War Ihr Urlaub in diesem Jahr eine einzige Enttäuschung? Dann haben wir ein kleines Trostpflaster für Sie! Bei unserem Foto-Wettbewerb können Sie mit Ihrem schlimmsten Urlaubsfoto eines von drei Survial-Sets für Urlaubskatastrophen gewinnen – mit praktischen Werkzeugen und Tipps für alle Freizeitnotlagen.
Die Teilnahme ist ganz einfach: Posten Sie einfach Ihr übles Urlaubsfoto unter unseren Gewinnspiel-Post auf Facebook (www.facebook.com/anwaltauskunft).
Es gewinnen die drei Teilnehmer, die innerhalb einer Woche die meisten Likes sammeln.
Unser Tipp: Nach einem verpfuschten Urlaub kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Hier finden Sie Experten in Ihrer Nähe.
Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Veranstalter des Fotowettbewerbs ist der Deutsche Anwaltverein e.V. (Littenstr. 11, 10179 Berlin). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Deutscher Anwaltverein.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer des Fotowettbewerbs ist diejenige Person, der das Facebook-Profil gehört, mit dem sie das Foto postet.
3. Teilnahme
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und erfolgt durch das Posten eines Fotos unter dem entsprechenden Beitrag auf der Facebook-Seite "Deutsche Anwaltauskunft" des Deutschen Anwaltvereins.
Mit dem Hochladen jedes Fotos versichert der Teilnehmer, dass durch die Veröffentlichung seines Fotos bei Facebook keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere fremde Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte fotografierter Personen. Der Teilnehmer stellt den Deutschen Anwaltverein von Ansprüchen Dritter aus Verletzung derartiger Rechte und den Rechtsverfolgungskosten frei.
Durch die Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Fotowettbewerbs. Eine Teilnahme ist ausschließlich über den Fotowettbewerb auf dem Facebook-Profil "Deutschen Anwaltauskunft" möglich. Per Post oder E-Mail einsandte Fotos können nicht berücksichtigt werden.
4. Zeitraum des Wettbewerbs
Der Fotowettbewerb beginnt am 07.09.2015 und endet am 14.09.2015 um 12:00 Uhr.
5. Ermittlung der Gewinner
Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern des Fotowettbewerbs, die innerhalb des Gewinnspielzeitraumes ihre Teilnahme erklärt haben und zur Teilnahme berechtigt sind, ermittelt. Es gewinnen diejenigen drei Teilnehmer, deren Fotos am Ende des Gewinnspielzeitraums die meisten Likes aufweisen.
6. Benachrichtigung der Gewinner
Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt per Nachricht an den Facebook-Nutzer, der das Foto eingesandt hat. Reagiert der Nutzer nicht innerhalb von sieben Tagen auf die Nachricht, verfällt der Gewinn.
7. Verhaltensregeln
Der Deutsche Anwaltverein hat das Recht, Teilnehmer vom Fotowettbewerb auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder den Fotowettbewerb manipulieren beziehungsweise dieses versuchen und/oder die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Insbesondere behält sich der Deutsche Anwaltverein das Recht vor, obszöne, diffamierende, beleidigende oder verleumderische Fotos umgehend zu löschen und den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 08.09.2015
- Autor
- red