Das Auswärtige Amt am Werderschen Markt in Berlin-Mitte ist gut über alle 194 Staaten informiert, die es auf der Welt gibt. Zu diesen Ländern erstellen die Mitarbeiter des Amtes Reise-, aber auch Sicherheitshinweise und teilen diese Informationen in verschiedene Kategorien ein: Über alle Länder gibt es allgemeine Reiseinformationen in Form von Reisehinweisen. Darin informiert das Auswärtige Amt über das Land und klärt über mögliche gesundheitliche Risiken sowie die dort geltenden Einreisebestimmungen oder zoll- und strafrechtliche Vorgaben auf.
Daneben definiert das Auswärtige Amt für manche Länder Sicherheitshinweise für alle, die dorthin reisen oder als Bundesbürger dort leben. Je nach Einschätzung der Sicherheitslage, empfiehlt das Amt, auf eine Reise in ein Land zu verzichten oder diese auf bestimmte Orte und Regionen zu begrenzen.
Auswärtiges Amt: Was bedeuten Reisewarnung und Teil-Reisewarnung?
Gesteigert wird dieser Rat durch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die die Sicherheitshinweise ersetzen. Das Auswärtige Amt spricht Reisewarnungen selten und nur dann aus, wenn es vor Reisen in ein bestimmtes Land generell etwa wegen politischer Unruhen, Terror oder Krieg warnen muss. „Eine Reisewarnung wird in der Regel ausgesprochen, wenn davon auszugehen ist, dass Leib und Leben von einem Reisenden in einem Land konkret bedroht sind“, heißt es dazu aus dem Auswärtigen Amt. Aktuell gibt es Reisewarnungen zum Beispiel für Afghanistan, Somalia und den Irak.
Möglich ist auch, dass das Auswärtige Amt Reisewarnungen nur für bestimmte Teile eines Landes ausspricht, es also sogenannte Teil-Reisewarnungen ausspricht. Diese greifen dann, wenn sich etwa politische Unruhen auf die Hauptstadt oder auf eine Region eines Landes konzentrieren. Das war beispielsweise in Ägypten oder Thailand der Fall.
Wer trägt die Storno-Kosten bei einem Reiserücktritt?
Die Reisewarnungen der deutschen Diplomatie spielen beim Rücktritt von einer Reise eine wichtige Rolle, denn man kann nur dann von einer Reise kostenfrei zurücktreten, wenn es einen berechtigten Grund dafür gibt.
Danach wäre eine kostenfreie Stornierung berechtigt, wenn diese wegen eines Umstands der höheren Gewalt geschieht. Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind eine Einschätzung der Lage vor Ort, in der der Umstand der „höheren Gewalt“ wirkt und Menschen stark gefährdet sind. Unter den Begriff „höhere Gewalt“ fallen nicht nur politische Unruhen und Kriege, sondern auch Naturkatastrophen. Der Umstand der „höheren Gewalt“ rechtfertigt einen Reiserücktritt, Gebühren für eine stornierte Reise müssen Urlauber in diesen Fällen nicht zahlen.
Allerdings gibt es dabei Einschränkungen. „Reisewarnungen sind ein wichtiges Indiz für den Umstand einer 'höheren Gewalt' in einem Land“, sagt die Münchner Rechtsanwältin Petra Heinicke, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Aber sie sind rechtlich nicht absolut bindend.“
Das bedeutet: Bei reiserechtlichen Streitigkeiten stützen sich Richter zwar auch auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, um einen Fall zu entscheiden. Aber die Richter ziehen auch andere Informationen hinzu und bewerten letztlich selbständig. „Vor Gericht kommt es immer auf den Einzelfall an“, sagt die Reiserechtlerin Petra Heinicke.
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.08.2024
- Autor
- ime