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Ärgernisse im Urlaub

Hotelessen schmeckt nicht: Wann es Geld zurück gibt

Essen schmeckt nicht: Wann bekommen Urlauber Geld zurück? © Quelle: Sacha/gettyimages.de

Kalte Speisen, schales Bier, kein Salat: Da vergeht Hotelgästen im Urlaub der Appetit. Doch wann ist das ein Mangel, den Pauschal­ur­lauber reklamieren können?

Wenn der Mensch gut speist, fühlt er sich wohl. Deshalb ist es besonders ärgerlich, wenn ausgerechnet im Urlaub das Essen im Hotel nicht schmeckt. Urlauber sind dann häufig sauer und wollen vom Veranstalter Geld zurück. Wann stehen die Chancen dafür gut?

Hotelessen: Reisemangel bei eingeschränkter Auswahl am Buffet?

Wenig Auswahl am Buffet: Nur ein Salat? Nur zwei warme Essen und dann auch noch Fisch und Schwein? Am Buffet scheiden sich meist die Geister. Als Maßstab gilt: Die Auswahl muss zum Hotelstandard passen. Nur zwei warme Speisen in einem Luxushotel mit fünf Sternen könnte ein Reisemangel sein, bei einem günstigen Zwei-Sterne-Hotel dagegen sollten die Gäste keine zu großen Erwartungen ans Buffet stellen.

Reisemangel bei falschen Versprechen im Reise-Katalog?

Als Vegetarier hat der Urlauber extra ein Hotel mit vegeta­rischem Buffet gebucht - und dann steht da nur ein einziger Salat. Das ist ein Mangel, sagen Reiserechts­experten. Denn in solchen Fällen muss es am Buffet eine gewisse Vielfalt an vegeta­rischen Speisen geben.  Auch ein klarer Mangel: Wenn spezielle Arrangements versprochen sind, aber nicht stattfinden, zum Beispiel ein Gala-Dinner.

Reisemangel wenn keine regionalen Produkte im Hotel angeboten werden?

Gerade deutschen Urlaubern wird ja ein gewisser Hang zu heimischem Essen nachgesagt. So mancher erwartet dann deutsches Brot oder deutsches Bier im Hotel, auch wenn er in Spanien oder Griechenland Urlaub macht. Doch nach Ansicht von Reiserechts­experten ist das kein Mangel. Nicht ohne Grund ist in den Katalogen in der Regel von „regional­ty­pischen Speisen und Getränken“ die Rede. Auch Speise­karten in deutscher Sprache oder eine deutsche Bedienung darf man im Ausland nicht voraus­setzen. Es sei denn, das war im Katalog versprochen.

Mängel beim Essen und Service fallen bei Veranstaltern oft in den Bereich der Unannehm­lich­keiten, Geld zurück gibt es dafür nicht. Ein Beispiel für Unannehm­lich­keiten sind Warteschlangen am Buffet oder wenn Urlauber nur blockweise in den Essensraum kommen, weil dessen Kapazität nicht für alle Hotelgäste reicht.

Reisemangel: Wie hoch kann der Nachlass bei schlechtem Essen sein?

Bis zu 25 Prozent Nachlass sind zum Beispiel möglich, wenn die Qualität des Essens und der Service nicht mit dem Sterne-Standard des Hotels überein­stimmen – so zumindest ein Urteil des Landge­richtes Frankfurt am Main (AZ: 2/24 S 96/07). Bei erheblichen Mängeln können Erstat­tungen von 5 bis 25 Prozent des Reisepreises möglich sein.

Wer einen Mangel beim Veranstalter geltend machen will, muss ihn genau dokumen­tieren und unverzüglich bei der Reiseleitung anzeigen. Dabei sollte man Fotos davon machen und Zeugen suchen, aber niemand aus der eigenen Familie. Vergessen sollte man dabei nicht, die Kontaktdaten der Zeugen aufzuschreiben. Nach dem Urlaub wendet man sich dann innerhalb eines Monats schriftlich an seinen Veranstalter und beschreibt den Mangel. Als Beleg legt man die Bilder bei und nennt die Zeugen mit ihren Kontaktdaten.

Datum
Aktualisiert am
25.04.2016
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
522
Themen
Ausland Reisemangel Reisen Reisever­si­cherung Reklamation

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