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Freie Fahrt für Raser?

Motorrad gegen Blitzer: Wie Biker doch erwischt werden können

Motorrad und Blitzer: Wie die Polizei Biker doch erwischen kann

Wer auf dem Motorrad geblitzt wird, ist nicht ohne Weiteres zu überführen. Denn da oft nur von vorne geblitzt wird, das Kennzeichen aber hinten angebracht ist, erweist sich bereits die Halter­iden­ti­fi­zierung oft als unmöglich. Dennoch haben Behörden ihre Mittel und Wege.

„Motorrad­fahrer werden im Regelfall nicht erwischt“, sagt Rechts­anwalt Christian Janeczek mit Blick auf geblitzte Zweiräder. Dass dem oft so ist, hat vor allem zwei Gründe.

Kennzeichen hinten, Gesicht verhüllt: Das schützt rasende Motorrad­fahrer

Zum einen ist bereits die Identi­fi­zierung des Halters kompliziert. Denn Motorräder haben, anders als Autos, nur ein Kennzeichen, und das ist hinten angebracht. Viele Blitzer knipsen allerdings nur von vorne. Zwar haben einige Gemeinden, Städte und Kommunen inzwischen reagiert und Blitzer eingeführt, die mehrere Bilder machen, auch von hinten. Der Regelfall ist das allerdings noch nicht.

Zum anderen hat die Schwie­rigkeit zur Überführung mit der Halter­haftung zu tun. In Frankreich beispielsweise wird der Halter im Zweifelsfall zur Rechen­schaft gezogen, auch wenn er womöglich nicht der Fahrer war. Das ist in Deutschland im fließenden Verkehr nicht der Fall. Hierzulande muss sich stets der Fahrer verant­worten.

Durch die Schutz­kleidung und insbesondere den Helm lässt sich bei Motorrad­fahrern jedoch häufig nicht auf den Fahrer schließen. Wird also der Halter ermittelt, dieser gibt aber an, nicht gefahren zu sein, ist es schwer, den eigent­lichen Fahrer zu identi­fi­zieren – beziehungsweise dem Halter nachzu­weisen, dass er eben doch selber auf der Maschine saß.

„Anders als beim Auto“, schränkt Verkehrs­rechts­experte Janeczek jedoch ein, „ist bei Blitzerfotos von Motorrad­fahrern die Statur erkennbar.“ Der Verkehrs­rechts­experte ist Mitglieder der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und führt aus: „Auch darüber konnten in Einzel­fällen und mit weiteren Indizien in der Vergan­genheit bereits Fahrer ausgemacht werden.“

Wie Behörden rasende Motorrad­fahrer überführen können

Somit ist es für die Ermitt­lungs­be­hörden zwar mitunter mühsam, rasende Motorrad­halter und –fahrer zu finden: Unmöglich ist es gleichwohl nicht:

1. Wiederholte Raserei an der gleichen Stelle: mobile Blitzer zur Überführung

Gerade regelmäßige Motorrad­fahrer nehmen oft die gleichen Strecken – etwa zur Arbeit. Fest instal­lierte Blitzer kennen sie natürlich und wissen womöglich auch, dass ihnen keine Konsequenzen drohen, da das Kennzeichen auf den Blitzerfotos nicht erkennbar ist. Extra schneller sollten Motorrad­fahrer hier allerdings nicht vorbei rasen. „Die Polizei stellt sich an solche Punkte gerne hin, lasert die Raser und überführt sie so auf diesem Weg“, erklärt Christian Janeczek.

2. Hohe Indivi­dualität der Motorräder: Auch Blitzer von vorne können Aufschluss geben

Innerhalb eines Zulassungs­bezirks gibt es deutlich mehr Autos des gleichen Fabrikats und Modells als es Motorräder gibt. Daher haben die Behörden immer auch die Möglichkeit, Blitzerfotos mit den gemeldeten Motorrädern im Bezirk abzugleichen und bei den Haltern persönlich vorbei zu kommen. Das passiert vor allem dann, wenn der offensichtlich gleiche Fahrer häufiger im Bezirk geblitzt wurde und somit davon auszugehen ist, dass er nicht nur zufällig an diesem Blitzer vorbei gekommen ist.

„Dieses Vorgehen bedarf unter Umständen einen erheblichen Ermitt­lungs­aufwand“, sagt Verkehrs­rechts­experte Christian Janeczek. „Meistens gehen Behörden diesen Weg nur dann, wenn entweder deutlich zu schnell gefahren wurde, oder aber sich die Geschwin­dig­keits­verstöße des Fahrers der gleichen Maschine häufen.“

3. Verräte­rische indivi­duelle Gesichts­merkmale: Das Visier schützt nicht immer

Den Halter gefunden, der aber wisse nicht, wer sein Motorrad gefahren sei – eine häufig genutzte Ausrede und nicht selten auch erfolg­ver­sprechend.

Manchmal geben Fotos aber auch dann Hinweise auf den Fahrer, wenn dieser sein Gesicht unter dem Helm gut versteckt. Unter dem Visier können zum Beispiel Augenbrau­en­piercings sichtbar sein. „Besitzt ein Gesicht indivi­duelle Merkmale, kann das den Behörden in die Finger spielen“, sagt der Dresdner Rechts­anwalt Janeczek.

Sollte es sich beim Fahrer wirklich nicht um den Halter handeln, hilft so eine Information zwar eher selten. So aber auch der Halter ein Augenbrau­en­piercing hat, könnte dieser Beweis ihn vor Gericht belasten.

4. Hausdurch­suchung: Der Schutz­kleidung kann den Halter belasten

Ein aufmerksamer Leser wies uns auf eine weitere Möglichkeit der Behörden hin, um zu überprüfen, ob es sich beim Halter entgegen der eigenen Aussage nicht doch auch um den Fahrer handelt: eine Hausdurch­suchung. Was an Krimiserien erinnert, ist bereits vorgekommen. Vor Gericht können die Motorrad­kleidung und der Helm den Halter dann belasten, sollten Kleidung und Helm mit der Schutz­kleidung auf dem Blitzerfoto überein­stimmen.  

Die Fahrten­buch­auflage als Zwischen­lösung

Behörden gehen mit höherem Aufwand in der Regel nur jenen Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen nach, bei denen sie sich Erfolg auch vor Gericht erhoffen. Manchmal aber kann trotzdem nichts zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Halter auch der Fahrer des geblitzten Motorrads war. In diesem Fall greifen Behörden gern auf eine andere Maßnahme zurück: die Fahrten­buch­auflage.

Betroffene Fahrer können mit der Fahrten­buch­pflege belegt werden, so dass beim nächsten Blitzer-Fall nachzu­weisen ist, wer das Motorrad nutzte.

Geblitzt auf dem Motorrad: Diese Strafen und Kosten drohen

Hier unterscheidet der Bußgeld­katalog nicht: Rasende Auto- und Motorrad­fahrer werden gleichermaßen sanktioniert. Wie hoch die Kosten ausfallen, wie lange der Führer­schein weg ist und wie viele Punkte Raser kassieren, können Sie hier nachlesen.

Übrigens: Wer nun eine Ungleich­be­handlung von Auto- und Motorrad­fahrern wittert, kann beruhigt werden. Denn im fließenden Verkehr gilt in Deutschland für kein Fahrzeug die Halter­haftung. Zwar lassen sich Halter von PKW’s eher ermitteln, doch ist es theoretisch nicht verboten, dass auch Autofahrer einen Helm tragen. Und dann wiederum könnte man anhand der Statur eher auf den Motorrad- als auf den Autofahrer kommen. Aber zugegeben: Wer trägt schon einen Helm hinterm Steuer?

Abschließend: Hier finden Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt für Verkehrs­rechts­fragen

Selbst wenn der Halter des Motorrads heraus­zu­finden und auch der Fahrer zu identi­fi­zieren ist, heißt das noch nicht, dass auch gezahlt werden muss. Messfehler und andere Gründe können eine Strafe verhindern. Hierzu lohnt die Kontakt­aufnahme mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Verkehrs­rechts­experten in Ihrer Nähe finden Sie hier.

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Datum
Aktualisiert am
04.05.2018
Autor
ndm
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Themen
Bußgeld Motorrad Polizei Straßen­verkehr

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