E-Scooter sind im Stadtbild allgegenwärtig und werden oft fälschlicherweise mit Fahrrädern gleichgesetzt. Rechtlich gelten sie jedoch als Kraftfahrzeuge. Wer sich alkoholisiert auf den Roller stellt, riskiert daher nicht nur ein Bußgeld, sondern bei entsprechenden Promillewerten auch den Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt, schützt selbst eine kurze Fahrtstrecke oder die Teilnahme an Nachschulungen nicht vor den strengen Konsequenzen, wenn es zu alkoholbedingten Fahrfehlern kommt. Dies unterstreicht ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 27. Mai 2025 (AZ: 729 Cs-261 Js 93/25-63/25).
Paketabholung endet mit Unfall
In dem Fall hatte ein Mann am Abend des 27. Dezember 2024 alkoholisiert einen E-Scooter genutzt, um ein Paket aus einem etwa 600 Meter entfernten Paket-Shop abzuholen. Die Fahrt zum Geschäft verlief zunächst ohne Probleme.
Auf dem Rückweg transportierte er das Paket auf dem Roller. Als er nach rund 100 Metern einen Bordstein hinunterfahren wollte, verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stürzte. Dabei schlug er mit dem Kopf auf und war kurzzeitig bewusstlos. Eine kurz darauf entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,47 Promille.
Hin- und Rückfahrt gelten als eine Tat
Das Amtsgericht Dortmund wertete die gesamte Strecke als eine einheitliche Trunkenheitsfahrt. Die kurze Unterbrechung beim Paket-Shop ändere daran nichts. Die Tat erfüllte nach Auffassung des Gerichts den Straftatbestand der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr. Dass der Angeklagte zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und seine Fahrt eingeräumt hatte, wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt. Auch seine eigenen Verletzungen und die Teilnahme an einem Aufbauseminar flossen zugunsten des Angeklagten in die Entscheidung ein.
Fahrerlaubnis trotz kurzer Strecke entzogen
Trotz dieser Umstände hielt das Gericht an der Entziehung der Fahrerlaubnis fest. Entscheidend war, dass der Angeklagte mit einer erheblichen Alkoholisierung gefahren war und es tatsächlich zu einem Kontrollverlust und einem Unfall gekommen war.
Nach Ansicht des Gerichts reichten weder die relativ kurze Gesamtstrecke von etwa 700 Metern noch der Umstand, dass lediglich Eigenschäden entstanden waren, aus, um von dieser Maßnahme abzusehen. Deshalb wurde neben der Geldstrafe auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von fünf Monaten verhängt.
Checkliste: Alkohol und E-Scooter
- Für E-Scooter gelten die strafrechtlichen Regeln des Straßenverkehrs.
- Auch kurze Fahrten können strafbar sein.
- Hin- und Rückfahrt können rechtlich als eine einheitliche Tat gelten.
- Ein Unfall oder Kontrollverlust kann die Bewertung verschärfen.
- Eine Trunkenheitsfahrt kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Quelle: www.verkehsrecht.de
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- red