgehöhlt wird“.

Daniela Mielchen fordert, dass Fahrer eine freiwillige (also nicht an etwaige Versprechen gekoppelte) Einver­ständ­nis­er­klärung über die Datener­hebung und -verwendung abgeben müssten, die jederzeit widerruflich sei und die genau bestimme, an wen welche Daten weiter­gegeben werden. „Zudem muss der Betroffene die Möglichkeit haben, als Erster Einsicht in die Daten zu erhalten, bevor es zu einer Datenwei­tergabe kommt“, so die Rechts­an­wältin.

Das Thema Daten­schutz im Auto dürfte Gerichte und Gesetzgeber – wie auch die Dashcams – in den kommenden Jahren noch vielfach beschäftigen.

 

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Datum
Aktualisiert am
17.06.2019
Autor
red
Bewertungen
8210 1
Themen
Auto Autounfall Datenschutz Versicherung

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