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Orkantief „Xaver“

Bahn- und Flugtickets nicht voreilig stornieren

Unwetter wie der Orkan „Xaver“ gelten als höhere Gewalt. © Quelle: VladMO/ panthermedia.net

Das Orkantief „Xaver“ hat Deutschland erreicht. Es droht ein Verkehrschaos auf Straßen und Schienen und ein flugzeug­freier Himmel. Dennoch sollten Verbraucher ihre Bahn- und Flugtickets nicht voreilig stornieren, denn im Zweifel müssen sie für die Kosten dann selber aufkommen.

Stornieren Bahn- oder Fluggäste ihr Ticket aus Angst vor einem drohenden Sturm im Voraus, bekommen sie kein Geld zurück. Darauf weist der auf Reiserecht spezia­li­sierte Rechts­anwalt Paul Degott vom Deutschen Anwalt­verein (DAV) hin. Das für Donnerstag und Freitag im Norden Deutschlands angekündigte Orkantief „Xaver“ droht zwar den Bahn- und Flugverkehr zu behindern. Solange allerdings noch keine konkreten Ausfälle oder Störungen für bestimmte Verbin­dungen feststehen, müssten Reisende die Kosten ihrer Stornierung selbst tragen. „Prophy­laktisch zu stornieren, da wird sich kein Unternehmen drauf einlassen“, sagt Degott.

Eher Ersatzflug als das Geld auszahlen lassen

Am Donners­tag­morgen wurden am Flughafen Hamburg erste Flüge gestrichen, sodass die Kunden dort nun die Wahl haben: Entweder er lässt sich das Geld für das Ticket erstatten, oder er lässt sich eine Ersatz­be­för­derung organi­sieren. „Ich rate immer zu Letzterem“, sagt Degott. Für das erstattete Geld eine gleich­wertige, zeitnahe Verbindung zu finden, sei für den Kunden nicht leicht. Einen Anspruch auf Schaden­ersatz nach der EU-Fluggast­rech­te­ver­ordnung habe der Kunde allerdings nicht. Denn bei Unwettern wie dem Orkan „Xaver“ handelt es sich laut Degott um höhere Gewalt.

Bei der Bahn ist es eher unwahr­scheinlich, dass reihenweise ganze Züge ausfallen, doch kann es zu erheblichen Verspä­tungen kommen. Verspätet sich ein Zug, muss die Bahn Fahrgästen einen Teil des Ticket­preises erstatten. Wie viel Geld die Kunden zurück­be­kommen, hänge von der Dauer der Verspätung ab, sagt Degott. Bei großen Verspä­tungen gilt der Vertrag zwischen Bahnun­ter­nehmen und Kunden als nicht vollständig erfüllt. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Neuerdings gelten diese Bestim­mungen auch für Unwetter, die als höhere Gewalt eingestuft werden, wie es bei „Xaver“ der Fall ist. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bahnkunden auch dann Anspruch auf Schaden­ersatz haben.

Datum
Aktualisiert am
26.09.2014
Autor
dpa/red
Bewertungen
255
Themen
Bahn Flug Herbst Reisen Reisever­si­cherung

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