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Straßen­verkehr

Wildunfälle: Wenn Bremsen nicht mehr hilft

Im Frühjahr und im Herbst haben Wildunfälle Hochsaison. Der Zusammenstoß mit einem Tier kann unangenehme Folgen haben – auch finanziell. Die Deutsche Anwalt­auskunft verrät, was bei einem Wildunfall zu tun ist.

Eine dunkle Straße im Wald. Im schmalen Lichtkegel der Schein­werfer fliegt die Straße vorbei. Hinter einer Kurve plötzlich ein dunkler Schatten, zwei leuchtende Augen, dann ein lauter Knall: ein Wildunfall. Das Risiko, hinter dem Steuer eine solche Szene zu erleben, ist hoch – besonders im Frühjahr und im Herbst. Der Deutsche Jagdverband erfasste in seiner jüngsten Statistik über 170.000 Wildunfälle pro Jahr – kleinere Tiere werden dabei gar nicht mitgezählt. Der beste Schutz vor dem unange­nehmen Rendezvous mit Keiler und Co ist eine vorsichtige Fahrweise. Besonders dort, wo Straßen­schilder vor Wildwechsel warnen. Aber was ist zu tun, wenn sich ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern lässt?

Ausweichen oder draufhalten?

Oft bleibt vor dem Zusammenprall mit dem Tier keine Zeit zum Nachdenken. Falls doch, stellt sich die Frage: ausweichen oder nicht? Auch wenn es herzlos klingt, sollten Sie zuerst an Ihr eigenes Wohl denken und nicht an das Tier. Also: nicht ausweichen. Wenn Sie ausweichen, riskieren Sie eine deutlich härtere Kollision: mit entgegen­kom­menden Autos oder Bäumen am Straßenrand.

Auch aus rechtlicher Sicht ist Ausweichen riskant. Denn ein Unfall wird nur als Wildunfall anerkannt, wenn es tatsächlich einen Zusammenprall mit dem Tier gab. Nach einem Ausweich­manöver auf einer einsamen Landstraße ist es schwer zu beweisen, dass wirklich ein Tier auf der Fahrbahn stand, und es sich nicht um einen Fahrfehler handelte.

Wildunfall: Größerer Schaden durch Ausweichen

Versiche­rungen weigern sich dann oft, für den Schaden aufzukommen. Selbst wenn es Zeugen gibt, kann ein Ausweich­manöver zu Problemen führen – generell bei kleineren Tieren wie Hasen oder Mardern. „Ein durch Bremsen oder Ausweichen entstandener Schaden wird in der Regel nur ersetzt, wenn ein Zusammenstoß mit dem Wild einen ebenso großen Schaden verursacht hätten“, so Dr. Daniela Mielchen von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). „Bei kleinen Tieren ist der Schaden durch das Ausweichen aber oft deutlich größer.“

Auch Vollbrem­sungen wegen kleiner Wildtiere sind nicht zu empfehlen. Denn verursachen Sie dadurch zum Beispiel einen Auffahr­unfall mit einem nachfol­genden Auto, müssen Sie den Schaden tragen. Der Grund: Laut geltender Rechtsprechung ist es nicht verhält­nismäßig, andere Verkehrs­teil­nehmer zu gefährden, indem man für ein kleines Tier bremst.

Wildunfall: Autofahrer zahlt nicht für Bergung

Tötet ein Autofahrer bei einem Wildunfall ein Tier, muss er nicht für die Bergung und Entsorgung des Kadavers aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts Lüneburg vom 22.11.2017 hervor (AZ: 7 LC 34/17). In der Regel kümmert sich ein Jäger darum. Zur Zeit des Unfalls waren die Jäger in der Region aber in eine Art Streik getreten. Die Gemeinde hatte dem Autofahrer die Rechnung für die Bergung des Kadavers geschickt.

Nach dem Wildunfall: Polizei rufen und Wildschäden dokumen­tieren

Wie bei jedem anderen Unfall gilt bei einem Wildunfall als erstes: Unfall­stelle sichern. Platzieren Sie das Warndreieck mit genügend Abstand zur Unfall­stelle und ziehen Sie die Warnweste an. Anstatt den zuständigen Förster ausfindig zu machen, sollten Sie direkt die Polizei anrufen, die alles weitere regelt. Melden Sie den Unfall immer so schnell wie möglich und warten Sie, bis die Polizei eintrifft und den Schaden aufnimmt.

Ein behörd­liches Unfall­pro­tokoll ist auch für die Abwicklung des Schadens bei der Versicherung wichtig. Trotzdem sollten Sie die Wildschäden am Fahrzeug auch selbst dokumen­tieren. Es empfiehlt sich, immer ein Handy mit Kamera oder einen Fotoapparat im Auto zu haben. Fotogra­fieren Sie den Unfallort, das Tier und Spuren am Auto – zum Beispiel Reste von Haaren. Diese können Sie später als Beweis­mittel für den Wildunfall nutzen.

„Die Wildspuren am Auto können für eine spätere Beweis­si­cherung wichtig sein. Deshalb sollten sie nicht sofort entfernt werden“, so Dr. Daniela Mielchen vom DAV. Vom angefahrenen Tier sollten Sie sich fernhalten, wenn es noch lebt. Aber auch wenn es tot ist, gilt: Laden Sie das Tier auf keinen Fall in Ihr Auto und nehmen Sie es erst recht nicht mit nach Hause. Dr. Mielchen: „Wenn Sie das Tier eigenmächtig mitnehmen, erfüllt das den Straftat­bestand der Jagdwilderei.“

Der Bund der Versicherten rät, ebenfalls den zuständigen Jäger zu kontak­tieren. Er kann ebenfalls bescheinigen, dass es sich um einen Wildunfall handelt und kümmert sich gegebe­nenfalls um das Tier.

Bei welchen Tieren zahlt die Versicherung?

Nach einem Wildunfall sollten Sie den Schaden schnell Ihrer Versicherung melden. Wildunfälle sind normalerweise durch die Teilkas­ko­ver­si­cherung gedeckt, wenn es sich um „Haarwild“ handelt. Dazu zählen unter anderem Rehe und Wildschweine, die zusammen bei etwa 90 Prozent der gemeldeten Wildunfälle beteiligt sind. Auch Schäden am Fahrzeug durch kleinere Wildtiere wie Dachse und Füchse sind mitver­sichert.

Unfälle mit Nutztieren wie Kühen und Schafen sind hingegen nur bei manchen Versiche­rungen abgedeckt. Wer mit dem Auto häufig in Gegenden mit frei laufenden Nutztieren unterwegs ist, sollte seinen Versiche­rungstarif genau prüfen.

Versicherung gegen Wildschäden: Wildscha­den­klausel ergänzen

Der Bund der Versicherten rät Autofahrern, deren Tarif Unfälle mit Nutztieren nicht abdeckt, zu einer Ergänzung um eine Wildscha­den­klausel. Dann seien Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren jeder Art wie auch mit freilau­fenden Kühen und Schafen oder herrenlosen Hunden abgedeckt.

Zusammenstöße mit bereits toten Tieren, die auf der Straße liegen, sind übrigens nicht über die Teilkasko versichert. Rechtlich handelt es sich bei solchen Unfällen nämlich um das Auffahren auf ein Hindernis.

Wildunfall, Ausweich­manöver oder Unfall anderer Art? Rechts­anwälte helfen

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Datum
Aktualisiert am
05.11.2018
Autor
pst/red
Bewertungen
4666
Themen
Auto Autounfall Herbst Straßen­verkehr Unfall

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