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Fahrgast­rechte für Zugreisende
Bahnverkehr 2023: Neue Fahrgast­rechte

Der Schienen­verkehr hat Großes vor – um Zugrei­senden eine klimafreundliche Alternative zum Auto zu bieten, muss die Bahn nicht nur pünktlicher, sondern insgesamt verlässlich werden. Verspä­tungen und andere Pannen sind regelmäßig Anlass für Fahrgäste, ihre Rechte geltend zu machen. Durch eine Verordnung der Europäischen Union ändern sich die Fahrgast­rechte ab dem 07. Juni 2023. Die EU-Reform soll Reisenden weitere Vorteile bringen. Großer Nachteil ist, dass bei außerge­wöhn­lichen Umständen keine Entschä­di­gungen durch die Bahn mehr zu leisten sind. Der Artikel gibt einen Überblick über die bestehenden sowie die neuen Regeln für Bahnreisende.

Anschlussflug verpasst: Entschä­digung für Fluggäste?

Viel Pech hatte ein Fluggast, der von Hamburg über Paris nach Atlanta fliegen wollte. Weil das Flugzeug zu spät in Paris landete, verpasste er seinen Anschlussflug und so einen wichtigen Geschäfts­termin. Er klagte auf Schadens­ersatz und einen Ausgleich nach der EU-Fluggast­rech­te­ver­ordnung. Das hat der Bundes­ge­richtshof nun in einem Urteil abgelehnt.

Höhere Gewalt
Badeverbot wegen Haien kein Reisemangel

Haie in Ufernähe können Reisenden den Badeurlaub vermiesen. Allerdings sollten Sie wissen: Badeverbote wegen der Gefahr von Hai-Angriffen gelten nicht als Reisemangel. Präventiv können Urlauber dennoch vorsorgen.

Reiserück­tritt­ver­si­cherung: Nicht alles ist versichert

Wer mit Kindern verreisen will, weiß: Man sollte lieber eine Reiserück­tritts­ver­si­cherung abschließen, denn die lieben Kleinen erkälten sich schnell, werden oft krank. Aber auch Erwachsene sorgen gern vor, denn man weiß ja nie. Aber nicht alle Krankheiten sind bei einem Reiserücktritt versichert.

Urlaubs­planung
Reiseun­terlagen: Richtig gebucht?

Wenn der dunkle Herbst naht, muss es manchmal schnell gehen mit der Reise in den warmen Süden. Manchmal genügt ein Anruf und schon ist der Urlaub gebucht. Aber Vorsicht: Man sollte die Reiseun­terlagen prüfen und schauen, ob die Daten richtig aufgenommen wurden. Sonst gibt es im Falle des Falles keinen Schadens­ersatz.