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Fluggast­rechte

Streik beim Bodenpersonal am Flughafen: Rechte von Reisenden

Flughafenstreik: Frau wartet am Flughafen
© Canva

Der Flughafen ist überfüllt, überall warten gestresste Reisende in langen Schlangen, ständig werden Verspä­tungen durchgegeben. Bei einem Streik des Bodenper­sonals schlägt die am Flughafen herrschende Geschäf­tigkeit schnell in Chaos um. Während bei einem Piloten­streik „nur“ Flüge gestrichen werden, gerät der ganze Arbeits­auflauf am Flughafen durcheinander, wenn das Bodenpersonal seine Arbeit niederlegt. Folgendes sollten Reisende wissen, wenn ein Streik des Bodenper­sonals am Flughafen ansteht.

Meist genügt ein Wort, um Reisende in Panik zu versetzen: Streik. Wenn Bahn-Mitarbeiter oder Piloten ihre Arbeit niederlegen, bedeutet das für die Passagiere Stress und lange Wartezeiten. Das Bodenpersonal am Flughafen steht meist weniger im Fokus als Piloten, Flugbe­gleiter oder Zugführer. Wenn es streikt, ist sein Einfluss allerdings meist genauso groß. Viele Fluggäste sind unsicher, was solch ein Streik für sie bedeutet.

Streiks beim Bodenpersonal: Hohes Risiko für Verspä­tungen

Als Bodenpersonal gelten unter anderem die Angestellten im Check-in-Schalter, in der Gepäck­ab­fer­tigung, bei der Flugha­fen­feu­erwehr und das Bodenver­kehrs­personal. Sind sie in der Gewerk­schaft Ver.di organisiert. Wenn der Check-in-Schalter und die Gepäck­ab­fer­tigung stark unterbesetzt sind oder gar nicht arbeiten, bedeutet das, dass Passagiere ihren Flug verpassen können, Flüge verspätet starten oder ganz gestrichen werden.

Pauschal­reisende: Veranstalter für Abfertigung und Flug verant­wortlich

Welche Rechte Fluggäste dann genießen, erklärt Paul Degott, Rechts­anwalt für Reiserecht und Mitglied des Deutschen Anwalt­vereins (DAV): „Sind die Reisenden im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs, ist der Reisever­an­stalter für die rechtzeitige Abfertigung verant­wortlich. Können die Passagiere nicht schnell genug abgefertigt werden, muss er für einen Ersatzflug sorgen“ Gegebe­nenfalls hätten die Fluggäste einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn sie zum Beispiel eine paar Tage Urlaub verpassten. Unter bestimmten Umständen ist der Reisever­an­stalter auch schaden­er­satz­pflichtig,

Indivi­du­al­reisende: Flugge­sell­schaft in der Pflicht

Wer nur einen Flug gebucht hat – egal ob privat oder geschäftlich – ist durch die Fluggast­recht­ver­ordnung geschützt. „Demnach muss die Flugge­sell­schaft einem Passagier eine Ersatz­be­för­derung stellen, wenn der Flug abgesagt wird“, informiert der Rechts­anwalt aus Hannover. Abgesehen davon müssten die Flugge­sell­schaften beziehungsweise die Airlines alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die Passagiere rechtzeitig einchecken können.

Der Grund ist: Für den Check-in sind eigentlich die Fluglinien selbst verant­wortlich. Die meisten lagern diesen Service allerdings an externe Dienst­leister aus. Wenn diese streiken, müssen die Fluglinien alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Fluggäste trotzdem einchecken zu können.

Das gilt vor allem dann, wenn der Streik vorher angekündigt wurde. Verpasst jemand seinen Flug, weil er nicht rechtzeitig abgefertigt wurde, muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Flugge­sell­schaft ihre Pflichten erfüllt hat.

Streiks in der Gepäck­ab­fer­tigung: Flüge müssen warten

Auch wenn der Flug planmäßig startet und die Passagiere es rechtzeitig durch den Check-in schaffen, machen sich viele Sorgen um ihr Gepäck. Was passiert, wenn es wegen des Streiks nicht verladen wird? „Solange das Gepäck nicht verladen ist, kann der Pilot nicht starten“ beruhigt Reiserechts­experte Degott. Es sei auch für die Airlines wenig sinnvoll, ohne Gepäck loszufliegen.

Natürlich kann es sein, dass Gepäck­stücke vergessen werden. Dies ist dann allerdings ein Fehler der Flugge­sell­schaft. Um einen Anspruch auf Ersatz­leis­tungen zu haben, müssen Passagiere den Verlust umgehend melden und ein Schadens­mel­de­formular ausfüllen.

Streiks beim Flugha­fen­personal: Sicherheit ist immer gewähr­leitstet

Viele fürchten ebenfalls Nachteile, wenn die Flugha­fen­feu­erwehr streikt. Auch hier kann Rechts­anwalt Degott beruhigen. „Wenn ein Flughafen öffnet, muss die Sicherheit gewähr­leistet sein: Der Betreiber muss immer die erforder­lichen Sicher­heits­standards erfüllen.“ Streike die Flugha­fen­feu­erwehr vor Ort, würden rechtzeitig andere Feuerwehr­kräfte angefordert, die für Brandschutz am Flughafen ausgebildet sind.

Streik, Flugver­spätung, Gepäck­verlust: Anwalt für Reiserecht kontak­tieren

Egal ob Piloten, Flugbe­gleiter oder Bodenpersonal: Kündigt eine Gewerk­schaft einen Streik am Flughafen an, sollten sich betroffene Fluggäste rechtzeitig informieren, ob für ihre Flüge Änderungen vorgesehen sind. Viele Flugge­sell­schaften bieten die Möglichkeit, betroffene Flüge kostenlos umzubuchen oder das Flug- in ein Bahnticket umzutauschen. Bei Flügen, die wie geplant stattfinden sollen, wird den Passagieren empfohlen, genügend Zeit einzuplanen und früh am Flughafen zu sein.

Wer eine Pauschalreise plant, sollte sich mit seinem Reisever­an­stalter in Verbindung setzen. Kommt es zu Flugver­spä­tungen oder Gepäck­verlust wegen eines Streiks von Bodenpersonal oder Piloten, können Reisende unter Umständen Ansprüche geltend machen.

Bei Konflikten mit der Fluglinie oder einem Reisever­an­stalter kann eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt für Reiserecht Sie unterstützen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine Expertin in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
06.02.2024
Autor
vhe
Bewertungen
5029
Themen
Flug Streik

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