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Urlaub

Pauschal­ur­lauber dürfen kein deutsches Bier im Hotel erwarten

Als Urlauber muss man darauf gefasst sein, dass nicht überall das deutsche Reinheitsgebote gilt. © Quelle: Howell/corbisimages.com

Manche Pauschal­ur­lauber wollen auch in Hotels im Ausland nicht auf heimisches Essen verzichten. Sie erwarten deutsches Brot oder deutsches Bier, obwohl sie in Griechenland oder Spanien urlauben. Doch solche Erwartungen erfüllen sich nicht immer. Ist dies ein Reisemangel, für den man Geld zurück­fordern kann?

Reisen gehört zu den liebsten Hobbys der Bundes­bürger. Diese mögen also die Ferne, und hängen doch am Bekannten. Allerdings: Einen Anspruch auf gewohntes Essen oder Getränke hat man im Urlaub nicht. Zumindest dürfen Pauschal­ur­lauber nicht erwarten, im Hotel beispielsweise deutsches Bier serviert zu bekommen. Wenn das gebuchte Hotel kein deutsches Bier anbietet, ist dies kein Reisemangel.

Deshalb ist in Katalogen in der Regel von „regional­ty­pischen Speisen und Getränken“ die Rede. Speise­karten in deutscher Sprache oder eine deutsche Bedienung darf man im Ausland auch nicht voraus­setzen. Es sei denn, das war im Katalog versprochen.

Generell können nicht gehaltene Katalog-Versprechen zum Hotelessen aber einen Mangel darstellen. Wenn zum Beispiel ein Vegetarier extra ein Hotel mit vegeta­rischem Buffet gebucht hat, darf dann nicht bloß ein Salat dort stehen. Sollte dies doch so sein, dann ist dies ein Reisemangel. In diesem Fall muss das Hotel eine gewisse Vielfalt an vegeta­rischen Speisen anbieten. Auch ein klarer Mangel: Wenn spezielle Arrangements versprochen sind, aber nicht stattfinden, zum Beispiel ein Gala-Dinner.

Datum
Aktualisiert am
25.04.2016
Autor
dpa/red
Bewertungen
44
Themen
Reisemangel Reisen Urlaub

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