
Stornieren Bahn- oder Fluggäste ihr Ticket aus Angst vor einem drohenden Sturm im Voraus, bekommen sie kein Geld zurück. Darauf weist der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Das für Donnerstag und Freitag im Norden Deutschlands angekündigte Orkantief „Xaver“ droht zwar den Bahn- und Flugverkehr zu behindern. Solange allerdings noch keine konkreten Ausfälle oder Störungen für bestimmte Verbindungen feststehen, müssten Reisende die Kosten ihrer Stornierung selbst tragen. „Prophylaktisch zu stornieren, da wird sich kein Unternehmen drauf einlassen“, sagt Degott.
Eher Ersatzflug als das Geld auszahlen lassen
Am Donnerstagmorgen wurden am Flughafen Hamburg erste Flüge gestrichen, sodass die Kunden dort nun die Wahl haben: Entweder er lässt sich das Geld für das Ticket erstatten, oder er lässt sich eine Ersatzbeförderung organisieren. „Ich rate immer zu Letzterem“, sagt Degott. Für das erstattete Geld eine gleichwertige, zeitnahe Verbindung zu finden, sei für den Kunden nicht leicht. Einen Anspruch auf Schadenersatz nach der EU-Fluggastrechteverordnung habe der Kunde allerdings nicht. Denn bei Unwettern wie dem Orkan „Xaver“ handelt es sich laut Degott um höhere Gewalt.
Bei der Bahn ist es eher unwahrscheinlich, dass reihenweise ganze Züge ausfallen, doch kann es zu erheblichen Verspätungen kommen. Verspätet sich ein Zug, muss die Bahn Fahrgästen einen Teil des Ticketpreises erstatten. Wie viel Geld die Kunden zurückbekommen, hänge von der Dauer der Verspätung ab, sagt Degott. Bei großen Verspätungen gilt der Vertrag zwischen Bahnunternehmen und Kunden als nicht vollständig erfüllt. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Neuerdings gelten diese Bestimmungen auch für Unwetter, die als höhere Gewalt eingestuft werden, wie es bei „Xaver“ der Fall ist. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bahnkunden auch dann Anspruch auf Schadenersatz haben.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.09.2014
- Autor
- dpa/red