Der Flugverkehr wird auch in Deutschland immer wieder durch Streiks gestört. Doch was heißt das für Reisende? Wir haben die fünf wichtigsten Fragen und Antworten.
Haben Reisende Anspruch auf Entschädigungen?
Einen Entschädigungsanspruch haben Reisende in der Regel nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich ein Transportunternehmen nicht auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände berufen kann – doch als genau das ist ein Streik vom Bundesgerichtshof (BGH) anerkannt.
Gleiches gilt auch für mögliche Ausgleichszahlungen über die EU-Fluggastverordnung. Diese Verordnung sieht Entschädigungen vor, sollte ein Flug massive Verspätung haben. Doch erlischt auch dieser Anspruch im Streik-Fall.
Gibt es anderweitige Rechte gegenüber der Fluglinie?
Ja, die gibt es. So können sie wählen, ob sie eine Ersatzbeförderung gestellt oder das Geld zurückerstattet bekommen möchten. Wählen sie die Stornierungsoption, dürfen keine Stornogebühren erhoben werden.
Die Reiserücktrittsversicherung greift im Falle eines Streiks übrigens nicht, denn hierbei handelt es sich um „höhere Gewalt“. Diese Versicherungen greifen dann, wenn ein Urlauber eine Riese aus persönlichen Gründen nicht antreten kann, etwa bei unerwarteter Krankheit.
Was genau bedeutet Ersatzbeförderung und wie lange muss man darauf warte?
Die Fluggesellschaften oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reiseveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Dass dies mit einer erheblichen Verspätung einhergeht, ist nachvollziehbar, zumal dann, wenn nahezu deutschlandweit gestreikt wird.
Reiserechtler Degott sagt, dass man zwar eine Verzögerung bei der Ersatzbeförderung in Kauf nehmen, diese aber im Verhältnis zur Flugdauer stehen müsse.
Wem das Warten auf eine angekündigte, aber nicht erfolgte Ersatzbeförderung zu lang wird, kann nach einer angemessenen Frist immer noch seinen Flug stornieren. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Und ob die Gäste auf eigene Faust schneller oder zum gleichen Preis ans Ziel kommen, ist keineswegs sicher. Organisiert die Airline hingegen die Ersatzbeförderung, muss sie auch eventuelle Mehrkosten übernehmen.
Wie sollte man gegenüber der Fluggesellschaft vorgehen?
Um ihren Flug kostenlos stornieren zu können, müssen Fluggäste sich zunächst an die Airline wenden: „Sie muss Gelegenheit bekommen, eine Ersatzbeförderung zu organisieren“, erläutert der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Die Airline ist verpflichtet, diese schnellstmöglich anzubieten.
Erst wenn sie das nicht tut, kommt eine Gratis-Stornierung in Betracht. „Wichtig ist jedoch, dass die Kunden diese Aufforderung belegen können, wenn sie später stornieren wollen oder auf eigene Faust eine Ersatzbeförderung organisieren.“ Daher fordern Betroffene sie am besten schriftlich ein. Kümmert sich die Airline nicht, sei das anhand eines E-Mail-Verkehrs leichter zu belegen als bei einem Telefonat. Bei einem Gespräch am Schalter kommt auch eine schriftliche Bestätigung durch die Mitarbeiter in Betracht.
Welche Ansprüche habe ich, wenn ich am Flughafen strande?
Die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.03.2017
- Autor
- red