„Motorradfahrer werden im Regelfall nicht erwischt“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek mit Blick auf geblitzte Zweiräder. Dass dem oft so ist, hat vor allem zwei Gründe.
Kennzeichen hinten, Gesicht verhüllt: Das schützt rasende Motorradfahrer
Zum einen ist bereits die Identifizierung des Halters kompliziert. Denn Motorräder haben, anders als Autos, nur ein Kennzeichen, und das ist hinten angebracht. Viele Blitzer knipsen allerdings nur von vorne. Zwar haben einige Gemeinden, Städte und Kommunen inzwischen reagiert und Blitzer eingeführt, die mehrere Bilder machen, auch von hinten. Der Regelfall ist das allerdings noch nicht.
Zum anderen hat die Schwierigkeit zur Überführung mit der Halterhaftung zu tun. In Frankreich beispielsweise wird der Halter im Zweifelsfall zur Rechenschaft gezogen, auch wenn er womöglich nicht der Fahrer war. Das ist in Deutschland im fließenden Verkehr nicht der Fall. Hierzulande muss sich stets der Fahrer verantworten.
Durch die Schutzkleidung und insbesondere den Helm lässt sich bei Motorradfahrern jedoch häufig nicht auf den Fahrer schließen. Wird also der Halter ermittelt, dieser gibt aber an, nicht gefahren zu sein, ist es schwer, den eigentlichen Fahrer zu identifizieren – beziehungsweise dem Halter nachzuweisen, dass er eben doch selber auf der Maschine saß.
„Anders als beim Auto“, schränkt Verkehrsrechtsexperte Janeczek jedoch ein, „ist bei Blitzerfotos von Motorradfahrern die Statur erkennbar.“ Der Verkehrsrechtsexperte ist Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und führt aus: „Auch darüber konnten in Einzelfällen und mit weiteren Indizien in der Vergangenheit bereits Fahrer ausgemacht werden.“
Wie Behörden rasende Motorradfahrer überführen können
Somit ist es für die Ermittlungsbehörden zwar mitunter mühsam, rasende Motorradhalter und –fahrer zu finden: Unmöglich ist es gleichwohl nicht:
1. Wiederholte Raserei an der gleichen Stelle: mobile Blitzer zur Überführung
Gerade regelmäßige Motorradfahrer nehmen oft die gleichen Strecken – etwa zur Arbeit. Fest installierte Blitzer kennen sie natürlich und wissen womöglich auch, dass ihnen keine Konsequenzen drohen, da das Kennzeichen auf den Blitzerfotos nicht erkennbar ist. Extra schneller sollten Motorradfahrer hier allerdings nicht vorbei rasen. „Die Polizei stellt sich an solche Punkte gerne hin, lasert die Raser und überführt sie so auf diesem Weg“, erklärt Christian Janeczek.
2. Hohe Individualität der Motorräder: Auch Blitzer von vorne können Aufschluss geben
Innerhalb eines Zulassungsbezirks gibt es deutlich mehr Autos des gleichen Fabrikats und Modells als es Motorräder gibt. Daher haben die Behörden immer auch die Möglichkeit, Blitzerfotos mit den gemeldeten Motorrädern im Bezirk abzugleichen und bei den Haltern persönlich vorbei zu kommen. Das passiert vor allem dann, wenn der offensichtlich gleiche Fahrer häufiger im Bezirk geblitzt wurde und somit davon auszugehen ist, dass er nicht nur zufällig an diesem Blitzer vorbei gekommen ist.
„Dieses Vorgehen bedarf unter Umständen einen erheblichen Ermittlungsaufwand“, sagt Verkehrsrechtsexperte Christian Janeczek. „Meistens gehen Behörden diesen Weg nur dann, wenn entweder deutlich zu schnell gefahren wurde, oder aber sich die Geschwindigkeitsverstöße des Fahrers der gleichen Maschine häufen.“
3. Verräterische individuelle Gesichtsmerkmale: Das Visier schützt nicht immer
Den Halter gefunden, der aber wisse nicht, wer sein Motorrad gefahren sei – eine häufig genutzte Ausrede und nicht selten auch erfolgversprechend.
Manchmal geben Fotos aber auch dann Hinweise auf den Fahrer, wenn dieser sein Gesicht unter dem Helm gut versteckt. Unter dem Visier können zum Beispiel Augenbrauenpiercings sichtbar sein. „Besitzt ein Gesicht individuelle Merkmale, kann das den Behörden in die Finger spielen“, sagt der Dresdner Rechtsanwalt Janeczek.
Sollte es sich beim Fahrer wirklich nicht um den Halter handeln, hilft so eine Information zwar eher selten. So aber auch der Halter ein Augenbrauenpiercing hat, könnte dieser Beweis ihn vor Gericht belasten.
4. Hausdurchsuchung: Der Schutzkleidung kann den Halter belasten
Ein aufmerksamer Leser wies uns auf eine weitere Möglichkeit der Behörden hin, um zu überprüfen, ob es sich beim Halter entgegen der eigenen Aussage nicht doch auch um den Fahrer handelt: eine Hausdurchsuchung. Was an Krimiserien erinnert, ist bereits vorgekommen. Vor Gericht können die Motorradkleidung und der Helm den Halter dann belasten, sollten Kleidung und Helm mit der Schutzkleidung auf dem Blitzerfoto übereinstimmen.
Die Fahrtenbuchauflage als Zwischenlösung
Behörden gehen mit höherem Aufwand in der Regel nur jenen Geschwindigkeitsübertretungen nach, bei denen sie sich Erfolg auch vor Gericht erhoffen. Manchmal aber kann trotzdem nichts zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Halter auch der Fahrer des geblitzten Motorrads war. In diesem Fall greifen Behörden gern auf eine andere Maßnahme zurück: die Fahrtenbuchauflage.
Betroffene Fahrer können mit der Fahrtenbuchpflege belegt werden, so dass beim nächsten Blitzer-Fall nachzuweisen ist, wer das Motorrad nutzte.
Geblitzt auf dem Motorrad: Diese Strafen und Kosten drohen
Hier unterscheidet der Bußgeldkatalog nicht: Rasende Auto- und Motorradfahrer werden gleichermaßen sanktioniert. Wie hoch die Kosten ausfallen, wie lange der Führerschein weg ist und wie viele Punkte Raser kassieren, können Sie hier nachlesen.
Übrigens: Wer nun eine Ungleichbehandlung von Auto- und Motorradfahrern wittert, kann beruhigt werden. Denn im fließenden Verkehr gilt in Deutschland für kein Fahrzeug die Halterhaftung. Zwar lassen sich Halter von PKW’s eher ermitteln, doch ist es theoretisch nicht verboten, dass auch Autofahrer einen Helm tragen. Und dann wiederum könnte man anhand der Statur eher auf den Motorrad- als auf den Autofahrer kommen. Aber zugegeben: Wer trägt schon einen Helm hinterm Steuer?
Abschließend: Hier finden Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt für Verkehrsrechtsfragen
Selbst wenn der Halter des Motorrads herauszufinden und auch der Fahrer zu identifizieren ist, heißt das noch nicht, dass auch gezahlt werden muss. Messfehler und andere Gründe können eine Strafe verhindern. Hierzu lohnt die Kontaktaufnahme mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Verkehrsrechtsexperten in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Leser-Umfrage
- Datum
- Aktualisiert am
- 04.05.2018
- Autor
- ndm