Meist genügt ein Wort, um Reisende in Panik zu versetzen: Streik. Wenn Bahn-Mitarbeiter oder Piloten ihre Arbeit niederlegen, bedeutet das für die Passagiere Stress und lange Wartezeiten. Das Bodenpersonal am Flughafen steht meist weniger im Fokus als Piloten, Flugbegleiter oder Zugführer. Wenn es streikt, ist sein Einfluss allerdings meist genauso groß. Viele Fluggäste sind unsicher, was solch ein Streik für sie bedeutet.
Streiks beim Bodenpersonal: Hohes Risiko für Verspätungen
Als Bodenpersonal gelten unter anderem die Angestellten im Check-in-Schalter, in der Gepäckabfertigung, bei der Flughafenfeuerwehr und das Bodenverkehrspersonal. Sind sie in der Gewerkschaft Ver.di organisiert. Wenn der Check-in-Schalter und die Gepäckabfertigung stark unterbesetzt sind oder gar nicht arbeiten, bedeutet das, dass Passagiere ihren Flug verpassen können, Flüge verspätet starten oder ganz gestrichen werden.
Pauschalreisende: Veranstalter für Abfertigung und Flug verantwortlich
Welche Rechte Fluggäste dann genießen, erklärt Paul Degott, Rechtsanwalt für Reiserecht und Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Sind die Reisenden im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs, ist der Reiseveranstalter für die rechtzeitige Abfertigung verantwortlich. Können die Passagiere nicht schnell genug abgefertigt werden, muss er für einen Ersatzflug sorgen“ Gegebenenfalls hätten die Fluggäste einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn sie zum Beispiel eine paar Tage Urlaub verpassten. Unter bestimmten Umständen ist der Reiseveranstalter auch schadenersatzpflichtig,
Individualreisende: Fluggesellschaft in der Pflicht
Wer nur einen Flug gebucht hat – egal ob privat oder geschäftlich – ist durch die Fluggastrechtverordnung geschützt. „Demnach muss die Fluggesellschaft einem Passagier eine Ersatzbeförderung stellen, wenn der Flug abgesagt wird“, informiert der Rechtsanwalt aus Hannover. Abgesehen davon müssten die Fluggesellschaften beziehungsweise die Airlines alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die Passagiere rechtzeitig einchecken können.
Der Grund ist: Für den Check-in sind eigentlich die Fluglinien selbst verantwortlich. Die meisten lagern diesen Service allerdings an externe Dienstleister aus. Wenn diese streiken, müssen die Fluglinien alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Fluggäste trotzdem einchecken zu können.
Das gilt vor allem dann, wenn der Streik vorher angekündigt wurde. Verpasst jemand seinen Flug, weil er nicht rechtzeitig abgefertigt wurde, muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Fluggesellschaft ihre Pflichten erfüllt hat.
Streiks in der Gepäckabfertigung: Flüge müssen warten
Auch wenn der Flug planmäßig startet und die Passagiere es rechtzeitig durch den Check-in schaffen, machen sich viele Sorgen um ihr Gepäck. Was passiert, wenn es wegen des Streiks nicht verladen wird? „Solange das Gepäck nicht verladen ist, kann der Pilot nicht starten“ beruhigt Reiserechtsexperte Degott. Es sei auch für die Airlines wenig sinnvoll, ohne Gepäck loszufliegen.
Natürlich kann es sein, dass Gepäckstücke vergessen werden. Dies ist dann allerdings ein Fehler der Fluggesellschaft. Um einen Anspruch auf Ersatzleistungen zu haben, müssen Passagiere den Verlust umgehend melden und ein Schadensmeldeformular ausfüllen.
Streiks beim Flughafenpersonal: Sicherheit ist immer gewährleitstet
Viele fürchten ebenfalls Nachteile, wenn die Flughafenfeuerwehr streikt. Auch hier kann Rechtsanwalt Degott beruhigen. „Wenn ein Flughafen öffnet, muss die Sicherheit gewährleistet sein: Der Betreiber muss immer die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen.“ Streike die Flughafenfeuerwehr vor Ort, würden rechtzeitig andere Feuerwehrkräfte angefordert, die für Brandschutz am Flughafen ausgebildet sind.
Streik, Flugverspätung, Gepäckverlust: Anwalt für Reiserecht kontaktieren
Egal ob Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal: Kündigt eine Gewerkschaft einen Streik am Flughafen an, sollten sich betroffene Fluggäste rechtzeitig informieren, ob für ihre Flüge Änderungen vorgesehen sind. Viele Fluggesellschaften bieten die Möglichkeit, betroffene Flüge kostenlos umzubuchen oder das Flug- in ein Bahnticket umzutauschen. Bei Flügen, die wie geplant stattfinden sollen, wird den Passagieren empfohlen, genügend Zeit einzuplanen und früh am Flughafen zu sein.
Wer eine Pauschalreise plant, sollte sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Kommt es zu Flugverspätungen oder Gepäckverlust wegen eines Streiks von Bodenpersonal oder Piloten, können Reisende unter Umständen Ansprüche geltend machen.
Bei Konflikten mit der Fluglinie oder einem Reiseveranstalter kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Reiserecht Sie unterstützen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine Expertin in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.