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Bußgeld­be­scheid: Was Sie zu Zahlung, Einspruch und Verjährung wissen müssen

Bußgeldbescheid: Widerspruch, Zahlung, Verjährung
© IStock/deepblue4you

Freige­sprochen im Bußgeld­ver­fahren: Muss ich die Anwalts­kosten zahlen?

„Wird der Kläger freige­sprochen, zahlt der Staat das Bußgeld­ver­fahren und das Anwalts­honorar“, erklärt Rechts­anwalt Häcker. Wird das Verfahren eingestellt, bedeutet das für den Kläger faktisch einen Freispruch, da er um die Geldbuße herumkommt. Ein Fahrverbot tritt auch nicht in Kraft. Die Kosten des Verfahrens zahlt in der Regel der Staat, das Anwalts­honorar muss der Mandant aber selbst tragen.

Wenn der Betroffene eine Rechtschutz­ver­si­cherung hat, übernimmt diese die Gebühren. Auch eine Blutanalyse – die zu den Verfah­rens­kosten zählt – zahlt die Versicherung. Sie springt auch ein, wenn der Versicherte verurteilt wurde, weil er vorsätzlich gegen die Regeln verstoßen hat. „Das gilt allerdings nur bei Bußgeld­sachen“, warnt Rechts­anwalt Häcker. Im Strafrecht werde bei Vorsatz nicht gezahlt.

Bußgeld­be­scheid erhalten: Wann sollte ich zum Anwalt gehen?

Am besten geht man zum Anwalt, sobald der Bußgeld­be­scheid im Briefkasten liegt und man sich entschieden hat, Einspruch einzulegen. Das gelte vor allem für jene, die eine Rechtschutz­ver­si­cherung abgeschlossen haben. „Ein Anwalt hat Aktenein­sichtsrecht“, sagt Rechtanwalt Häcker. Er könne überprüfen, ob der Vorwurf im Bußgeld­be­scheid auf falschen Tatsachen beruht und ob die Messung fehlerhaft ist oder jemand falsch ausgesagt hat.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld einfach nicht bezahle?

Wer nicht zahlen will, legt besser Einspruch ein – sich einfach tot zu stellen, kann am Ende deutlich teurer werden als die Geldbuße. Legt man innerhalb der Frist keinen Einspruch ein und zahlt auch nicht, könnte bald der Gerichts­voll­zieher vor der Tür stehen.

Für den, der sich beharrlich der Zahlung verweigert – auch wenn er dazu die Mittel hat und trotzdem bei ihm nicht vollstreckbar ist – sieht das Bußgeldver­fahren eine spezielle Haftstrafe vor: die Erzwin­gungshaft. „Natürlich ist es ein exoti­scher Fall, dass jemand lieber hinter Gitter sitzt als den in der Regel vergleichs­weise geringen Betrag zu bezahlen“, weiß Verkehrs­rechts­ex­perte Janeczek. Nichts­de­sto­trotz ist das schon vorge­kommen.

Bei Verstoß gegen die Straßen­ver­kehrs­ordnung erwischt? Anwalt einschalten

Sie haben einen Bußgeld­be­scheid erhalten und wollen wissen, ob sich ein Einspruch lohnt? Oder sind Sie bereit sicher, dass Sie gegen den Bescheid vorgehen wollen und brauchen einen Beistand vor Gericht?Anwältinnen und Anwälte für Verkehrsrecht können prüfen, ob die Vorwürfe gegen Sie berechtigt sind und Sie bei Ihrem Einspruch und vor Gericht unterstützen. Kompetente Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie über unsere Anwaltssuche.

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Datum
Aktualisiert am
11.02.2019
Autor
vhe
Bewertungen
5299
Themen
Auto Bußgeld Gericht Gerichts­voll­zieher Strafzettel Straßen­verkehr

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