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Ferien

Diebstahl im Urlaub – was sollte man tun?

Einen Diebstahl sollten Betroffene sofort bei der Polizei melden. © Quelle: ammentrop/panthermedia.net

Wenn Geld, Wertsachen und Kredit­karten gestohlen werden, ist der Schreck groß. Vor allem wenn der Raub im Ausland in den Ferien passiert, stellt sich die Frage, welche Schritte Betroffene unternehmen müssen. Die Deutsche Anwalt­auskunft gibt eine Anleitung.

Vor dem Urlaub: Dokumente kopieren und Adressen notieren

Vorsicht ist besser als Nachsicht – nach dieser alten Redensart sollten Urlauber bereits vor ihrem Reisantritt handeln und die Vorder- und Rückseiten wichtiger Dokumente wie Ausweis­papiere, Flugtickets, Fahrkarten, Geld- und Kranken­kas­sen­karten kopieren. Die Kopien helfen im Falle des Falles bei einer Anzeige bei der Polizei. Außerdem gelangen Bestohlene durch sie schneller an Ersatz­papiere und sie verein­fachen es, Geld- und Kredit­karten sperren zu lassen. Die Kopien sollte man unbedingt getrennt von den Originalen aufbewahren.

Darüber hinaus ist es ratsam, sich vor dem Reiseantritt wichtige Adressen und Telefon­nummern zu notieren, etwa die Adresse der deutschen Vertretung im Urlaubsland oder die Notfall­nummer der eigenen Bank zum Sperren von Bank- und Kredit­karten.

Im Urlaub: Prävention und Vorsicht

„Es empfiehlt sich, auf seinen Wegen im Urlaubsland nur das nötigste mitzunehmen. Kredit­karten und Ausweis­papiere zum Beispiel sollte man möglichst im Hotel lassen“, erklärt der Hannoveraner Rechts­anwalt und Reiserechts­experte Paul Degott vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). Auch sei es ratsam, keine größeren Geldbeträge bei sich zu tragen.

Sobald Urlauber den Ferienort erreicht haben, sollten sie ihr Gepäck aus dem Auto nehmen und es nicht gut sichtbar im Wagen liegen lassen. Denn das könnte Diebe anziehen. Auch sollte man das Auto nicht längere Zeit unbeauf­sichtigt lassen.

Ratsam ist es außerdem, Wertge­gen­stände im Safe seines Hotelzimmers zu deponieren oder im hoteleigenen Tresor aufbewahren zu lassen. Allerdings: Selbst wenn man seine Wertsachen im Tresor des Hotels aufbewahren lässt, haften bei einem Diebstahl dieser Dinge nicht immer die Hotelleitung oder der Reisever­an­stalter. „Bei Pauschal­reisen haften die Reisever­an­stalter bei einem Verlust meist nur dann, wenn es im Hotel schon öfter Diebstähle gegeben hat und die Veranstalter nicht auf diese besonderen Gefahren hingewiesen haben“, erklärt Paul Degott.  

Bei einem Diebstahl oder Einbruch: Anzeige bei der Polizei erstatten

Werden Urlauber trotz aller Vorsicht bestohlen oder ausgeraubt, müssen sie, wenn sie in einem Hotel unterge­bracht sind, die Hotelleitung darüber informieren. Ganz wichtig ist es, sofort Anzeige bei einem Polizei­revier zu erstatten. Dabei verlangt die Polizei häufig eine Liste mit den gestohlenen Dingen, eine sogenannte Stehlgutliste, die man auch auf Deutsch verfassen kann.

Versicherung informieren

Die Meldungen des Diebstahls bei der Hotelleitung und der Polizei sind wichtig, um ihn dokumen­tieren und etwa gegenüber seiner Versicherung nachweisen zu können, dass man bestohlen worden ist. Seine Versicherung sollte man am besten schon vom Urlaubsort aus über den Vorfall informieren.  

Für Schäden durch Diebstähle kann eine Reisege­päck­ver­si­cherung aufkommen. Hat man eine solche Versicherung aber nicht abgeschlossen, greift manchmal die Hausrat­ver­si­cherung. Diese kann eine Außenver­si­cherung beinhalten. Der Schutz über die Hausrat­ver­si­cherung ist allerdings manchmal eingeschränkt. Es lohnt daher, einen Blick in die Versiche­rungs­be­din­gungen zu werfen.

Bank- und Kredit­karten sperren lassen

Hat ein Dieb zugeschlagen und Bank- und Kredit­karten mitgehen lassen, sollten Bestohlene sofort reagieren und ihre Karten sperren lassen. Dafür gibt es in Deutschland die zentrale Notruf­nummer 116 116. Mit diesem Service arbeiten zwar nicht alle Banken in Deutschland zusammen, aber zumindest die größten. Anrufen kann man die Nummer rund um die Uhr und gebührenfrei. Aus dem Ausland muss man wählen: 49 30 4050 4050. Zum Sperren seiner Karte kann man auch die Notfall­nummer seiner eigenen Bank wählen. „Sperrt die Bank die Karten nach diesem Anruf nicht, kommt sie für finanzielle Schäden auf“, sagt Reiserechts­experte Degott. Um auf der ganz sicheren Seite zu stehen, sollte man sich daher den Namen des Ansprech­partners bei der Bank und die Uhrzeit des Anrufs notieren. Am besten lässt man einen Zeugen das Gespräch mithören.

Bei Verlust von Papieren zur deutschen Botschaft oder zum deutschen Konsulat gehen

Sind Urlaubern Pässe oder Ausweise entwendet worden, müssen sie zur deutschen Botschaft oder zum deutschen Konsulat am Urlaubsort gehen. Hier bekommen sie proviso­rische Reiseausweise. Einen Ersatz für gestohlene Führer­scheine oder Kfz-Papiere erhalten Betroffene aber nur in Deutschland. Mit dem proviso­rischen Reiseausweis können Bestohlenen nach Deutschland zurück­kehren, aber nicht in andere Länder weiter­reisen.

Wie erhalten Bestohlene Bargeld?

Die Vorlage eines proviso­rischen Reiseaus­weises ist auch die Voraus­setzung dafür, sich etwa über Finanz­dienst­leister Geld schicken zu lassen. Allerdings verlangen solche Dienst­leister für ihren Service häufig hohe Bearbei­tungs­ge­bühren. Von Freunden oder Angehörigen Geld schicken lassen können sich Bestohlene nach Absprache auch über das Konto des Reisever­an­stalters. Dieser oder die Hotelleitung zahlen den Bestohlenen dann das Geld aus.

Unternehmen informieren

Sind Urlaubern bei einem Raub auch ihre Mitglieds­ausweise von Biblio­theken oder Videotheken abhanden­ge­kommen, sollten sie auch diese Unternehmen informieren. Andernfalls müssen die Bestohlenen je nach Vertrags­kon­di­tionen für Schäden haften.

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Datum
Aktualisiert am
17.07.2014
Autor
ime
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Themen
Geld Raub Urlaub

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