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Krank im Urlaub

Auslands­kran­ken­ver­si­cherung muss informiert werden

Urlauber sollten bei einem Krankheitsfall unbedingt die Notruf­zentrale ihrer Auslands­ver­si­cherung informieren. Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Und das ist rechtens, urteilte jetzt ein Gericht.

Eine Auslands­kran­ken­ver­si­cherung muss selbst bei einer schweren Erkrankung eines Reisenden die Behand­lungs­kosten unter Umständen nicht zahlen. Sofern der Urlauber die Notruf­zentrale der Versicherung nicht verständigt hat, muss er später beweisen, woran er erkrankt ist und dass die Behandlung notwendig war - so das Münchner Amtsgericht in einem am Montag veröffent­lichten rechts­kräftigen Urteil (AZ 273 C 32/13).

Keine Unterlagen = keine Erstattung

In dem Fall war in den Versiche­rungs­be­din­gungen festgelegt, dass der Reisende im Krankheitsfall die Notruf­zentrale verständigen muss, damit die Versicherung die Behandlung begleiten und den Heimtransport organi­sieren kann. Der Urlauber erkrankte 2010 in Kamerun an Bauch- und Magenkrämpfen, Erbrechen und Durchfall und erlitt einen Kreislauf­zu­sam­menbruch. Er wurde von Verwandten und Bekannten in eine Klinik gebracht und eine Woche lang behandelt. Später legte er der Versicherung die Rechnung und Unterlagen über Medikamente und Laborun­ter­su­chungen vor und verlangte die Kranken­haus­kosten in Höhe von 3265 Euro. Allerdings hatte er keinen Arztbrief und auch keine weiteren Unterlagen.

Klinik­rechnung reicht nicht aus

Die Versicherung zahlte nicht; das Gericht gab ihr Recht. Die Versicherung müsse zwar die Kosten bei einer akuten Krankheit im Ausland erstatten. Der Kläger habe aber nicht bewiesen, dass die Voraus­set­zungen des Versiche­rungsfalls vorgelegen hatten. Seine Verwandten oder - als es ihm besser ging - er selbst hätten die Notruf­zentrale einschalten können. Die Klinik­rechnung reiche nicht, wenn keine Diagnose erkennbar sei. Es sei nicht klar, weshalb Medikamente und Untersu­chungen notwendig waren.

Datum
Aktualisiert am
20.12.2016
Autor
dpa
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Themen
Ausland Auslands­kran­ken­ver­si­cherung Kranken­ver­si­cherung Reisen Reisever­si­cherung

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