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Politische Unruhen

Was der Ausnah­me­zustand in der Türkei für Urlauber bedeutet

Terroranschläge, Putschversuche, Ausnahmezustand: Welche Folgen hat dies für Türkei-Urlauber? © Quelle: Siepmann/corbisimages.com

In der Türkei gilt der Ausnah­me­zustand. Nach dem Putsch­versuch dürfte die Verunsi­cherung vieler Touristen nun noch größer werden. Können sie ihren Urlaub kostenlos stornieren?

Der Ausnah­me­zustand in der Türkei berechtigt Reisende nicht grundsätzlich dazu, kostenlos von gebuchten Reisen in das Land zurück­zu­treten. Es sei allgemein kein Umstand höherer Gewalt, sagt der Reiserechtler Paul Degott, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Er bezieht sich dabei vor allem auf die Badeorte der Türkei.

Laut Auswärtigem Amt können aufgrund des Ausnah­me­zu­stands kurzfristig überall Ausgangs­sperren verhängt und auch Personen­kon­trollen durchgeführt werden. Es empfiehlt Reisenden, immer einen gültigen Ausweis dabeizuhaben. In Istanbul und Ankara rät das Amt Reisenden nach dem Putsch­versuch außerdem zu äußerster Vorsicht: Im Zweifelsfall sollen sie in ihre Hotels zurück­kehren.

Für diese Städte schätzt auch Reiserechtler Degott die Lage anders aus: Hier gehe er schon davon aus, dass man Städte­reisen etwa nach Istanbul nun wegen höherer Gewalt absagen könne.

Die großen Reisever­an­stalter wie Tui und Thomas Cook hatten ohnehin schon vor der Bekanntgabe des Ausnah­me­zu­stands Reisenden die Möglichkeit eingeräumt, Städte­reisen nach Istanbul für Abreisen bis zum 31. Juli kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren.

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dpa/tmn/red
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Reisen Reisever­si­cherung Stornierung Urlaub

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