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Reiserücktritt

Thailand: Das sollten Reisende beachten

 Quelle: Gough/ corbisimages.com
Demonstrationen in Thailand Ende 2013: Seitdem ist die politische Lage im Land angespannt. Wer die aktuellen Anschläge verübt hat, ist noch unklar.
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Eine Anschlagsserie hat zahlreiche Orte im Süden Thailands erschüttert. Noch ist unklar, wer für die Attacken verant­wortlich ist. Reisenden aus Deutschland stellt sich in dieser Situation die Frage, ob sie ihren Urlaub in Thailand abbrechen oder eine geplante Reise dorthin kostenfrei stornieren können. Wir erklären die Rechtslage.

Bei den Bomben- und Brandan­schlägen im Süden Thailands hat es mehrere Tote und viele Verletzte gegeben. Betroffen sind besonders bei Urlaubern beliebte Orte wie Hua Hin, Phuket, Krabi, Trang und Surat Thani. Nach Ansicht des Auswärtigen Amtes in Berlin sind weitere Anschläge nicht ausgeschlossen.

Deshalb rät das Auswärtige Amt Urlaubern zu äußerster Vorsicht. Das Amt empfiehlt Reisenden, öffentliche Plätze und Menschen­an­samm­lungen zu meiden, „die Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anordnungen der örtlichen Sicher­heits­kräfte und Behörden unbedingt Folge zu leisten.“ Eine Reisewarnung für Thailand hat das Auswärtige Amt nicht ausgesprochen.

In dieser Situation werden viele Reisende überlegen, ihren Urlaub in Thailand abzubrechen oder den Urlaub gar nicht erst anzutreten. Doch ob eine kostenfreie Reiseun­ter­brechung oder eine kostenfreie Kündigung derzeit möglich ist, ist offen. „Es ist noch zu früh, um zu sagen, ob Urlauber jetzt einen rechtlichen Anspruch auf kostenfreie Kündigung ihrer Thailand-Reise haben“, sagt der auf Reiserecht spezia­li­sierte Rechts­anwalt Paul Degott vom Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Dennoch können Reisende in dieser Situation etwas tun: „Wer eine Pauschalreise nach Thailand gebucht hat, sollte bei seinem Reisever­an­stalter nachfragen, ob er kostenfrei auf ein anderes Urlaubsland umbuchen kann“, rät Paul Degott. Möglicherweise kämen Reisever­an­stalter ihren Kunden aus Kulanz entgegen.

Aus Kulanz hat der Reisever­an­stalter TUI den Kunden, die nach Thailand reisen wollten, derweil angeboten, ihre Reise bis einschließlich Montag (15.8.2016) gebührenfrei umzubuchen oder zu stornieren. Andere Veranstalter sind dem gefolgt.

Urlaub kostenfrei stornieren – wann ist das möglich?

Ob man eine Reise kostenfrei stornieren kann, ist für Urlauber ganz generell eine wichtige Frage geworden - spätestens seit beliebte Urlaubsorte wie Griechenland, die Türkei, Tunesien und jetzt wieder Thailand zu Schauplätzen schwerer finanzieller Krisen, Anschlägen und Attacken geworden sind.

Nach Gewalttaten wollen viele Menschen, die ihren Urlaub in dem betroffenen Land verbringen wollten, ihre Reise dorthin am liebsten stornieren. Zwar ist das verständlich, aber nicht immer möglich, zumindest nicht kostenfrei.

„Reiserechtlich gesehen rechtfertigen allein subjektive Gründe und Ängste keinen kosten­freien Rücktritt von einer Reise“, sagt Rechts­anwalt Degott. Dazu brauche es objektive Gründe. Diese nimmt das Reiserecht dann an, wenn in einem bestimmten Land der Umstand der ‚höheren Gewalt“ herrscht und daher die Gesundheit oder gar das Leben eines Reisenden gefährdet ist oder sein könnte. Unter den Umstand der ‚höheren Gewalt“ fallen politische und militä­rische Ausein­an­der­set­zungen, Kriege oder Naturka­ta­strophen.

Wann kann man eine Reise nicht kostenfrei stornieren?

„Allerdings sind kostenfreie Stornie­rungen von Reisen dann nicht möglich, wenn sich etwa politische Unruhen auf einen bestimmten Landesteil konzen­trieren“, sagt Paul Degott. Wer als Urlauber in Landesteile reisen wolle, die von den Konflikten nicht betroffen seien, könne nicht von der Reise zurück­treten ohne für die Stornierung Gebühren zahlen zu müssen.

Ein Beispiel: Ende 2013 und Anfang 2014 gab es in Thailand heftige politische Ausein­an­der­set­zungen zwischen der Regierung und Teilen der Bevölkerung. Seinerzeit verhängte die thailän­dische Regierung den Ausnah­me­zustand über Bangkok.

Reisende, die nach Thailand fliegen wollten und zu deren Urlaub wesentlich ein Bangkok-Aufenthalt gehörte, konnten den Vertrag mit ihrem Veranstalter kostenlos kündigen und mussten keine Stornie­rungs­ge­bühren befürchten. Einen Anspruch auf Schadens­ersatz wegen entgangener Urlaubs­freuden hatten diese Urlauber aber nicht, denn es handelte sich hier nicht um ein Versagen des Reisever­an­stalters, sondern um den Umstand der „höheren Gewalt“.

Kostenfrei von ihrer Reise zurück­treten konnten Urlauber aber dann nicht, wenn ihre Reise sie in Regionen Thailands führte, die nicht von den Konflikten betroffen waren. Diese Urlauber mussten bei einem Reiserücktritt mit Gebühren rechnen.

Kann man den Reisevertrag während des Urlaubs kündigen?

Brechen etwa politische Konflikte aus, während man in dem betref­fenden Land Urlaub macht, kann man die Reise abbrechen und vom Reisever­an­stalter einen Teil des Reisepreises zurück verlangen und sich dabei auf „höhere Gewalt“ berufen. „Der Veranstalter behält in solchen Fällen allerdings den Teil des Reisepreises ein, den er bis dahin für Flüge oder Hotelüber­nach­tungen für die Reisenden bezahlt hat.“, erklärt Paul Degott.

Reise unterbrechen oder stornieren: Zahlen Reiserück­tritts­ver­si­che­rungen die Kosten?

Reiserück­tritts­ver­si­che­rungen kommen in Fällen „höherer Gewalt“ nicht für entstehende Kosten auf. Reiserück­tritts­ver­si­che­rungen springen nur dann finanziell ein, wenn Urlauber ihre Reise aus persön­lichen Gründen nicht antreten können. Wenn sie zum Beispiel unerwartet schwer krank werden – oder wenn sie seit der Reisebuchung ihren Job verloren haben und wegen der Arbeits­lo­sigkeit die teuren Reisekosten nicht mehr zahlen können. 

Lesen Sie hier, welche Bedeutung die Informa­tionen des Auswärtigen Amtes für kostenfreie Stornie­rungen für Reisen haben.

Datum
Aktualisiert am
15.08.2016
Autor
ime
Bewertungen
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Themen
Reisen

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