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Beförde­rungs­bedarf

Antrag auf Taxikon­zes­sionen: Stadt muss prüfen

Quelle: Reinhard Krull/EyeEm/gettyimages.de
Taxen in der Warteschlange am Taxistand (Beispielbild)
© Quelle: Reinhard Krull/EyeEm/gettyimages.de

Viele Kommunen verweigern Anträge auf Konzes­sionen für Taxen mit dem Hinweis, es gebe bereits genug. Man will die Wirtschaft­lichkeit der Taxibe­treiber nicht gefährden. Allerdings trifft die Kommunen bei diesen Entschei­dungen eine weitrei­chende Prüfungs­pflicht.

Die Stadt muss eine Progno­se­ent­scheidung treffen und dabei die Verhältnisse vor Ort genau untersuchen. Tut sie das nicht, muss sie die Konzession für Taxen erteilen. So ist die Stadt Karlsruhe verpflichtet, einem Mietwa­gen­un­ter­nehmen zehn Genehmi­gungen für den Verkehr mit Taxen zu erteilen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Karlsruhe vom 20. April 2017 (AZ: 3 K 2922/16).

Antrag auf Taxikon­zes­sionen: Was tun, wenn die Stadt ablehnt?

Ein Mietwa­gen­un­ter­nehmen beantragte in Karlsruhe die Erteilung von zehn Taxikon­zes­sionen. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Sie stützte sich bei der Entscheidung auf die einschlägigen Vorschriften des Personen­be­för­de­rungs­ge­setzes. Im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Konzes­sionen für Taxen und die Zahl der vorrangigen Bewerber könne die Stadt dem Unternehmen derzeit keine Konzes­sionen für Taxen erteilen.

Ansonsten wären die Funkti­ons­fä­higkeit des örtlichen Taxenge­werbes bedroht und die öffent­lichen Verkehrs­in­teressen beeinträchtigt. Das Mietwa­gen­un­ter­nehmen klagte darauf, die Stadt zur Erteilung der Genehmi­gungen zu verpflichten.

Erteilen von Taxikon­zession: Abhängig vom Bedarf nach Beförderung

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts hat die Stadt nicht nachvoll­ziehbar dargelegt, dass die Erteilung weiterer Konzes­sionen das Taxigewerbe vor Ort schwer­wiegend beeinträchtige. Bei der prognos­tischen Einschätzung der Funkti­ons­fä­higkeit des örtlichen Taxenge­werbes habe die Stadt den maßgeb­lichen Sachverhalt weder vollständig noch zutreffend ermittelt.

Nach dem Gesetz müsse die Nachfrage nach Beförde­rungs­auf­trägen bei der Progno­se­ent­scheidung berück­sichtigt werden. Nach den Erhebungen der Stadt sei „indessen völlig unklar, in welchem Umfang in den vergangenen Jahren Taxidienst­leis­tungen nachgefragt worden sind“, so das Gericht. Aus den vorlie­genden Daten ließen sich damit auch keine Erkenntnisse für die Prognose gewinnen, wie sich die Nachfrage nach Beförde­rungs­leis­tungen in Zukunft entwickeln werde.

Gesetzliche Vorgaben für Erteilung von Taxikon­zes­sionen

Auch müsse bei der Beurteilung der Funkti­ons­fä­higkeit des örtlichen Taxenge­werbes die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit berück­sichtigt werden. Die Angaben der Taxibe­treiber zu ihrer wirtschaft­lichen Lage habe die Stadt ungefiltert übernommen. Damit habe sie ihrer Progno­se­ent­scheidung offenkundig unrichtige Daten zur Ertrags- und Kostenlage zugrunde gelegt.

Nicht einmal die Kommune selbst gehe davon aus, dass die von den Taxiun­ter­nehmen vorgelegten Zahlen immer den wirklichen Umsätzen entsprächen. Auch vermute sie eine systema­tische Verletzung steuer­recht­licher und sozial­ver­si­che­rungs­recht­licher Pflichten nicht weniger Unternehmen. Trotzdem seien deren Zahlen Grundlage der Entscheidung, ohne sie, wie rechtlich geboten, einer Plausi­bi­li­täts­prüfung zu unterziehen.

Auffällig war auch eine im Vergleich mit anderen Städten auffallend geringe Taxendichte in Karlsruhe. Die vorlie­genden Zahlen sprachen dafür, dass das Taxigewerbe in Karlsruhe auch bei Erteilung weiterer Konzes­sionen für Taxen nicht in seiner Funkti­ons­fä­higkeit bedroht ist. Auch hat es seit 2009 im Stadtbezirk keine echten Geschäfts­aufgaben eines Taxiun­ter­nehmers gegeben.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Die Nachfrage nach Beförderung wird teilweise auch von privaten Fahrern aufgefangen, die andere gegen Geld chaffieren. In diesem Artikel lesen Sie, wann das erlaubt ist.

Datum
Aktualisiert am
09.10.2017
Autor
DAV
Bewertungen
1897
Themen
Straßen­verkehr Taxi

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