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Foto-Wettbewerb: Mein schlimmster Urlaub 2015

Posten Sie Ihr schlimmstes Urlaubsfoto 2015! © Quelle: DAV

Wanzen im Hotelbett? Kein Wasser im Pool? Betonwüste statt Sandstrand? Wir suchen die schlimmsten Urlaubsfotos 2015!

War Ihr Urlaub in diesem Jahr eine einzige Enttäu­schung? Dann haben wir ein kleines Trostpflaster für Sie! Bei unserem Foto-Wettbewerb können Sie mit Ihrem schlimmsten Urlaubsfoto eines von drei Survial-Sets für Urlaubs­ka­ta­strophen gewinnen – mit praktischen Werkzeugen und Tipps für alle Freizeit­notlagen.

Die Teilnahme ist ganz einfach: Posten Sie einfach Ihr übles Urlaubsfoto unter unseren Gewinnspiel-Post auf Facebook (www.facebook.com/anwalt­auskunft).

Es gewinnen die drei Teilnehmer, die innerhalb einer Woche die meisten Likes sammeln. 

Unser Tipp: Nach einem verpfuschten Urlaub kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzu­setzen. Hier finden Sie Experten in Ihrer Nähe.

Teilnah­me­be­din­gungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Fotowett­bewerbs ist der Deutsche Anwalt­verein e.V. (Littenstr. 11, 10179 Berlin). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprech­partner und Verant­wort­licher ist alleine der Deutscher Anwalt­verein.

2. Teilnah­me­be­rechtigte

Teilnah­me­be­rechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer des Fotowett­bewerbs ist diejenige Person, der das Facebook-Profil gehört, mit dem sie das Foto postet. 

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und erfolgt durch das Posten eines Fotos unter dem entspre­chenden Beitrag auf der Facebook-Seite "Deutsche Anwalt­auskunft" des Deutschen Anwalt­vereins.

Mit dem Hochladen jedes Fotos versichert der Teilnehmer, dass durch die Veröffent­lichung seines Fotos bei Facebook keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere fremde Urheber­rechte oder Persön­lich­keits­rechte fotogra­fierter Personen. Der Teilnehmer stellt den Deutschen Anwalt­verein von Ansprüchen Dritter aus Verletzung derartiger Rechte und den Rechts­ver­fol­gungs­kosten frei.

Durch die Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einver­ständnis mit den Regeln des Fotowett­bewerbs. Eine Teilnahme ist ausschließlich über den Fotowett­bewerb auf dem Facebook-Profil "Deutschen Anwalt­auskunft" möglich. Per Post oder E-Mail einsandte Fotos können nicht berück­sichtigt werden.

4. Zeitraum des Wettbewerbs

Der Fotowett­bewerb beginnt am 07.09.2015 und endet am 14.09.2015 um 12:00 Uhr.

5. Ermittlung der Gewinner

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern des Fotowett­bewerbs, die innerhalb des Gewinn­spiel­zeit­raumes ihre Teilnahme erklärt haben und zur Teilnahme berechtigt sind, ermittelt. Es gewinnen diejenigen drei Teilnehmer, deren Fotos am Ende des Gewinn­spiel­zeitraums die meisten Likes aufweisen.

6. Benach­rich­tigung der Gewinner

Die Benach­rich­tigung der Gewinner erfolgt per Nachricht an den Facebook-Nutzer, der das Foto eingesandt hat. Reagiert der Nutzer nicht innerhalb von sieben Tagen auf die Nachricht, verfällt der Gewinn.

7. Verhal­tens­regeln

Der Deutsche Anwalt­verein hat das Recht, Teilnehmer vom Fotowett­bewerb auszuschließen, die den Teilnah­me­vorgang oder den Fotowett­bewerb manipu­lieren beziehungsweise dieses versuchen und/oder die gegen diese Teilnah­me­be­din­gungen verstoßen. Insbesondere behält sich der Deutsche Anwalt­verein das Recht vor, obszöne, diffamierende, beleidigende oder verleum­de­rische Fotos umgehend zu löschen und den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datum
Aktualisiert am
08.09.2015
Autor
red
Bewertungen
158
Themen
Bahn Flug Reisen Schadens­ersatz Urlaub

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