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Wintersport und Helme

Welche Mitschuld haben Skifahrer bei einem Unfall?

In Deutschland müssen Skifahrer keinen Helm tragen - dennoch können sie bei einem Unfall Mitschuld haben. © Quelle: Sallaz/corbisimages.com

Seit dem Unfall von Dieter Althaus und Michael Schumacher beim Skifahren setzen immer mehr Menschen einen Helm auf, wenn sie über die Pisten kurven. Fast 80 Prozent der Skifahrer tragen nach Schätzungen des Deutschen Skiver­bandes (DSV) inzwischen einen Helm. Doch was, wenn sie keinen tragen – haben sie eine Mitschuld, wenn ein Unfall geschieht?

Eine Helmpflicht für Skifahrer gibt es in Deutschland nicht. Diese Rechtslage will aber etwa  der Berufs­verband der Deutschen Chirurgen (BDC) ändern, zumindest fordert der BDC eine  generelle Helmpflicht auf Skipisten. Aktuell gilt in Südtirol und in Teilen Österreichs eine Helmpflicht für Kinder.

Obwohl es hierzulande keine generelle Helmpflicht gibt, ist die Frage des Mitver­schuldens bei Skifahrern, die ohne Helm fahren, offen. So trägt nach einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts München aus dem Jahr 2012 ein Skifahrer ohne Helm auch nach einem unverschuldeten Pisten­unfall eine Mitschuld und darf keinen vollen Schaden­ersatz für seine Verletzung verlangen (AZ: 8 U 3652/11).

Skifahrer trifft eine Mitschuld

In dem verhan­delten Fall hatte ein Ehepaar einen Skifahrer verklagt, der auf der Piste stürzte und das Paar umriss. Der Mann und die Frau erlitten Kopfver­let­zungen. Das Oberlan­des­gericht München entschied, dass der stürzende Skifahrer den Unfall verschuldet hatte. Aber das verletzte Ehepaar habe eine Mithaftung von 50 Prozent zu tragen, da beide keine Skihelme getragen hätten. Auf Skipisten sei das Tragen von Helmen bei der Mehrzahl der Skifahrer seit Jahren üblich und wegen der immer höheren Geschwin­dig­keiten auch sinnvoll. Es bestehe eine „Obliegenheit“ für Skifahrer, einen Helm zu tragen, so die Münchner Richter.

Dieses Urteil ist nicht singulär, sondern mittlerweile normale Rechtsprechung bei Skiunfällen – auch wenn es keine gesetzliche Helmpflicht für Skifahrer gibt. Aber Helme sind auf Skipisten inzwischen so üblich, dass man von einer „quasi-Helmpflicht“ sprechen kann. „Daher trifft ‚unbehelmte‘ Skifahrer auch eine Mitschuld bei Unfällen“, erklärt der Rechts­anwalt Jörg Elsner von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Bei Radfahrern sei die Rechtslage im Gegensatz dazu anders. „Helme sind bei Radlern derzeit noch so wenig verbreitet, dass man nicht davon ausgehen kann, sie seien üblich. Es gibt ein anderes gesell­schaft­liches Bewusstsein bei Schutz­helmen für Radler.“

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/red
Bewertungen
191
Themen
Helmpflicht Schadens­ersatz Sport Sportunfall Unfall

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