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- Seite 1 – Ordnungswidrigkeit begangen: Wie geht es weiter?
- Seite 2 – Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
- Seite 3 – Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?
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„Wird der Kläger freigesprochen, zahlt der Staat das Bußgeldverfahren und das Anwaltshonorar“, erklärt Rechtsanwalt Häcker. Wird das Verfahren eingestellt, bedeutet das für den Kläger faktisch einen Freispruch, da er um die Geldbuße herumkommt. Ein Fahrverbot tritt auch nicht in Kraft. Die Kosten des Verfahrens zahlt in der Regel der Staat, das Anwaltshonorar muss der Mandant aber selbst tragen.
Wenn der Betroffene eine Rechtschutzversicherung hat, übernimmt diese die Gebühren. Auch eine Blutanalyse – die zu den Verfahrenskosten zählt – zahlt die Versicherung. Sie springt auch ein, wenn der Versicherte verurteilt wurde, weil er vorsätzlich gegen die Regeln verstoßen hat. „Das gilt allerdings nur bei Bußgeldsachen“, warnt Rechtsanwalt Häcker. Im Strafrecht werde bei Vorsatz nicht gezahlt.
Am besten geht man zum Anwalt, sobald der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt und man sich entschieden hat, Einspruch einzulegen. Das gelte vor allem für jene, die eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben. „Ein Anwalt hat Akteneinsichtsrecht“, sagt Rechtanwalt Häcker. Er könne überprüfen, ob der Vorwurf im Bußgeldbescheid auf falschen Tatsachen beruht und ob die Messung fehlerhaft ist oder jemand falsch ausgesagt hat.
Wer nicht zahlen will, legt besser Einspruch ein – sich einfach tot zu stellen, kann am Ende deutlich teurer werden als die Geldbuße. Legt man innerhalb der Frist keinen Einspruch ein und zahlt auch nicht, könnte bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
Für den, der sich beharrlich der Zahlung verweigert – auch wenn er dazu die Mittel hat und trotzdem bei ihm nicht vollstreckbar ist – sieht das Bußgeldverfahren eine spezielle Haftstrafe vor: die Erzwingungshaft. „Natürlich ist es ein exotischer Fall, dass jemand lieber hinter Gitter sitzt als den in der Regel vergleichsweise geringen Betrag zu bezahlen“, weiß Verkehrsrechtsexperte Janeczek. Nichtsdestotrotz ist das schon vorgekommen.
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