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Fahrgastrechte für Zugreisende
Bahnverkehr 2023: Neue Fahrgast­rechte

Der Schienen­verkehr hat Großes vor – um Zugrei­senden eine klimafreundliche Alternative zum Auto zu bieten, muss die Bahn nicht nur pünktlicher, sondern insgesamt verlässlich werden. Verspä­tungen und andere Pannen sind regelmäßig Anlass für Fahrgäste, ihre Rechte geltend zu machen. Durch eine Verordnung der Europäischen Union ändern sich die Fahrgast­rechte ab dem 07. Juni 2023. Die EU-Reform soll Reisenden weitere Vorteile bringen. Großer Nachteil ist, dass bei außerge­wöhn­lichen Umständen keine Entschä­di­gungen durch die Bahn mehr zu leisten sind. Der Artikel gibt einen Überblick über die bestehenden sowie die neuen Regeln für Bahnreisende.

Aktuelles Urteil
Radtouren: Nachzügler müssen selbst aufpassen

Radfah­rer­gruppen haben Sonder­rechte: Ab 16 Teilnehmern dürfen diese etwa zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren. Wer den Anschluss an die Gruppe verliert, verliert diese Rechte.

Krank im Urlaub
Auslands­kran­ken­ver­si­cherung muss informiert werden

Urlauber sollten bei einem Krankheitsfall unbedingt die Notruf­zentrale ihrer Auslands­ver­si­cherung informieren. Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Und das ist rechtens, urteilte jetzt ein Gericht.

Reiserücktritt
Reisewar­nungen des Auswärtigen Amtes: Wie verbindlich sind sie?

Es vergeht kaum eine Woche, in der Terroristen nicht in irgendeinem Land der Welt Anschläge verüben oder andere Gräueltaten stattfinden. Das hat auch Folgen für den Tourismus. Viele Urlauber sagen nach Angriffen oder politischen Unruhen in bestimmten Ländern ihre geplanten Reisen dorthin ab. Um bei solchen Stornie­rungen keine Gebühren zahlen zu müssen, berufen sich Reisende oft auf die Informa­tionen und Reisewar­nungen des Auswärtigen Amtes. Doch reichen diese für die kostenfreie Stornierung einer Reise aus?

Verkehrssicherheit
Reisebusse: Wer haftet bei Verlet­zungen?

Ein neuer Trend bestätigt sich: Fernrei­sebusse sind eine echte Alternative geworden. Dem steigenden Angebot stehen auch steigende Nutzer­zahlen gegenüber. Grund genug, sich mit der Haftung bei Verlet­zungen der Reisenden zu beschäftigen. Wann haftet man selbst und wann der Halter des Busses?

Ärger im Urlaub
Ferienhaus: Ausstattung kein Kündigungsgrund

Lage am Ortsrand, mangelhafte Ausstattung: Auch wenn Reisende mit den Bedingungen ihres Ferien­hauses unzufrieden sind, ist eine Kündigung nicht gerecht­fertigt. Da es sich um keine Mängel handelt, kann der Reisevertrag nicht gekündigt werden.

Airlines in der Pflicht
Flugausfall im Streik: Ersatz­be­för­derung wählen

In den kommenden Tagen dürfte es im Luftverkehr gleich an mehreren Stellen Probleme geben. Sowohl die Piloten der Lufthansa als auch die Gewerk­schaft Verdi haben Streiks angekündigt. Obwohl die Airline keine direkte Schuld an den Umständen hat, darf sie die Passagiere nicht einfach in ihrer Not alleine lassen.

Schneestürme in den USA
Bei Flugausfall gibt es Geld zurück

Über weite Teile der USA fegen schwere Schnee­stürme. Dadurch kommt es zu Flugaus­fällen. Passagiere haben dann das Recht, den Ticketpreis zurück­zu­fordern oder umzubuchen.

Reiserücktritt
Thailand: Das sollten Reisende beachten

Eine Anschlagsserie hat zahlreiche Orte im Süden Thailands erschüttert. Noch ist unklar, wer für die Attacken verant­wortlich ist. Reisenden aus Deutschland stellt sich in dieser Situation die Frage, ob sie ihren Urlaub in Thailand abbrechen oder eine geplante Reise dorthin kostenfrei stornieren können. Wir erklären die Rechtslage.

Sturmschäden
Stürme und ihre Folgen: Wer haftet wann?

Sieben Tote, beschädigte Häuser und Autos – Sturm "Xavier" hat im Herbst 2017 in Nord- und Nordost­deutschland eine Schneise der Verwüstung hinter­lassen. Nicht jeder Sturm hat so tragische Folgen. Häuser und Autos werden jedoch häufig in Mitlei­den­schaft gezogen. Die Anwalt­auskunft erklärt, wer für welche Sachschäden haften muss.

Orkantief „Xaver“
Bahn- und Flugtickets nicht voreilig stornieren

Das Orkantief „Xaver“ hat Deutschland erreicht. Es droht ein Verkehrschaos auf Straßen und Schienen und ein flugzeug­freier Himmel. Dennoch sollten Verbraucher ihre Bahn- und Flugtickets nicht voreilig stornieren, denn im Zweifel müssen sie für die Kosten dann selber aufkommen.