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Verkehrschaos

Sturm und Starkregen: Ihre Rechte bei Zugausfall und Flugver­spätung

Wegen Unwetter auf Bahnhöfen oder Flughäfen zu stranden ist für viele Reisende ein Albtraum. © Quelle: Ceneri/gettyimages.de

Wer keine Menschen­massen mag, sollte bei Unwettern Flughäfen und Bahnhöfe meiden. Das bringt jenen wenig, die wegen Sturm oder Starkregen dort stranden. Unsere Antworten auf die wichtigsten Rechts­fragen zum Thema Flugver­spätung und Zugausfall bei Unwetter helfen vielleicht eher weiter.

Verspätung wegen Verkehrschaos: Droht eine Abmahnung, wenn ich wegen des Sturms zu spät zur Arbeit komme?

Wer wegen eines schweren Sturms oder eines anderen Unwetters zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Abmahnung befürchten. Das gilt jedenfalls, wenn der Sturm völlig unerwartet auftritt, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). In diesem Fall sei Arbeit­nehmern die Verspätung nicht vorzuwerfen.

Um keine Schwie­rig­keiten zu bekommen, gilt jedoch: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, sobald Sie wissen, dass Sie sich verspäten.

Was ist, wenn meine Bahn wegen eines Unwetters einige Stunden Verspätung hat?

Wer wegen eines Unwetters mit der Bahn zu spät am Zielort ankommt, hat Anspruch auf Schaden­ersatz. Mindestens einen Teil des Reisepreises können Zugreisende zurück­be­kommen. Das gilt auch für Unwetter, die als höhere Gewalt eingestuft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof erst kürzlich in einem Urteil festge­halten. 25 Prozent des Fahrpreises dürfen Bahnkunden zurück­ver­langen, wenn sie 60 bis 119 Minuten zu spät kommen. Wer mehr als zwei Stunden zu lange im Zug verharren muss, hat Anspruch auf die Hälfte des Fahrpreises.

Während vor einigen Jahren einige Strecken entlang der überfluteten Elbe gesperrt waren und es deshalb zu erheblichen Verspä­tungen kam, war die Bahn sogar so kulant, den gesamten Fahrpreis zu erstatten.

Zugausfall bei Unwetter: Welchen Anspruch habe ich?

Bei Sturm oder starkem Regen stellt die Bahn ihren Verkehr zwischen­zeitlich womöglich komplett sein. Für Reisende ist das zwar ärgerlich. Sie können aber auch hier auf Erstattung oder Ersatz­leis­tungen hoffen.

Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten oder ein Zugausfall wegen Unwetters ab, können Reisende ihre Fahrt abbrechen beziehungsweise gar nicht erst antreten. Der Reisepreis wird dann anteilig erstattet. In einigen Fällen übernimmt die Bahn auch die Kosten auf ein Taxi zum Zielort oder die Kosten für eine Hotelüber­nachtung.

Flug verspätet wegen Unwetter: Bekomme ich Geld zurück?

Hebt der Flieger immerhin ab – allerdings mindestens fünf Stunden zu spät – haben Reisende das Recht, vom Flug zurück­zu­treten und sich den Preis erstatten zu lassen. Landet das Flugzeug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ankunftsort, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschä­digung.

Bei Sturm: Was passiert, wenn mein Flugzeug nicht abheben kann?

Wer am Terminal steht und feststellt, dass sein wegen Unwetters Flug ausfällt, hat in der Regel Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine Ersatz­be­för­derung. Manche Fluglinien stellen es ihren Kunden auch frei, ob sie den Ticketpreis zurück­er­stattet bekommen möchten oder eine Ersatz­be­för­derung wählen.

Ärger wegen Zugausfall oder Flugver­spätung? Anwälte helfen

Sie kamen wegen eines Zugausfalls oder einer Flugver­spätung zu spät zu einem wichtigen Termin? Oder mussten Sie ein neues Ticket oder eine Hotelüber­nachtung buchen und streiten sich nun mit Bahn oder Airline, wer bezahlt? Bei diesen und anderen Fragen können Sie sich an Rechts­an­wäl­tinnen oder Rechts­anwälte für Reiserecht wenden. Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
21.11.2017
Autor
red
Bewertungen
1335
Themen
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