Vor dem Urlaub: Dokumente kopieren und Adressen notieren
Vorsicht ist besser als Nachsicht – nach dieser alten Redensart sollten Urlauber bereits vor ihrem Reisantritt handeln und die Vorder- und Rückseiten wichtiger Dokumente wie Ausweispapiere, Flugtickets, Fahrkarten, Geld- und Krankenkassenkarten kopieren. Die Kopien helfen im Falle des Falles bei einer Anzeige bei der Polizei. Außerdem gelangen Bestohlene durch sie schneller an Ersatzpapiere und sie vereinfachen es, Geld- und Kreditkarten sperren zu lassen. Die Kopien sollte man unbedingt getrennt von den Originalen aufbewahren.
Darüber hinaus ist es ratsam, sich vor dem Reiseantritt wichtige Adressen und Telefonnummern zu notieren, etwa die Adresse der deutschen Vertretung im Urlaubsland oder die Notfallnummer der eigenen Bank zum Sperren von Bank- und Kreditkarten.
Im Urlaub: Prävention und Vorsicht
„Es empfiehlt sich, auf seinen Wegen im Urlaubsland nur das nötigste mitzunehmen. Kreditkarten und Ausweispapiere zum Beispiel sollte man möglichst im Hotel lassen“, erklärt der Hannoveraner Rechtsanwalt und Reiserechtsexperte Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch sei es ratsam, keine größeren Geldbeträge bei sich zu tragen.
Sobald Urlauber den Ferienort erreicht haben, sollten sie ihr Gepäck aus dem Auto nehmen und es nicht gut sichtbar im Wagen liegen lassen. Denn das könnte Diebe anziehen. Auch sollte man das Auto nicht längere Zeit unbeaufsichtigt lassen.
Ratsam ist es außerdem, Wertgegenstände im Safe seines Hotelzimmers zu deponieren oder im hoteleigenen Tresor aufbewahren zu lassen. Allerdings: Selbst wenn man seine Wertsachen im Tresor des Hotels aufbewahren lässt, haften bei einem Diebstahl dieser Dinge nicht immer die Hotelleitung oder der Reiseveranstalter. „Bei Pauschalreisen haften die Reiseveranstalter bei einem Verlust meist nur dann, wenn es im Hotel schon öfter Diebstähle gegeben hat und die Veranstalter nicht auf diese besonderen Gefahren hingewiesen haben“, erklärt Paul Degott.
Bei einem Diebstahl oder Einbruch: Anzeige bei der Polizei erstatten
Werden Urlauber trotz aller Vorsicht bestohlen oder ausgeraubt, müssen sie, wenn sie in einem Hotel untergebracht sind, die Hotelleitung darüber informieren. Ganz wichtig ist es, sofort Anzeige bei einem Polizeirevier zu erstatten. Dabei verlangt die Polizei häufig eine Liste mit den gestohlenen Dingen, eine sogenannte Stehlgutliste, die man auch auf Deutsch verfassen kann.
Versicherung informieren
Die Meldungen des Diebstahls bei der Hotelleitung und der Polizei sind wichtig, um ihn dokumentieren und etwa gegenüber seiner Versicherung nachweisen zu können, dass man bestohlen worden ist. Seine Versicherung sollte man am besten schon vom Urlaubsort aus über den Vorfall informieren.
Für Schäden durch Diebstähle kann eine Reisegepäckversicherung aufkommen. Hat man eine solche Versicherung aber nicht abgeschlossen, greift manchmal die Hausratversicherung. Diese kann eine Außenversicherung beinhalten. Der Schutz über die Hausratversicherung ist allerdings manchmal eingeschränkt. Es lohnt daher, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.
Bank- und Kreditkarten sperren lassen
Hat ein Dieb zugeschlagen und Bank- und Kreditkarten mitgehen lassen, sollten Bestohlene sofort reagieren und ihre Karten sperren lassen. Dafür gibt es in Deutschland die zentrale Notrufnummer 116 116. Mit diesem Service arbeiten zwar nicht alle Banken in Deutschland zusammen, aber zumindest die größten. Anrufen kann man die Nummer rund um die Uhr und gebührenfrei. Aus dem Ausland muss man wählen: 49 30 4050 4050. Zum Sperren seiner Karte kann man auch die Notfallnummer seiner eigenen Bank wählen. „Sperrt die Bank die Karten nach diesem Anruf nicht, kommt sie für finanzielle Schäden auf“, sagt Reiserechtsexperte Degott. Um auf der ganz sicheren Seite zu stehen, sollte man sich daher den Namen des Ansprechpartners bei der Bank und die Uhrzeit des Anrufs notieren. Am besten lässt man einen Zeugen das Gespräch mithören.
Bei Verlust von Papieren zur deutschen Botschaft oder zum deutschen Konsulat gehen
Sind Urlaubern Pässe oder Ausweise entwendet worden, müssen sie zur deutschen Botschaft oder zum deutschen Konsulat am Urlaubsort gehen. Hier bekommen sie provisorische Reiseausweise. Einen Ersatz für gestohlene Führerscheine oder Kfz-Papiere erhalten Betroffene aber nur in Deutschland. Mit dem provisorischen Reiseausweis können Bestohlenen nach Deutschland zurückkehren, aber nicht in andere Länder weiterreisen.
Wie erhalten Bestohlene Bargeld?
Die Vorlage eines provisorischen Reiseausweises ist auch die Voraussetzung dafür, sich etwa über Finanzdienstleister Geld schicken zu lassen. Allerdings verlangen solche Dienstleister für ihren Service häufig hohe Bearbeitungsgebühren. Von Freunden oder Angehörigen Geld schicken lassen können sich Bestohlene nach Absprache auch über das Konto des Reiseveranstalters. Dieser oder die Hotelleitung zahlen den Bestohlenen dann das Geld aus.
Unternehmen informieren
Sind Urlaubern bei einem Raub auch ihre Mitgliedsausweise von Bibliotheken oder Videotheken abhandengekommen, sollten sie auch diese Unternehmen informieren. Andernfalls müssen die Bestohlenen je nach Vertragskonditionen für Schäden haften.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 17.07.2014
- Autor
- ime