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Der gläserne Fahrer?

Dashcams im Auto: Beweis­mittel vs. Datenschutz

Dashcam im Auto
In vielen Ländern üblich, in Deutschland umstritten: Dashcams. © Quelle: DAV

Dauerhaftes Filmen des Verkehrs mit einer Dashcam an der Frontscheibe ist in Deutschland wegen Datenschutz verboten. Doch im Fall eines Unfalls sind die Aufnahmen als Beweis­mittel vor Gericht zulässig. Dies wurde vom Bundes­ge­richtshof bestätigt. Die Rechtslage zur Nutzung von Dashcams bleibt damit verworren - das Rechts­portal anwalt­auskunft.de gibt eine Übersicht über relevanter Urteile und ordnet die Rechtslage mit Hilfe einer Fachan­wältin für Verkehrsrecht ein.

Seit Langem wird über diese Frage gerichtlich gestritten. Urteile auf hoher Ebene schaffen einerseits Klarheit. Auf der anderen Seite stiften sie jedoch auch Verwirrung. So entschied der Bundes­ge­richtshof im Mai 2018, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden können (VI ZR 233/17). Die Aufnahmen von sogenannten Dashcams dürfen demnach bei Unfall-Prozessen genutzt werden.

Doch das bedeutet weiterhin nicht, dass Autofahrer automatisch immer filmen dürfen. Die Bundes­richter verwiesen in dieser Frage auf das Datenschutz­gesetz. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzuläs­sigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilpro­zessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Konkret ging es bei der BGH-Eintscheidung um die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt. Dieser wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeich­nungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht ließen dies zu. Da solche Aufnahmen gegen datenschutz­rechtliche Bestim­mungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, hatten die Magdeburger Richter argumentiert. Der BGH hat diese Entscheidung revidiert.

Der Ausgang des Verfahrens wurde von Verkehrs­experten mit Spannung erwartet. Die Rechtslage war bis jetzt unklar, die Gerichte hatten bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeich­nungen geurteilt.

Dass Aufnahmen von Videokameras im Auto unter bestimmten Umständen Beweis­mittel sein können, hatte auch das Oberlan­des­gericht Stuttgart entschieden (AZ: 4 Ss 543/15). In einem Bußgeld­ver­fahren sei es in schwer­wie­genden Fällen grundsätzlich zulässig, auf Dashcam-Aufnahmen anderer Verkehrs­teil­nehmer zurück­zu­greifen. Demnach kann eine Aufnahme vor Gericht bei schwer­wie­genden Verstößen im Verkehr als Beweis­mittel gelten. Das gelte zum Beispiel, wenn ein Verkehrs­teil­nehmer eine mindestens sechs Sekunden rot zeigende Ampel missachte. Um genau so einen Fall ging es bei dieser Entscheidung. Die Tat des Rotsünders konnte das Gericht nur aufgrund eines Videos beweisen, dass ein anderer Verkehrs­teil­nehmer quasi aus Versehen mit einer Dashcam aufgenommen hatte.

 

Aufnahmen unter strengen Vorraus­set­zungen verwertbar

Der rechtliche Status von Dashcam-Aufzeich­nungen ist umstritten. Ob sie als Beweis­mittel in Zivil- oder Strafpro­zessen zugelassen werden, lag bisher im Ermessen der Richter. Manche Gerichte hatten die Aufnahmen berück­sichtigt – allerdings innerhalb enger Grenzen.

Anfang 2015 ließ das Amtsgericht Nienburg Privat­auf­nahmen einer Dashcam als Beweis­mittel zu, doch nur aufgrund der Tatsache, dass die Kamera erst im Verlauf des Geschehens eingeschaltet wurde. Da es sich dabei nach Ansicht des Gerichts nicht um eine dauerhafte Verkehrs­überwa­chung handelte, ließ es den Beweis zu (AZ: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14).

Nach Auffassung des Landge­richts Traunstein (Urteil, Az. 3 O 1200/15) ist die Kamera­aufnahme einer Dashcam unter bestimmten Vorraus­set­zungen zivilrechtlich verwertbar. Sie muss technisch so gestaltet sein, dass sie nur die 15 Sekunden vor und nach einem "auslösenden Ereignis" (starke Bremsung, starke Seiten­flieh­kräfte, Kollision) dauerhaft speichert und die sonstigen Aufnahmen ohne auslösendes Ereignis alle 30 Sekunden endgültig und nicht mehr rekonstru­ierbar überschreibt.

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Datum
Aktualisiert am
17.06.2019
Autor
red
Bewertungen
8208 1
Themen
Auto Autounfall Datenschutz Versicherung

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