Wer keine Menschenmassen mag, sollte bei Unwettern Flughäfen und Bahnhöfe meiden. Das bringt jenen wenig, die wegen Sturm oder Starkregen dort stranden. Unsere Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zum Thema Flugverspätung und Zugausfall bei Unwetter helfen vielleicht eher weiter.
Verspätung wegen Verkehrschaos: Droht eine Abmahnung, wenn ich wegen des Sturms zu spät zur Arbeit komme?
Wer wegen eines schweren Sturms oder eines anderen Unwetters zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Abmahnung befürchten. Das gilt jedenfalls, wenn der Sturm völlig unerwartet auftritt, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). In diesem Fall sei Arbeitnehmern die Verspätung nicht vorzuwerfen.
Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, gilt jedoch: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, sobald Sie wissen, dass Sie sich verspäten.
Was ist, wenn meine Bahn wegen eines Unwetters einige Stunden Verspätung hat?
Wer wegen eines Unwetters mit der Bahn zu spät am Zielort ankommt, hat Anspruch auf Schadenersatz. Mindestens einen Teil des Reisepreises können Zugreisende zurückbekommen. Das gilt auch für Unwetter, die als höhere Gewalt eingestuft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof erst kürzlich in einem Urteil festgehalten. 25 Prozent des Fahrpreises dürfen Bahnkunden zurückverlangen, wenn sie 60 bis 119 Minuten zu spät kommen. Wer mehr als zwei Stunden zu lange im Zug verharren muss, hat Anspruch auf die Hälfte des Fahrpreises.
Während vor einigen Jahren einige Strecken entlang der überfluteten Elbe gesperrt waren und es deshalb zu erheblichen Verspätungen kam, war die Bahn sogar so kulant, den gesamten Fahrpreis zu erstatten.
Zugausfall bei Unwetter: Welchen Anspruch habe ich?
Bei Sturm oder starkem Regen stellt die Bahn ihren Verkehr zwischenzeitlich womöglich komplett sein. Für Reisende ist das zwar ärgerlich. Sie können aber auch hier auf Erstattung oder Ersatzleistungen hoffen.
Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten oder ein Zugausfall wegen Unwetters ab, können Reisende ihre Fahrt abbrechen beziehungsweise gar nicht erst antreten. Der Reisepreis wird dann anteilig erstattet. In einigen Fällen übernimmt die Bahn auch die Kosten auf ein Taxi zum Zielort oder die Kosten für eine Hotelübernachtung.
Flug verspätet wegen Unwetter: Bekomme ich Geld zurück?
Hebt der Flieger immerhin ab – allerdings mindestens fünf Stunden zu spät – haben Reisende das Recht, vom Flug zurückzutreten und sich den Preis erstatten zu lassen. Landet das Flugzeug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ankunftsort, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung.
Bei Sturm: Was passiert, wenn mein Flugzeug nicht abheben kann?
Wer am Terminal steht und feststellt, dass sein wegen Unwetters Flug ausfällt, hat in der Regel Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine Ersatzbeförderung. Manche Fluglinien stellen es ihren Kunden auch frei, ob sie den Ticketpreis zurückerstattet bekommen möchten oder eine Ersatzbeförderung wählen.
Ärger wegen Zugausfall oder Flugverspätung? Anwälte helfen
Sie kamen wegen eines Zugausfalls oder einer Flugverspätung zu spät zu einem wichtigen Termin? Oder mussten Sie ein neues Ticket oder eine Hotelübernachtung buchen und streiten sich nun mit Bahn oder Airline, wer bezahlt? Bei diesen und anderen Fragen können Sie sich an Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte für Reiserecht wenden. Ansprechpartner in ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.11.2017
- Autor
- red