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Überbuchung

Flug überbucht: Das sind Ihre Rechte

Warteschlange am Check-in © Quelle: mr_morton/gettyimages.de

In den USA sorgte kürzlich ein Vorfall für Aufsehen, der sich in einem Flugzeug von United Airlines zugetragen hat. Der Flug war überbucht und nicht alle Passagiere konnten mitfliegen. Da niemand freiwillig zurücktrat, wurde ein Passagier per Zufall bestimmt – und von Sicher­heits­kräften mit Gewalt aus dem Flugzeug gezerrt. Ein Rechts­anwalt erklärt, ob so etwa auch hierzulande passieren kann und welche Rechte Fluggäste bei einer Überbuchung genießen.

Sie hatten ein gültiges Flugticket und durften trotzdem nicht mitfliegen? Dann war der Flug wahrscheinlich überbucht. Das ist ärgerlich – kann aber lukrativ sein.

Überbuchung: Fluggäste können abgewiesen werden

Indem sie einen Flug überbuchen, wollen Flugge­sell­schaften sicher­stellen, dass der Flug ausgelastet ist, auch wenn nicht alle Passagiere erscheinen. Kommen doch alle zum Abflug, kann nicht jeder Passagier mitgenommen werden. Tritt dann niemand – gegen eine Entschä­digung – freiwillig zurück, werden die überzähligen Passagiere beim Check-in oder beim Boarding abgewiesen.

„Sogenannte Nicht-Beförde­rungen kommen immer mal wieder vor, allerdings sehr selten“, sagt Rechts­anwalt Holger Hopper­dietzel, Experte für Reiserechte und Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Der Fall bei United Airlines sei wahrscheinlich auf ein Versäumnis bei der Zugangs­kon­trolle zurück­zu­führen. „Normalerweise kommt es gar nicht so weit“, fügt er hinzu. Dass sich ein Vorfall wie in den USA auch in Deutschland ereigne, sei sehr unwahr­scheinlich.

Das Bodenpersonal weiß in der Regel schon bei der Sitzplatz­zu­weisung, dass der Flug überbucht ist und nicht alle Passagiere mitfliegen könnten. Wer dann als letztes eincheckt oder ans Gate kommt, wird nicht mitgenommen.

Geld, Mahlzeiten, Übernachtung: Anspruch auf Entschä­digung bei überbuchtem Flug

In diesem Fall haben Fluggäste bei einer Überbuchung Anspruch auf eine Entschä­digung. Das regelt die Europäische Fluggast­rech­te­ver­ordnung. Demnach müssen zurück­ge­lassene Passagiere einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: Für die Kurzstrecke (bis zu 1.500 km) gibt es 250 Euro, für die Mittel­strecke (bis 3.500 km beziehungsweise innerhalb der Europäischen Gemein­schaft) 400 Euro und für die Fernstrecke beziehungsweise für Flüge außerdem der EU 600 Euro.

Zudem haben die Fluggäste ein Recht auf Unterstüt­zungs­leis­tungen wie Getränke oder Mahlzeiten. Der Beförde­rungs­an­spruch bleibt dabei bestehen: Die Fluggäste des überbuchten Fluges können auf den nächsten Flug ausweichen. Geht dieser erst am nächsten Tag, haben sie das Recht auf eine Hotelüber­nachtung und den Transfer zum Hotel.

Flugreise als Familie oder Paar: Rechte bei Überbuchung vom Einzelfall abhängig

Doch was passiert, wenn man mit dem Partner oder Kindern unterwegs ist und einer der Fluggäste aufgrund der Überbuchung nicht mitfliegen kann: Dürfen die Reisenden dann geschlossen zurück­treten oder, zulasten anderer Passagiere, gemeinsam ins Flugzeug? „Wie die Flugge­sell­schaften dann verfahren beziehungsweise wie ein Richter bei einem Verfahren entscheiden würde, hängt vom Einzelfall ab“, sagt Rechts­anwalt Hopper­dietzel. Könne bei einem kinderlosen Paar beispielsweise nur einer mitfliegen und der nächste Flug gehe in zwei Stunden, könne es zumutbar sein, die Reisenden zu trennen.

Auch dass von einer Familie ein Erwachsener mit den Kindern voraus­fliege und der zweite ein paar Stunden später nachkomme, könne zulässig sein. Anders sieht es aus, wenn die Reisegruppe sich aus irgendeinem Grund nicht trennen kann, zum Beispiel weil die Reiseun­terlagen nur einmal vorliegen. Auch wenn es bis zum nächsten Flug länger als einen Tag dauert, kann es rechtens sein, dass die Reisegruppe zusammen bleibt. Und natürlich kann Kindern nicht zugemutet werden, alleine zu fliegen oder auf den nächsten Flug zu warten.

Konflikt mit der Flugge­sell­schaft? Rechts­anwälte helfen

Sie mussten wegen Überbuchung von Ihrem Flug zurück­treten und sind der Meinung, dass das nicht rechtens war? Dann sollten Sie einen Anwalt kontak­tieren. Rechts­anwälte für Reiserecht beraten Sie zu Ihren Fluggast­rechten bei Überbuchung, Verspätung, Flugausfall und anderen Rechts­fragen rund ums Reisen. Sie können auch einschätzen, ob in Ihrem Fall ein Gerichts­ver­fahren sinnvoll ist. Anwälte und Anwältinnen für Reiserecht in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
10.07.2017
Autor
vhe
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2596
Themen
Flug Geld Reisen

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