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Cannabis am Steuer

Kiffen und Autofahren: Führer­schein­entzug erlaubt?

Kiffen am Steuer ist nicht erlaubt. Ab welchem THC-Gehalt im Blut ist aber der Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt? Das musste nun ein Gericht entscheiden. © Quelle: janifest/fotolia.com

Nach einem Bluttest wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen, da darin THC-Gehalt entdeckt wurde – der Fahrer hatte zuvor gekifft. Nachdem der Mann dagegen klagte, verlor er vor dem Bundes­ver­wal­tungs­gericht. Alle Hinter­gründe zu diesem und weiteren Urteilen um die Frage von Drogen am Steuer. Die Erkenntnis: Wer einmal am Joint zieht, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Selbst­redend ist das Autofahren unter Cannabis­einfluss verboten. Dagegen ist der Kläger auch nicht vor das Bundes­ver­wal­tungs­gericht gezogen. Bei einer Verkehrs­kon­trolle wurde ihm jedoch Blut abgenommen und THC darin nachge­wiesen – womöglich aufgrund von Cannabis­konsum einige Tage zuvor. Da der Kläger „Wieder­ho­lungstäter“ war, wurde ihm aufgrund von gelegent­lichem Cannabis­konsum und der fehlenden Trennung dieses Konsums vom Fahren die Fahrerlaubnis vom Landratsamt entzogen.

Das Gericht hatte nun vor allem die Frage zu klären, inwiefern wegen Messun­ge­nau­ig­keiten ein Abschlag des THC-Werts im Blut erfolgen muss. Der Kläger hatte zur Zeit der Abnahme 1,3 Nanogramm THC im Blut – und damit zu viel, wie auch das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschied, nachdem der Kläger bereits in den Vorinstanzen gescheitert war.

Urteil: Cannabis­konsum und Fahren muss strikt getrennt werden

Die Leipziger Richter teilten mit, dass nur dann von einer ausrei­chenden Trennung von Cannabis­konsum und Fahren ausgegangen werden kann, wenn eine cannabis­be­dingte Beeinträch­tigung seiner Fahrtüch­tigkeit unter keinen Umständen eintreten kann. In diesem Fall könne davon nicht ausgegangen werden, der THC-Pegel zeige dies.  

Christian Janeczek ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und erklärt: „Das Gericht hat einmal mehr deutlich gemacht: Es ist egal, wie hoch der THC-Gehalt im Blut ist, es drohen Konsequenzen – so lange er über einem Nanogramm liegt.“

Die Obergrenze von einem Nanogramm steht zwar in keinem Gesetz, da zur Zeit der Verabschiedung der geltenden Gesetze die Messin­strumente schlicht nicht fein genug gewesen waren, um einen so niedrigen Wert zu messen. Doch hat sich diese Ansicht in den letzten Jahren vor Gerichten durchgesetzt.

Betäubungs­mittel werden weiterhin strenger geahndet als Alkohol

Rechts­anwalt Janeczek überrascht die Entscheidung nicht, sie sei im Sinne der Rechtsprechung des Gerichts in vorigen Fällen. Nichts­des­totrotz gibt er zu bedenken: „Die Einnahme von weichen Drogen wird somit auch weiterhin  strenger verfolgt werden, als jene von Alkohol, obwohl die Masse der Rechts­me­diziner der Auffassung sind, dass diese Unterscheidung nicht sinnvoll ist.“

Der Kläger war Wieder­ho­lungstäter, beim erstmaligen Erwischen bestand er eine medizinisch-psycho­lo­gische Untersuchung (MPU), ohne das ihm der Führer­schein entzogen wurde. Nun wurde der Führer­schein sofort entzogen.

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Datum
Aktualisiert am
15.02.2018
Autor
ndm
Bewertungen
15899
Themen
Auto Cannabis Drogen­miss­brauch Führer­schein Gericht

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