Anschlussflug verpasst: Entschädigung für Fluggäste?
Viel Pech hatte ein Fluggast, der von Hamburg über Paris nach Atlanta fliegen wollte. Weil das Flugzeug zu spät in Paris landete, verpasste er seinen Anschlussflug und so einen wichtigen Geschäftstermin. Er klagte auf Schadensersatz und einen Ausgleich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil abgelehnt.