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In aller Regel dann, wenn sich die Ankunft um drei Stunden oder mehr verzögert, der Flug kurzfristig ausfällt oder trotz Buchung kein Platz an Bord ist. Das regelt seit 2005 eine EU-Verordnung. Wie viel Geld es gibt, hängt von der Flugstrecke ab: Je nach Entfernung bekommt der Passagier 250, 400 oder 600 Euro - allerdings nicht automatisch. Er muss das Geld zunächst von der Fluggesellschaft einfordern.
Reisende haben auch einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. Mai 2017 in Luxemburg geurteilt. Demnach müssen Fluggesellschaften ihren Kunden mindestens zwei Wochen vorher eine Nachricht zukommen lassen. Ob der Reisende bei der Airline selbst oder über einen Reisevermittler gebucht habe, sei unerheblich.
Online-Portale, sogenannte Legal-Tech-Dienstleister, bieten ebenfalls rechtliche Unterstützung bei Flugverspätungen und Reisemängeln an. Sie versprechen, kostenfrei zu prüfen, ob der Reisende einen Anspruch auf eine Entschädigung hat und diesen gegebenenfalls gegen ein Erfolgshonorar durchzusetzen.
In unserem Film erfahren Sie, wann Online-Portale ein guter Ansprechpartner sind und wann Reisende nach Flugverspätung oder bei einem Reisemangel besser zu einer Anwältin oder einem Anwalt gehen.
Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen - und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen und Entschädigungen. Das hat der Europäische Gerichtshof Anfang September in Luxemburg klargestellt (Rechtssache C-452/13).
Denn solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Dies ende erst, wenn sie den Flieger verlassen könnten. Hintergrund war ein Streit zwischen der Lufthansa-Tochter Germanwings und einem Passagier um die Ankunftszeit eines verspäteten Flugzeugs auf dem Weg von Salzburg zum Flughafen Köln/Bonn.
Die Fluggesellschaft argumentierte, dass es darauf ankomme, wann die Räder des Fliegers die Landebahn berühren. In diesem Fall wäre die Maschine nur 2:58 Stunden zu spät angekommen – und damit knapp unter der entscheidenden Drei-Stunden-Frist geblieben. Die Parkposition erreichte das Flugzeug aber erst nach 3:03 Stunden, die Türen wurden kurz danach geöffnet.
Während des Fluges hätten sich Passagiere „in einem geschlossenen Raum aufzuhalten, in dem ihre Möglichkeiten, mit der Außenwelt zu kommunizieren, aus technischen und aus Sicherheitsgründen erheblich beschränkt sind“, unterstrich der EuGH. „Unter solchen Umständen können sich die Fluggäste nicht weiter um ihre persönlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Angelegenheiten kümmern.“ Ein Aufenthalt im Flugzeug über die normale Flugzeit hinaus stelle daher „verlorene Zeit“ dar.
Nein, ein Fluggast muss einen erheblich verspäteten Flug nicht antreten, um eine Entschädigung zu erhalten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor (Az: 12 C 328/15). In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von Amsterdam nach Hamburg. Dieser wurde auf den Folgetag verschoben. Der betroffene Passagier nahm den Flug nicht mehr wahr, da er aus beruflichen Gründen früher in Hamburg sein musste.
Von der Airline verlangte er eine Entschädigung von 250 Euro. Die Fluggesellschaft wollte nicht zahlen - der Mann habe den verspäteten Flug ja nicht angetreten. Das musste er allerdings auch nicht, so das Gericht. Die Zahlung diene dem Ausgleich verspätungsbedingter Unannehmlichkeiten. Das gelte unabhängig davon, ob ein Passagier noch mitfliegt oder nicht.
Landet ein Flug zu spät, ist das für Reisende oft nicht einfach nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer – zum Beispiel, wenn man den ersten Teil einer Rundreise oder bereits gebuchte Hotelübernachtungen verpasst. Auch dafür können Urlauber von der Airline Schadensersatz erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun entschieden: Diese Kostenerstattung wird auf die Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung angerechnet (Urteile vom 6. August 2019 – X ZR 128/18 und X ZR 165/18).