Wer in den Neunzigerjahren in Urlaub fuhr, buchte seine Reise meist bei einem Reiseveranstalter im Reisebüro. Wer heute verreist, bucht seine Reise in der Regel online, und nicht selten Hotel, Flug und Mietwagen separat. Mit der Pauschalreise-Richtlinie hat die EU den Verbraucherschutz für Pauschaltouristen an das neue Buchungsverhalten angepasst. Die Regeln innerhalb der EU werden zudem weitgehend vereinheitlicht.
Pauschalreise: Mehr Rechte für Urlauber bei Preiserhöhung
Pauschalurlauber genießen künftig mehr Rechte, wenn bei ihrer Reise etwas schief geht oder der Reiseveranstalter insolvent ist. So werden die möglichen Gründe eingeschränkt, bei denen dem Reiseveranstalter die Zahlung von Schadenersatz erspart bleibt.
Zudem darf nach Reisebeginn nur noch der Urlauber kündigen. Der Reiseveranstalter hat kein Kündigungsrecht mehr. Im Gegenzug dürfen die Veranstalter bis 20 Tage vor Reisebeginn nachträglich den Preis anheben. Die Grenze, ab der den Pauschaltouristen ein Rücktrittsrecht zusteht, steigt von einer fünfprozentigen Preiserhöhung auf acht Prozent.
Neue Definition von Pauschalreise
Zudem wird die Definition von Pauschalreise erweitert. Verbraucher profitieren künftig schon dann vom besonderen Schutz für Pauschalreisende, wenn sie auf einem Buchungsportal mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben. Nun sind auch einzelne online gebuchte Reisebestandteile wie Flüge, Hotels oder Mietwagen eingeschlossen, sodass Verbraucher im Falle eines Problems besser geschützt sind.
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.07.2017
- Autor
- dpa/red