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Reisehinweise

Wann kann man eine Türkei-Reise kostenlos stornieren?

Istanbul © Quelle: Siepmann/corbisimages.com

Die Türkei kommt nicht zur Ruhe: Innenpo­li­tische Konflikte erschüttern das Land. Das Auswärtige Amt hat am 20. Juli seine Reisehinweise für die Türkei verschärft. Was bedeutet das? Und welche Rechte haben jetzt jene, die eine Reise in die Türkei gebucht haben oder derzeit dort sind? Die Deutsche Anwalt­auskunft beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie sollten sich Urlauber in der Türkei derzeit verhalten?

Das Auswärtige Amt rät Personen, die aus privaten oder geschäft­lichen Gründen in die Türkei reisen, zu erhöhter Vorsicht. Es wird empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufent­halten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Der Grund ist, dass in der letzten Zeit immer wieder Deutsche in der Türkei festge­nommen wurden. Die Auslands­ver­tre­tungen wurden dabei nicht immer rechtzeitig informiert.

Der Rechts­anwalt Paul Degott, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV), rät Pauschal­ur­laubern, die sich derzeit in der Türkei aufhalten, mit ihrem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und zu fragen, wie er die Situation vor Ort einschätzt.

Kann ich meinen geplanten Badeurlaub in der Türkei jetzt kostenlos stornieren?

Wer bereits eine gebuchte Türkeireise, zum Beispiel nach Bodrum oder Antalya, gebucht hat und nun stornieren oder umbuchen möchte, ist dabei auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Das gilt, solange es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gibt.

Und wie ist es mit gebuchten Städtetrips nach Istanbul?

Auch hier sind die Hinweise des Auswärtigen Amts maßgeblich. Es rät aktuell nur von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und zum Irak dringend ab, nicht aber von Reisen nach Istanbul. Urlauber werden laut Degott nun mit Storno­kosten überzogen, wenn sich der Veranstalter nicht kulant zeigt. Dann muss über die Berech­tigung der Storno­pau­schalen gestritten werden.

Flugroute über einen Krisen­gebiet: Darf ich den Flug stornieren?

Auch wenn man seinen Urlaub nicht in der Türkei verbringt, führt die Flugroute womöglich über das Gebiet. Das macht vielen Reisenden Sorgen. Besonders verunsichert hatte viele Reisende der Absturz einer malaysischen Passagier­ma­schine in der Ostukraine 2014. Knapp 300 Menschen waren dabei ums Leben gekommen.

Dass eine Airline eine Route über ein Krisen­gebiet wählt, ist aber kein ausrei­chender Grund, um einen gebuchten Flug kostenlos stornieren zu können. Darauf weist der Reiserechtler Degott aus Hannover hin. „Eine diffuse Angst, dass da möglicherweise etwas passieren könnte, reicht den Gerichten als Grund nicht aus“, erklärt Degott. Über Krisen­gebiete wie Israel, Ägypten oder Afghanistan finde der Flugverkehr schon seit Jahren ohne Zwischenfälle mit Passagier­ma­schinen statt. „Anders liegt der Fall, wenn eine konkrete Bedrohung bekannt ist, die die Airline ignoriert“, räumt Rechts­anwalt Degott ein. Unternehmen, die in der damaligen Situation zum Beispiel weiterhin über die Ukraine geflogen wären, hätten damit rechnen müssen, dass ihre Gäste bei einer Stornierung vor Gericht Recht bekämen.

Datum
Aktualisiert am
24.07.2017
Autor
red
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Themen
Flug Reisen

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