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Fluggastrechte

Stornierter Flug: Was müssen Airlines erstatten?

Passagiere ärgern sich oft über verspätete Flüge, eine Entschädigung bekommen sie aber trotzdem nicht immer. © Quelle: hkratky/panthermedia.net

Gebühren und Steuern bekommen Verbraucher in jedem Falle zurück, wenn sie eine Flugreise stornieren. Etwas kompli­zierter wird es beim eigent­lichen Ticketpreis.

Stornieren Reisende einen Flug, können sie einen großen Teil der gezahlten Kosten zurück­ver­langen. «Gebühren und Steuern stehen ihnen ohnehin zu 100 Prozent zu», sagt der Reiserechtler Paul Degott in Hannover. «Denn die Airline muss sie ihrerseits nur abführen, wenn der Gast die Reise antritt.»

Diesen Anteil können Fluggäste also in jedem Fall zurück­fordern. Etwas kompli­zierter ist es mit dem Anteil, der für den eigent­lichen Ticketpreis entfällt. Die Erstattung davon schließen die meisten Airlines pauschal in ihren Geschäfts- oder Beförde­rungs­be­din­gungen aus. So eine Klausel werde von den Gerichten jedoch oftmals gerügt. «In der Regel können die Reisenden deshalb bei einer Stornierung etwa 95 Prozent des Flugschein­preises zurück­fordern», sagt Degott. Denn einen kleinen Teil der Kosten dürfen die Airlines grundsätzlich als Bearbei­tungs­entgelt geltend machen.

Ein Beispiel: Ein Flug kostet 450 Euro, davon entfallen 150 Euro für Steuern und Gebühren. In diesem Fall können Kunden diese 150 Euro zurück­fordern plus 95 Prozent von den 300 Euro, die das eigentliche Ticket kostet - also 435 Euro.

Die Ansprüche durchzu­setzen, gestalte sich in der Praxis allerdings oft schwierig: «Der überwiegende Teil der Airlines mauert oder erhebt überzogene Gebühren, da hilft oft nur noch der Klageweg.»

Dennoch müssen Reisende das gezahlte Geld nicht verloren geben: «Sie sollten der betref­fenden Airline zunächst schriftlich eine Zahlungs­auf­for­derung zukommen lassen und eine Frist zur Rückzahlung der Kosten setzen», empfiehlt Degott. Reagiert die Airline nicht darauf, sollten Betroffene die Zahlung noch einmal anmahnen, bevor sie weitere rechtliche Schritte einleiten. «Das ist wichtig, da eine Klage ohne vorherige Anmahnung das Risiko birgt, dass die Airline doch noch zahlt - und der Kläger auf den Kosten für den Rechts­streit sitzen­bleibt.»

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/tmn
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Themen
Flug Gebühren Reisen

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