Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Verbrau­cher­rechte

EU-Urteil: Flugpreis muss bei Buchung erkennbar sein

Wer beim letzt Klick auf "Buchen" nicht noch einmal auf den Preis schaut, kann eine böse Überraschung erleben. © Quelle: Sohm/corbisimages.com

Der EU-Gerichtshof hat entschieden: Verbraucher müssen von Anfang an erkennen können, was ein Flug kostet. Die Anbieter dürfen Zusatz­kosten für Steuern und Kerosin nicht verschweigen. Unfaire Preisangaben gibt es trotzdem häufig – vor allem durch unerlaubte Zahlungs­ge­bühren.

Der Markt für Flugbu­chungen im Internet ist umkämpft. Unzählige Flugportale konkur­rieren untereinander und mit den Websites der Flugge­sell­schaften um den günstigsten Preis. Fast alle Anbieter setzten dabei auf eine ähnliche Masche: Der Kunde wird zunächst mit einem sehr günstigen Angebot gelockt, anschließend muss er sich dann durch ein Labyrinth von kosten­pflichtigen Zusatz­an­geboten klicken: Reiserück­tritts­ver­si­cherung, Rundum-Sorglos-Pakete, Mietwagen, Hotels am Urlaubsort und vieles mehr.

Mit diesen Zusatz­leis­tungen versuchen die Anbieter, neben dem wenig gewinn­trächtigen Flug zusätzlich Geld zu machen. Das nervt, ist in den meisten Fällen aber legal. Anders sieht es aus, wenn Anbieter den wahren Flugpreis verschleiern.

EU-Gerichtshof: Gebühren bei der Flugbuchung müssen transparent sein

Eine EU-Verordnung schreibt schon seit längerem vor, dass Flugpreise immer einschließlich aller Gebühren und Zuschläge anzugeben sind – dadurch soll die Transparenz für die Verbraucher erhöht werden. Der Europäische Gerichtshof entschied am 15. Januar 2015, dass dies schon bei der erstmaligen Angabe des Preises auf der Webseite gilt (AZ: C-573/13).

Verbrau­cher­schützer hatten gegen die Fluglinie Air Berlin geklagt, weil diese im Jahr 2008 Zusatz­kosten für Steuern und Kerosin verschwiegen hatte. Die Airline verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass alle Flugpreise auf ihrer Webseite inzwischen von Anfang an transparent angegeben würden.

Tatsächlich setzen mittlerweile viele große Flugge­sell­schaften auf eine faire Kunden­in­for­mation. Vor allem bei Online-Reisebüros und Buchunungs­portalen besteht das Problem aber nach wie vor – obwohl mehrere Gerichts­ent­schei­dungen bestätigt haben, dass die Pflicht zur preislichen Transparenz nicht nur für die Flugge­sell­schaft selbst gilt, sondern auch für Portale, die die Flüge nur vermitteln.

Kredit­kar­ten­gebühr erhöht den Preis um über 50 Prozent

Ein besonderes häufiges Ärgernis sind verschleierte Zahlungs­ge­bühren. Hier bezahlt der Kunde eine „Gebühr“ schlicht dafür, dass er bezahlt.

Ein aktuelles Beispiel: Bei einer Test-Buchungs­anfrage auf der Seite eines großen Flugportals für einen Flug im April 2015 von Berlin nach London standen nur zwei kostenlose Bezahl­me­thoden zur Verfügung: Eine spezielle Kreditkarte des Flugportals und die in Deutschland wenig verbreitete Kreditkarte „Visa Electron“. Bei einer Zahlung mit einer gewöhn­lichen Kreditkarte berechnete der Anbieter eine „Service Fee“, durch die sich der Flugpreis von 67,38 auf mindestens 104,28 Euro erhöhte: Das Ticket wurde also alleine durch die Wahl des Zahlungs­mittels um über 50 Prozent teurer.

Ein Großteil der Kunden hat bei einer Buchung wie dieser also nur zwei Optionen: Entweder eine neue Kreditkarte zu beantragen oder die horrende Zusatz­gebühr zu akzeptieren. Ansonsten zahlt man einen Preis, der weiter höher liegt als der ursprünglich versprochene. Eine solche Irreführung des Kunden ist nicht nur ärgerlich, sondern schlicht illegal.

Nach einem Urteil des Bundes­ge­richtshofs müssen Flugan­bieter ihren Kunden  immer mindestens eine kostenlose Bezahl­methode anbieten – und zwar eine, die dem Kunden auf dem „gängigen und zumutbare Wege“ zur Verfügung steht (AZ: Xa ZR 68/09).

Das heißt: Es reicht nicht, wenn der Anbieter – wie im oben genannten Beispiel – nur eine Zahlungsart wie „Visa Electron“ kostenlos anbietet, die in Deutschland eher exotisch ist.  Eine solche Bezahl­methode schließt laut Bundes­ge­richtshof die meisten Nutzer aus. Es sei nicht zumutbar, wenn der Kunde für eine kostenlose Buchung weitere Verpflich­tungen wie die Beantragung einer bestimmten Kreditkarte eingehen müsse. Somit reicht es auch nicht, wenn die Buchung mit einer speziellen Kunden-Kreditkarte des Flugun­ter­nehmens kostenlos möglich ist.

Das gilt übrigens nicht nur für so hohe Preisauf­schläge wie im oben genannten Beispiel. Bei der Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs ging es lediglich um eine Kredit­kar­ten­gebühr von 4 Euro.

Was tun bei unberech­tigten Kosten?

Doch was nützen alle Vorschriften und Gerichts­ent­schei­dungen, wenn sie in der Praxis ignoriert werden? Zwar klagen Verbrau­cher­schützer immer wieder gegen bestimmte Anbieter, aber diese Verfahren sind zäh und langwierig. Trotzdem müssen Kunden unberechtigte Kredit­kar­ten­ge­bühren nicht akzeptieren.

Der einfachste Weg sich zu wehren ist natürlich, den überteuerten Flug einfach nicht zu buchen. Aber was tun, wenn man die zusätz­lichen Kosten zu spät bemerkt? „Ich empfehle, am Anfang der Flugbuchung immer einen Screenshot vom ursprüng­lichen Preis zu machen“, sagt der Berliner Rechts­anwalt Jan Bartholl vom Deutschen Anwalt­verein (DAV).

„Wenn dann später unberechtigte Kosten für die Buchung auftauchen, kann man belegen, dass der ursprünglich angezeigte Flugpreis niedriger war. Man sollte das Unternehmen dann anschreiben und mit Verweis auf die Rechtslage die unberech­tigten Kosten zurück­fordern“, so Rechts­anwalt Bartholl. Weigert sich das Unternehmen trotzdem, bleibt in der Regel nur der Weg einer Klage. Um sich diesen Ärger zu ersparen, empfiehlt es sich, grundsätzlich vor dem letzten Klick auf „Buchen“ den Endpreis noch einmal zu überprüfen.

Benötigen Sie rechtliche Beratung rund um die Themen Reise und Urlaub? Hier finden Sie eine passende Anwältin oder einen Anwalt in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
15.01.2015
Autor
pst
Bewertungen
463
Themen
Flug Internet Reisen

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite