Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Der gläserne Fahrer?

Dashcams im Auto: Beweis­mittel vs. Datenschutz

Dashcam im Auto
In vielen Ländern üblich, in Deutschland umstritten: Dashcams. © Quelle: DAV

Privat­personen ohne deren Wissen filmen: Verstoß gegen Bundes­da­ten­schutz­gesetz

Für die kritische Haltung der Gerichte gab es also wichtige Gründe: Mit dem Einsatz von Dashcams sind erhebliche datenschutz­rechtliche Probleme verbunden. Denn wer als Privat­person mittels durchge­hender Aufnahmen anderen Personen gegen deren Willen und/oder Wissen filmt, verstößt gegen das Bundes­da­ten­schutz­gesetz.

In Bayern müssen Autofahrer, die den Straßen­verkehr mit der Dashcam filmen und die Filme im Internet veröffent­lichen, mit empfind­lichen Strafen rechnen. Es drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld. Strafen drohen auch in Nordrhein-Westfalen.

Darf nun jeder eine Dashcam nutzen?

Auch mit der oberge­richt­lichen Entscheidung sind die datenschutz­recht­lichen Bedenken nicht ausgeräumt. „Das informa­tionelle Selbst­be­stim­mungsrecht und das Recht am eigenen Bild sind bedeutende Rechtsgüter“, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Gerade der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams, also das ständige Filmen von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern, verletzt deren Rechte.“

Eine Kamera im Auto mitzuführen kann grundsätzlich sinnvoll sein. Ihr Einsatz empfiehlt sich beispielsweise, um nach einem Unfall Schäden und Beweise zu dokumen­tieren – nicht aber für ein dauerhaftes und anlassloses Abfilmen des Verkehrs. Unter keinen Umständen sollten Autofahrer solche Aufnahmen im Internet hochladen.

Forderung: Klare gesetzliche Regelung für alle Fahrzeugdaten

Daniela Mielchen ist Fachan­wältin für Verkehrsrecht und Mitglied des Verkehrs­rechts­aus­schusses des DAV. Auch sie hat eine klare Haltung zu den On-Board-Kameras: „Es sollte weiter­gehend als bisher gesetzlich geregelt werden, welche Daten wann, wo, zu welchem Zweck und wie lange gespeichert werden und an wen sie weiter­ge­leitet werden dürfen“, sagt sie.

Aufnahmen von Dashcams sind dabei längst nicht die einzigen kriti­schen Daten, die im Fahrzeug gesammelt werden. Mittlerweile gibt es laut Mielchen bis zu 80 Steuer­geräte, die in Fahrzeugen Daten sammeln. Einige dieser Daten werden – zumindest kurzfristig – in internen Speichern abgelegt. Die Daten können be- und entlasten und sind für viele inter­essant: nicht nur für den Fahrer und den Halter, sondern auch für den Hersteller, Versiche­rungen und die Polizei.

Lesen Sie weiter

Datum
Aktualisiert am
17.06.2019
Autor
red
Bewertungen
8210 1
Themen
Auto Autounfall Datenschutz Versicherung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite