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Straßenverkehr

Fahrradhelme: Welche Regeln gelten für Kinder?

Auch für Kinder und Jugendliche gibt es in Deutschland keine Helmpflicht. © Quelle: Rodriguez/corbisimages.com

Wer im kinder­reichen Bezirk Berlin-Prenzlauer Berg lebt, sieht es jeden Tag: Kinder tragen beim Radfahren einen Schutzhelm auf dem Kopf. Aktuell liegt die Helmquote bei Kindern bis zehn Jahren bei 75 Prozent. Dennoch stellt sich auch bei Kindern manchmal die Frage der Mitschuld bei einem Unfall. Die Rechtslage erklärt die Deutsche Anwalt­auskunft.

Der ehemalige Bundes­ver­kehrs­mi­nister Alexander Dobrindt war begeistert, als er die neuen Zahlen zur Helmquote in Deutschland vorstellte: „Das sind erfreuliche Zahlen, denn Helme können Leben retten. Trotzdem dürfen wir nicht nachlassen, für das Helmtragen zu werben.“ Den Zahlen des Ministeriums nach greifen immer mehr Fahrer zum Helm, bevor sie aufs Rad steigen. Bei Erwachsenen sind die Zuwächse allerdings gering. Anders ist das bei Kindern bis zehn Jahre. Bei ihnen ist die Helmquote stark gestiegen. Rund 75 Prozent aller sechs bis zehn Jahre alten Radler tragen inzwischen einen Helm, wenn sie unterwegs sind - ein Anstieg gegenüber 2012 und 2011, als nur 66 und 56 Prozent behelmt fuhren.

In Deutschland existiert keine allgemeine Helmpflicht - anders als etwa in Finnland oder in Australien. Allerdings sind diese beiden Länder interna­tional eher die Ausnahme. Wenn es in Ländern überhaupt eine Helmpflicht gilt, dann gilt diese nur für Kinder und Jugendliche.

Haften Kinder bei einem Unfall?

Obwohl es in der Bundes­re­publik keine gesetzliche Pflicht zum Helm gibt, existiert eine „Quasi-Helmpflicht“ zumindest für Kinder, denn Helme sind bei ihnen inzwischen üblich. Bei der Frage einer Mitschuld bei einer Kopfver­letzung ohne Helm gilt der Grundsatz: Bis zum zehnten Lebensjahr haften Kinder nicht.  Also hängt die Frage, ob Kinder mithaften müssen, entscheidend vom Alter ab.

Aber auch bei zehn und elf Jahre alten Kindern sind Gerichte zurück­haltend, wenn es darum geht, sie mithaften zu lassen. So haben in der Vergan­genheit verschiedene Gerichte gegen eine Mitschuld bei Unfällen entschieden, zum Beispiel das Oberlan­des­gericht Düsseldorf im Jahr 2006 (AZ: I-1 U 9/06).

Wie die Frage der Mitschuld von erwachsenen, ohne Helm fahrenden Radlern bei Unfällen aussieht, entscheidet der Bundes­ge­richtshof am 17. Juni 2014.

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
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Themen
Fahrrad Familie Helmpflicht Kinder Unfall

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