
Taxen in der Warteschlange am Taxistand (Beispielbild) © Quelle: Reinhard Krull/EyeEm/gettyimages.de
Die Stadt muss eine Prognoseentscheidung treffen und dabei die Verhältnisse vor Ort genau untersuchen. Tut sie das nicht, muss sie die Konzession für Taxen erteilen. So ist die Stadt Karlsruhe verpflichtet, einem Mietwagenunternehmen zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen zu erteilen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. April 2017 (AZ: 3 K 2922/16).
Antrag auf Taxikonzessionen: Was tun, wenn die Stadt ablehnt?
Ein Mietwagenunternehmen beantragte in Karlsruhe die Erteilung von zehn Taxikonzessionen. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Sie stützte sich bei der Entscheidung auf die einschlägigen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. Im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Konzessionen für Taxen und die Zahl der vorrangigen Bewerber könne die Stadt dem Unternehmen derzeit keine Konzessionen für Taxen erteilen.
Ansonsten wären die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht und die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt. Das Mietwagenunternehmen klagte darauf, die Stadt zur Erteilung der Genehmigungen zu verpflichten.
Erteilen von Taxikonzession: Abhängig vom Bedarf nach Beförderung
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die Erteilung weiterer Konzessionen das Taxigewerbe vor Ort schwerwiegend beeinträchtige. Bei der prognostischen Einschätzung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes habe die Stadt den maßgeblichen Sachverhalt weder vollständig noch zutreffend ermittelt.
Nach dem Gesetz müsse die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden. Nach den Erhebungen der Stadt sei „indessen völlig unklar, in welchem Umfang in den vergangenen Jahren Taxidienstleistungen nachgefragt worden sind“, so das Gericht. Aus den vorliegenden Daten ließen sich damit auch keine Erkenntnisse für die Prognose gewinnen, wie sich die Nachfrage nach Beförderungsleistungen in Zukunft entwickeln werde.
Gesetzliche Vorgaben für Erteilung von Taxikonzessionen
Auch müsse bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit berücksichtigt werden. Die Angaben der Taxibetreiber zu ihrer wirtschaftlichen Lage habe die Stadt ungefiltert übernommen. Damit habe sie ihrer Prognoseentscheidung offenkundig unrichtige Daten zur Ertrags- und Kostenlage zugrunde gelegt.
Nicht einmal die Kommune selbst gehe davon aus, dass die von den Taxiunternehmen vorgelegten Zahlen immer den wirklichen Umsätzen entsprächen. Auch vermute sie eine systematische Verletzung steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten nicht weniger Unternehmen. Trotzdem seien deren Zahlen Grundlage der Entscheidung, ohne sie, wie rechtlich geboten, einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
Auffällig war auch eine im Vergleich mit anderen Städten auffallend geringe Taxendichte in Karlsruhe. Die vorliegenden Zahlen sprachen dafür, dass das Taxigewerbe in Karlsruhe auch bei Erteilung weiterer Konzessionen für Taxen nicht in seiner Funktionsfähigkeit bedroht ist. Auch hat es seit 2009 im Stadtbezirk keine echten Geschäftsaufgaben eines Taxiunternehmers gegeben.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
Die Nachfrage nach Beförderung wird teilweise auch von privaten Fahrern aufgefangen, die andere gegen Geld chaffieren. In diesem Artikel lesen Sie, wann das erlaubt ist.
- Datum
- Aktualisiert am
- 09.10.2017
- Autor
- DAV