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Aktuelles Urteil

Radtouren: Nachzügler müssen selbst aufpassen

Radfah­rer­gruppen haben Sonder­rechte: Ab 16 Teilnehmern dürfen diese etwa zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren. Wer den Anschluss an die Gruppe verliert, verliert diese Rechte.

Bei organi­sierten Fahrrad­touren mit vielen Teilnehmern sind Nachzügler für ihre Verkehrs­si­cherheit allein verant­wortlich. Vom Veranstalter eingesetzte Sicherungs­posten, die der Gruppe zum Beispiel das gefahrlose Überqueren großer Straßen ermöglichen, müssen nicht auf einzelne Radler warten, die sich von der Gruppe getrennt haben. Das hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden und damit das Urteil des Landge­richts Bielefeld in erster Instanz bestätigt (Az.: 6 U 80/13).

In dem verhan­delten Fall hatte ein Teilnehmer bei einer Radtour eines Schützen­vereins wegen einer Panne den Anschluss verloren und war an einer Kreuzung von einem Kraftfahrzeug erfasst worden, dessen Vorfahrt er missachtet hatte. Der Mann verletzte sich so schwer am Kopf, dass er ins Koma fiel. Die Klage auf Schaden­ersatz - unter anderem Schmer­zensgeld in Höhe von 200 000 Euro - blieb erfolglos. Der Nachzügler hätte nach Ansicht des Gerichts selbst auf den Verkehr achten müssen.

Für Radtouren größerer Gruppen gelten besondere Regeln und Rechte. Ab 16 Teilnehmern gilt ein Radler-Tross als geschlossener Verband, erläutert Roland Huhn, Rechts­re­ferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Dadurch genieße die Gruppe drei Sonder­rechte: Sie darf auf der Fahrbahn radeln, auch wenn es parallel dazu einen Radweg gibt. Zu zweit nebenein­an­der­zu­fahren, ist erlaubt. «Außerdem müssen andere Verkehrs­teil­nehmer den Verband wie ein einzelnes Fahrzeug behandeln», erklärt Huhn. Zum Beispiel müssen sie den Verband an einem Stück überholen und dürfen nicht dazwischen­drängen. Nachzügler fallen laut dem Rechts­experten aber aus dem Verband heraus und verlieren dadurch die Sonder­rechte.

Bis zu einer Gruppengröße von in der Regel 99 Teilnehmern brauchen Radtour-Veranstalter laut Huhn keine Sicherungs­posten einzusetzen. «Bei recht großen Gruppen empfehlen wir das aber», betont der ADFC-Referent. Er gibt jedoch zu bedenken, dass Sicherungs­posten nicht den Verkehr regeln dürfen, also zum Beispiel Autos nicht zum Anhalten zwingen dürfen. «Sie dürfen andere Verkehrs­teil­nehmer nur vom Straßenrand aus auf den Radfah­rer­verbund aufmerksam machen.»

Ab 100 Teilnehmern sind Radtouren erlaub­nis­pflichtig: «Die örtliche Straßen­ver­kehrs­behörde muss die Tour dann genehmigen und macht dafür normalerweise Auflagen», erklärt Huhn. Dazu zählen für gewöhnlich Sicherungs­posten an Gefahren­stellen auf der Strecke.

Datum
Aktualisiert am
20.12.2016
Autor
(dpa/tmn)
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Themen
Fahrrad Reisen Unfall

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