Reiserecht

Die Rechte Flugrei­sender im Streik: Die 5 wichtigsten Fragen

Quelle: Eichner/panthermedia.net
Eine Gewerkschaft der Lufthansa streikt mal wieder. Die Rechte der Reisenden.
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Ein Streik der Piloten oder des Bodenper­sonals können den Flugverkehr schwer durchein­an­der­bringen. Meist sind die Reisenden die Leidtra­genden, sie haben mit Flugstor­nie­rungen, Umbuchungen, Wartezeiten und Chaos an den Flughäfen zu kämpfen. Die Anwalt­auskunft gibt einen Überblick, welche Konsequenzen ein Streik für Passagiere hat und welche Rechte sie als Fluggast haben.

Der Flugverkehr wird auch in Deutschland immer wieder durch Streiks gestört. Doch was heißt das für Reisende? Wir haben die fünf wichtigsten Fragen und Antworten.

Haben Reisende Anspruch auf Entschä­di­gungen?

Einen Entschä­di­gungs­an­spruch haben Reisende in der Regel nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich ein Transport­un­ter­nehmen nicht auf höhere Gewalt oder außerge­wöhnliche Umstände berufen kann – doch als genau das ist ein Streik vom Bundes­ge­richtshof (BGH) anerkannt.

Gleiches gilt auch für mögliche Ausgleichs­zah­lungen über die EU-Fluggast­ver­ordnung. Diese Verordnung sieht Entschä­di­gungen vor, sollte ein Flug massive Verspätung haben. Doch erlischt auch dieser Anspruch im Streik-Fall.

Gibt es anderweitige Rechte gegenüber der Fluglinie?

Ja, die gibt es. So können sie wählen, ob sie eine Ersatz­be­för­derung gestellt oder das Geld zurück­er­stattet bekommen möchten. Wählen sie die Stornie­rungs­option, dürfen keine Storno­ge­bühren erhoben werden.

Die Reiserück­tritts­ver­si­cherung greift im Falle eines Streiks übrigens nicht, denn hierbei handelt es sich um „höhere Gewalt“. Diese Versiche­rungen greifen dann, wenn ein Urlauber eine Riese aus persön­lichen Gründen nicht antreten kann, etwa bei unerwarteter Krankheit.

Was genau bedeutet Ersatz­be­för­derung und wie lange muss man darauf warte?  

Die Flugge­sell­schaften oder der Reisever­an­stalter müssen ihre Passagiere schnellst­möglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisever­an­stalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Dass dies mit einer erheblichen Verspätung einhergeht, ist nachvoll­ziehbar, zumal dann, wenn nahezu deutsch­landweit gestreikt wird.

Reiserechtler Degott sagt, dass man zwar eine Verzögerung bei der Ersatz­be­för­derung in Kauf nehmen, diese aber im Verhältnis zur Flugdauer stehen müsse.

Wem das Warten auf eine angekündigte, aber nicht erfolgte Ersatz­be­för­derung zu lang wird, kann nach einer angemessenen Frist immer noch seinen Flug stornieren. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Und ob die Gäste auf eigene Faust schneller oder zum gleichen Preis ans Ziel kommen, ist keineswegs sicher. Organisiert die Airline hingegen die Ersatz­be­för­derung, muss sie auch eventuelle Mehrkosten übernehmen.

Wie sollte man gegenüber der Flugge­sell­schaft vorgehen?

Um ihren Flug kostenlos stornieren zu können, müssen Fluggäste sich zunächst an die Airline wenden: „Sie muss Gelegenheit bekommen, eine Ersatz­be­för­derung zu organi­sieren“, erläutert der Reiserechts­experte Paul Degott aus Hannover. Die Airline ist verpflichtet, diese schnellst­möglich anzubieten.

Erst wenn sie das nicht tut, kommt eine Gratis-Stornierung in Betracht. „Wichtig ist jedoch, dass die Kunden diese Auffor­derung belegen können, wenn sie später stornieren wollen oder auf eigene Faust eine Ersatz­be­för­derung organi­sieren.“ Daher fordern Betroffene sie am besten schriftlich ein. Kümmert sich die Airline nicht, sei das anhand eines E-Mail-Verkehrs leichter zu belegen als bei einem Telefonat. Bei einem Gespräch am Schalter kommt auch eine schriftliche Bestätigung durch die Mitarbeiter in Betracht.

Welche Ansprüche habe ich, wenn ich am Flughafen strande?

Die Flugge­sell­schaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggast­rech­te­ver­ordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspä­tungen oder Ausfälle von Flügen verant­wortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.