Für jene, die zu schnell unterwegs waren und erwischt wurden, gibt es gute Nachrichten: Gegen eine Tempo-Strafe kann man vorzugehen. Dabei sind Autofahrer auf anwaltliche Unterstützung angewiesen, da nur Anwälte Zugang zu der Ermittlungsakte erhalten und diese auf Fehler prüfen können. Klar ist aber auch: Wer nachgewiesen zu schnell fährt und erwischt wird, muss mit den Konsequenzen leben.
Geblitzt? Erster Schritt: Schweigen
Bevor ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, muss die Bußgeldstelle zunächst den Fahrer ermitteln. Dazu verschickt sie einen Anhörungsbogen, auf dem man sich zu den Vorwürfen äußern kann. „Man sollte keine Angaben zur Sache machen. Wenn man sich wehren will, sollte man alle Details und das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Beim Vorgehen gegen Bußgeld und Punkte, nachdem man geblitzt wurde, gibt es verschiedene Ansatzpunkte:
Verjährung: Bußgeldbescheid erledigt sich von selbst
Eine entscheidende Rolle im Bußgeldverfahren spielt die Verjährungsfrist. Sie beträgt bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate ab der Tat. In dieser Zeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und einen Bußgeldbescheid erlassen haben.
Die Verjährungsfrist kann durch eine Anhörung unterbrochen werden – von diesem Zeitpunkt an beträgt sie dann erneut drei Monate. Diese Unterbrechung darf aber nur einmal erfolgen. In der Regel geschieht das mit der Zustellung des Anhörungsbogens. Allerdings bewirkt auch eine Anhörung durch die Polizei eine Unterbrechung. Das heißt: Wenn vermeintliche Temposünder direkt nach der Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden, kann sich daraus ein entscheidender Vorteil ergeben.
„Häufig prüfen die Bußgeldbehörden nicht, ob die Polizei den Autofahrer schon angehört hat“, sagt Verkehrsrechtsexpertin Mielchen. „Die Behörde geht dann fälschlicher Weise davon aus, dass mit der Zusendung des Anhörungsbogens die Frist erneut läuft und lässt sich zu viel Zeit“, so Mielchen. Die Verjährungsfrist läuft dann ab, bevor die Behörde zu Ende ermittelt hat: Das Problem des Temposünders erledigt sich quasi von selbst.
Beweisfoto: Kein Bußgeld, wenn Fahrer nicht erkennbar ist
Eine weitere Hürde für die Behörde ist die eindeutige Identifizierung des Fahrers. Hier ist das Blitzerfoto entscheidend. Um den Fahrer auf dem Foto zu identifizieren, dürfen die Ermittlungsbehörden auch Profilbilder in sozialen Netzwerken prüfen oder den möglichen Fahrer zu Hause besuchen. Allerdings ist eine eindeutige Identifizierung, die auch vor Gericht bestand hat, gar nicht so einfach.
„Es gibt Fälle, in denen ein Gutachten vor Gericht die Identität der Person auf dem Foto in Frage stellt, obwohl jeder normale Mensch sagen würde: Das ist er“, sagt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen vom DAV. Um ein Foto zweifelsfrei einer Person zuordnen zu können, müsse eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen auf dem Bild identifizierbar sein.
„Die Qualität der Fotos erfüllt aber oft nicht die Erfordernisse, die vor Gericht an ein beweiskräftiges Foto gestellt werden“, so Mielchen. Ist das Gesicht des Fahrers beispielsweise durch dessen Hand oder eine Sonnenblende teilweise verdeckt, lässt sich Temposünder nicht identifizieren. Bußgeld und Punkte können dann nicht verlangt werden.
Fahrer nicht zu identifizieren: Fahrtenbuchauflage
Sollte der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren sein, kann die Verwaltungsbehörde zu einem anderen Mittel greifen, um zumindest für die Zukunft Unklarheiten auszuräumen: die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Eine solche Fahrtenbuchauflage gilt nicht als Strafe, sondern als vorbeugende Maßnahme, um sicherzustellen, etwaige Verstöße in Zukunft effektiv zu ahnden.
Die Dauer der Fahrtenbuchführung variiert, beträgt in der Regel aber höchstens ein Jahr. Bei kleineren Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit muss meist ein halbes Jahr ein solcher Fahrernachweis geführt werden. Da die Rechtslage derzeit noch recht unübersichtlich ist, kann es sich lohnen, die Anordnung durch einen Verkehrsrechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Private Blitzer bergen hohes Fehlerpotenzial
Für Geschwindigkeitskontrollen sind grundsätzlich Polizei sowie Städte und Kommunen zuständig. Der Staat hat jedoch die Möglichkeit, Privatfirmen an der Verkehrsüberwachung zu beteiligen. Wegen personeller Engpässe in der Verwaltung nehmen immer häufiger private Dienstleister die Messung vor. Das Gesetz verlangt aber eindeutig, dass die Verwaltungsbehörde jederzeit „Herrin des Verfahrens“ ist – der Staat also bestimmen muss, wann, wie und wo die Überwachung erfolgt. Der private Dienstleister darf zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen.
Die Daten sind vor Gericht jedoch nur begrenzt verwertbar. Hinzu kommt, dass fehlerhafte Messungen keine Seltenheit sind. Zwar müssen alle eingesetzten Messgeräte amtlich zugelassen und geeicht sein, dennoch kommt es beispielsweise vor, dass sich Fehler im Messprotokoll einschleichen oder der Toleranzabzug zu gering war. Es kann also sein, dass die Messergebnisse aus einem dieser Gründe gar nicht verwertbar sind. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV empfiehlt, bei einem Bußgeldbescheid einen Verkehrsanwalt heranzuziehen.
Messfehler prüfen: Tempoverstoß kann angezweifelt werden
Lässt das Blitzerfoto keine Zweifel an der Identität des Fahrers zu und dieser beharrt, nicht zu schnell unterwegs gewesen zu sein, lohnt ein Blick auf die Technik. „Viele Blitzvorgänge weisen Messfehler auf und ihre Ergebnisse sind damit angreifbar“, sagt die Verkehrsrechtlerin Dr. Mielchen.
Ein Vorteil für den Beschuldigten ist, dass viele Hersteller moderner Blitzanlagen den technischen Sachverständigen genauere Angaben verweigern, weil sie ihr Geschäftsgeheimnis wahren wollen. Immer wieder kommt es deshalb zu Gerichtsurteilen, die eine Verwertbarkeit solcher Messergebnisse in Frage stellen.
Über die einwandfreie Funktion der Anlage hinaus gelten für eine gültige Messung weitere Kriterien: So darf die Anlage zum Beispiel nur von spezielle geschulten Beamten bedient werden und muss geeicht sein. Fehlen in den Unterlagen entsprechende Nachweise, kann das Messerergebnis und damit der Tempoverstoß angezweifelt werden.
Besondere Umstände: Fahrer kann um Strafe herumkommen
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bußgeldkatalog geht immer von einer fahrlässigen Begehung und „gewöhnlichen Tatumständen“ aus. Es kann aber durchaus Bedingungen geben, die den Fahrer entschuldigen. Zum Beispiel, wenn man auf der Autobahn einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug ausweichen muss und deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht. „Besondere Umstände können vor Gericht durchaus dazu führen, dass man an den Punkten in Flensburg vorbeikommt“, sagt Dr. Daniela Mielchen.
Geblitzt: Was bringen Online-Portale?
Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat und im Internet Hilfe sucht, stößt auf zahlreiche Online-Portale zum Thema. Sie versprechen, den Bußgeldbescheid zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen – angeblich unkompliziert und für den Kunden kostenlos.
Doch für Autofahrer sind die Anbieter nicht in jedem Fall die beste Wahl. Wann sie besser zu Anwältinnen und Anwälten gehen und was diese für geblitzte Verkehrsteilnehmer tun können, sehen Sie in unserem Film.
Übersicht: Wie Sie als Fahrer nach einem Blitzerfoto vorgehen sollten
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, nachdem Sie geblitzt wurden: Berufen Sie sich auf Ihr Recht zu Schweigen und machen Sie keine Angaben zu der Geschwindigkeitsüberschreitung. Äußern Sie auch keine Entschuldigungen wie „Ich hatte es eilig“.
- Wenn Sie den Anhörungsbogen per Post erhalten: Machen Sie auch hier keine Angaben. Wenn der Bogen an Sie adressiert ist, können Sie davon ausgehen, dass der Behörde ihre persönlichen Daten bereits vorliegen. Sie brauchen den Bogen also gar nicht zurück zu schicken.
- Überprüfen Sie, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, die man Ihnen zur Last legt. Nach dem neuen Punktesystem kann Ihnen schneller als bisher der Entzug des Führerscheins drohen. Hier können sie nachschauen, welche Strafe Ihnen droht. Überprüfen Sie, welche Konsequenzen zusätzliche Punkte oder ein vorübergehendes Fahrverbot für Sie hätten. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Erfahrung bringen.
- Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, können sich rechtliche Maßnahmen lohnen. Sprechen Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin, um Ihre Erfolgsaussichten zu erläutern. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden.
Mit der App des Deutschen Anwaltvereins können Sie direkt Ihr Bußgeld ermitteln. Hier können Sie diese für Ihr IPhone herunterladen, hier für Ihr Android-Gerät.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.08.2019
- Autor
- pst/ndm/red