Fällt ein Flug wegen eines Streiks der Mitarbeiter aus, hat der Passagier zwei Alternativen: Er darf sich das Geld für das Ticket zurückerstatten lassen, ohne dass er Stornogebühren zahlen muss. Normalerweise fallen Kosten an, wenn der Kunde vom Vertrag mit der Airline zurücktritt. Oder er überlässt es der Airline, ihn auf anderem Weg ans Ziel zu bringen. Viele Fluggesellschaften bevorzugten die erste Variante, hat Reiserechtler Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV) beobachtet: „Denn dann sind sie das Problem los“.
Er rät Verbrauchern allerdings, die Ersatzbeförderung zu wählen. Ansonsten zahlen Reisende schnell drauf. Außerdem hat die Airline in der Regel bessere Möglichkeiten, eine Alternative zu organisieren.
Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?
Die Fluggesellschaften oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagier schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reiseveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Kein Anspruch auf Entschädigung
Einen Anspruch auf Entschädigung – etwa wegen entgangener Urlaubsfreuden – haben die Passagiere nicht. „Streik, welcher Couleur auch immer, ist ein außergewöhnlicher Umstand“, erklärt Degott. Und laut der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es dann keinen Schadensersatz. „Aber die Fluggesellschaft muss alles tun, um die Streikfolgen abzuwenden.“ Gibt es also eine Chance, dass eine Maschine trotz Streiks mit geringer Verspätung abhebt, muss die Airline sie nutzen – auch wenn das für sie teurer wird.
Ist eine Verspätung oder ein Ausfall nicht mehr abzuwenden, muss sich die Fluggesellschaft um ihre Kunden kümmern. „Sie darf dann nicht einfach die Schalter schließen“, sagt Rechtsanwalt Degott. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline ein Hotelzimmer zahlen.
Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?
Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, anstatt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.
Wie sollten sich vom Streik betroffene Reisende vorgehen?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge am Donnerstag mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.
Wie gehen die Airlines mit der Situation um?
Lufthansa bietet seinen Passagieren von annullierten Flügen eine einmalige, kostenlose Umbuchung im gleichen Tarif an. Dafür muss das Ticket vor oder am 25. März für Flüge am 27. März von beziehungsweise nach Frankfurt, München, Köln, Düsseldorf, Hamburg, Hannover oder Stuttgart erworben worden sein. Das gilt auch für die Partner-Gesellschaften Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines. Für Reisen innerhalb Deutschlands können die Gäste ihr Flug- gegen ein Bahnticket am Check-in oder im Internet eintauschen. Eine Sprecherin von Air Berlin teilt mit, dass Gäste, die von streikbedingten Flugstreichungen betroffen sind, kostenlos auf Flüge bis zum 31. Mai umbuchen oder stornieren können. Condor plant keine Flugstreichungen. Die An- und Abflugzeiten von zwölf Flügen wurden geändert, so dass sie nicht in die Streikzeiten fallen. Davon sind 3000 Passagiere betroffen. Vier Flüge wurden von Frankfurt nach Düsseldorf verlegt. Dort sei mit geringeren Auswirkungen des Ausstands zu rechnen, sagte ein Condor-Sprecher.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 21.12.2016
- Autor
- dpa/tmn/red