Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Debatte um Radfahrer

Alkohol & Fahrrad: Braucht es neue Promil­le­grenzen?

Eine Diskussion ist darum entrbrannt, ob die Promillegrenze für Radfahrer verschärft werden soll. Der DAV ist strikt dagegen. © Quelle: DAV

In der kommenden Woche diskutieren Verkehrs­experten auf dem 53. Deutschen Verkehrs­ge­richtstag unter anderem darüber, ob es neue Promil­le­grenzen für alkoho­li­sierte Radfahrer braucht. Die Politik sowie verschiedene Verkehrsclubs fordern aktuell eine Verschärfung der Regelung – der Deutsche Anwalt­verein ist dagegen. Und hat gute Argumente.

Für Rad- und Autofahrer gelten derzeit unterschiedliche Promil­lewerte. Bei Autofahrern geht man davon aus, dass sie bei einer Blutal­ko­hol­kon­zen­tration von 1,1 Promille absolut fahrun­tüchtig sind. Bei Fahrrad­fahrern liegt diese Grenze bei 1,6 Promille – noch.

Diskussion auf dem Deutschen Verkehrs­ge­richtstag erwartet

Im Vorfeld des nächste Woche beginnenden 53. Deutschen Verkehrs­ge­richtstags wird aktuell darüber diskutiert, inwieweit diese Werte einander angepasst werden sollten. Die Deutsche Verkehrswacht, der Verkehrs­si­cher­heitsrat und mehrere Verkehrsclubs fordern die Einführung der 1,1-Promille-Grenze für Radler. Bereits in den vergangenen Jahren beschäf­tigten sich die Innenmi­nister de Länder mit dieser Frage. Auch hier scheint es Sympathien für eine Änderung der geltenden Rechtslage zu geben.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) ist indes strikt dagegen. „Ein Fahrrad ist viel leichter zu bedienen als ein Kraftfahrzeug und die Gefahr für andere, die von einem Fahrrad ausgeht, ist wesentlich geringer“, sagt stellver­tretend Rechts­anwalt Martin Diebold von den DAV-Verkehrs­rechts­an­wälten.

Aber auch die Einführung einer weiteren Promil­le­grenze für Radfahrer, vergleichbar mit der 0,5-Promil­le­grenze für Autofahrer, sei nicht notwendig. „Es existieren keine belastbaren Zahlen beziehungsweise wissen­schaftliche Erkenntnisse, anhand derer eine solche Grenze begründet werden kann“, so Diebold.

Kein Führer­schein nötig: Rad- und Autofahren unterscheiden sich

Dass es für das Führen eines Autos eine Fahrerlaubnis brauche, für ein Fahrrad hingegen nicht, belegt aus Sicht des Verkehrs­rechts­experten Diebold zudem, dass auch der Gesetzgeber selber eingesteht, dass ein Fahrrad in seiner Bedienung ungleich einfacher ist und von ihm nur geringe Gefahren ausgehen.

„Berück­sichtigt man schließlich, dass ein alkoho­li­sierter Fahrrad­fahrer am ehesten eine Gefahr für sich selber darstellt, dürfte die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Einführung einer weiteren Promil­le­grenze gen Null tendieren“, sagt Martin Diebold.

Dass es weitrei­chende Sanktionen nach sich ziehen kann, wenn man alkoho­lisiert radelt, scheint in der breiten Bevölkerung oftmals unterschätzt zu werden. Rechts­anwalt Diebold fordert daher, dass die Kenntnisse über die derzeit bestehenden Konsequenzen verbessert werden. Ein Beginn kann hier gemacht werden: Die Deutsche Anwalt­auskunft hat aufgeführt, welche Strafen drohen – von Punkten in Flensburg bis zur MPU.

Welche Promil­le­grenzen gelten für Fahrrad­fahrer aktuell ?

Konkrete Angaben zur erlaubten Promil­lezahl auf dem Rad sind in Gesetzen zwar nicht angegeben, doch haben sich durch die Rechtsprechung Obergrenzen heraus­ge­bildet. Dabei muss zwischen zwei Werten unterschieden werden.

Fall 1: 0,3 bis 1,6 Promille

Bei einem dazwischen­lie­genden Promil­lewert kann es zu strafrecht­lichen Folgen kommen, wenn der Fahrrad­fahrer den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht. Allerdings muss die Polizei in diesem Fall nachweisen, dass das Fehlver­halten auf den alkoho­li­sierten Zustand zurück­zu­führen ist.

Fall 2: ab 1,6 Promille

Ab diesem Wert liegt eine absolute Fahrun­taug­lichkeit vor, die bei Autofahrern bei 1,1 Promille liegt. Das bedeutet, dass man eine Straftat begeht, wenn man derart alkoho­lisiert auf sein Fahrrad steigt. Ob eine Verkehrs­ge­fährdung vorliegt, spielt in diesem Fall keine Rolle beziehungsweise führt dann zu einem noch weiter erhöhten Strafmaß.  

Sind Sie auf der Suche nach kompetenten Verkehrs­rechts­exper­tinnen und -experten? Dann schauen Sie mal hier.

Datum
Aktualisiert am
26.01.2015
Autor
ndm
Bewertungen
724
Themen
Alkohol Auto Drogen­miss­brauch Fahrrad Verkehrs­ge­richtstag

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite