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Höhere Gewalt

Badeverbot wegen Haien kein Reisemangel

Manch ein verärgerter Urlauber wird angesichts solcher Bilder noch dankbar über ein Badeverbot sein. © Quelle: waterlover/ panthermedia.net

Haie in Ufernähe können Reisenden den Badeurlaub vermiesen. Allerdings sollten Sie wissen: Badeverbote wegen der Gefahr von Hai-Angriffen gelten nicht als Reisemangel. Präventiv können Urlauber dennoch vorsorgen.

Nach einem Gerichts­urteil des Münchner Amtsge­richts von Dezember 2012 sind  Reisever­an­stalter nicht verpflichtet, Urlaubern ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Daher werteten die Richter ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen auch nicht als Reisemangel (AZ: 242 C 16069/12).

Urlauber sollten sich also vor ihrem Abflug in den Süden gut informieren, ob das Reiseland vielleicht ein Problem mit Raubfischen in Strandnähe hat. Das tat ein deutsches Ehepaar offenbar nicht und buchte einen Pauschal­urlaub auf die Seychellen im Indischen Ozean. Zwar kommen Hai-Angriffe dort selten vor, trotzdem rät das Auswärtige Amt Urlaubern, an einigen Stränden vor allem auf der Insel Praslin besonders vorsichtig zu sein.

Haie griffen Schwimmer an

Dorthin aber wollte das Ehepaar. Einige Zeit vor der Anreise der Urlauber hatten die  Sicher­heits­be­hörden vor Ort an einzelnen Stränden der Seychellen das Baden verboten, weil Haie vor einem Strand Schwimmer angegriffen hatten. Das Badeverbot galt auch noch, als das Paar anreiste. Die beiden sahen ihre Urlaubs­freuden durch die Badeverbote getrübt, und forderten vom Reisever­an­stalter die Hälfte des Reisepreises als Entschä­digung zurück. Der aber weigerte sich.

Der Streit ging vor Gericht. Dabei wiesen die Münchner Amtsrichter die Klage der Eheleute und ihre Forderung nach Schadens­ersatz und einer Preismin­derung ab. Sie argumen­tierten: Die Reise sei nicht fehlerhaft gewesen – das Paar habe den Strand ja schließlich nutzen können. Die Richter machten klar, dass Reisever­an­stalter nicht verpflichtet sind, Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Deswegen ist nach ihrer Ansicht ein Badeverbot auch kein Reisemangel. Im Gegenteil schützt es die Urlauber vor Ort vor Gefahren.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
Bewertungen
212
Themen
Reisen Reisever­si­cherung Urlaub

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