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Frage des Datenschutzes

Autounfall: Smartphone-Daten als Beweis­mittel?

Smartphone-Daten Anwendung bei Autounfall
© Quelle: stockasso/fotolia.com

Mit dem Handy surfen, dabei das Naviga­ti­onsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Ermitt­lungs­be­hörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zuzugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzu­weisen. Nach derzeitiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.

Auf dem Deutschen Verkehrs­ge­richtstag treffen sich jedes Jahr die Experten für Verkehrsrecht, Verkehrs­si­cherheit, Fahrzeug­technik und Verkehrs­technik aus der Forschung, Lehre und Praxis. Ein besonders wichtiges Thema: Die Ablenkung vom Fahren durch moderne Kommuni­ka­ti­ons­techniken.

Tatsächlich werden immer aufwän­digere Systeme in Autos eingebaut, die weit über bloße Navigati­onsgeräte hinausgehen. Doch nicht nur die autoei­genen Einbauten können vom Fahren ablenken. Viele Fahrer nutzen ihre Smartphones zum Zeitver­treib an der roten Ampel, oder aber – noch viel gefähr­licher – sie beant­worten Nachrichten, während das Auto rollt.

Smartphone-Daten zur Überführung von Unfall­ver­ur­sachern

Immer wieder gibt es Überle­gungen, den Ermitt­lungs­be­hörden nach einem Unfall zu erlauben, den Zeitpunkt und Umfang der Nutzung eines mobilen Endgerätes zu überprüfen – um eine mögliche Ablenkung vom Straßen­verkehr zu beweisen.

Nach Ansicht der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) eine schlechte Idee: „Speichert man den Zeitpunkt und den Umfang des Zugriffs und stellt dies den Behörden zur Verfügung, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes unzulässig“, sagt stellver­tretend Verkehrs­rechts­anwalt Christian Funk.

In der Praxis überwachen bereits bis zu 80 Steuerungs­systeme in modernen Autos permanent das Fahrzeug und den Fahrer. Unfall­ermittler freuen sich über so viele Hinweise, die Fahrzeuge mitunter liefern. Dass auch diese Datensam­melwut gravierende rechtliche Probleme mit sich bringt, steht auf einem anderen Blatt.

Ablenkung beim Fahren: Hersteller in der Pflicht

Funk und die DAV-Verkehrs­rechts­anwälte sehen andernorts Nachhol­bedarf. Sie nehmen die Hersteller der Autos in die Pflicht. Es gelte das Spannungsfeld zwischen den Bedürf­nissen der Fahrer und der Verkehrs­si­cherheit zu lösen.

So könnten künftig moderne Kommuni­ka­ti­ons­mittel in die Fahrzeuge einbauet werden, die nur genutzt werden können, wenn von ihnen keine die Verkehrs­si­cherheit gefährdende Ablenkung des Fahrers ausgeht, so die Argumen­tation. „Ein Internet­zugriff sollte beispielsweise nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich sein“, sagt Rechts­anwalt Christian Funk und ergänzt: „Hier könnte ein Schritt Richtung Verkehrs­si­cherheit getan werden.“

 

Hintergrund zur Rechtslange bei Handys am Steuer

Das Gefähr­dungs­po­tenzial, das mit der Bedienung der Geräte bei laufendem Motor einher geht, ist immens und viele Verkehrs­teil­nehmer scheinen es zu unterschätzen.

Wer zwischendurch schnell Facebook checkt, während er hinter dem Steuer sitzt, gefährdet aber nicht nur das eigene und fremde Leben. Es drohen auch Strafen.

Allgemein bekannt ist, dass am Steuer nicht telefoniert werden darf. Doch auch das SMS-Schreiben oder eine flinke Kontrolle des Mail-Postfachs sind verboten. „Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden“, erklärt Christian Janeczek, ebenfalls von den DAV-Verkehrs­rechtlern und Rechts­anwalt in Dresden.

Ausnahme: Die Start-Stopp-Automatik an einer roten Ampel

Voraus­setzung für all diese möglichen Vergehen im Straßen­verkehr ist der laufende Motor. Wer etwa am Straßenrand motorenfrei parkt, dem drohen keinerlei Strafen.

Nach einem Urteil des Oberlan­des­ge­richtes Hamm darf man auch an einer roten Ampel das Handy zur Hand nehmen, zumindest dann, wenn das Auto über eine Start-Stopp-Automatik verfügt. (Beschluss vom 9. September 2014, AZ: 1 RBs1/14).

Datum
Aktualisiert am
03.07.2019
Autor
ndm
Bewertungen
3226
Themen
Auto Autounfall Datenschutz Verkehrs­ge­richtstag

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