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Latein­amerika

Zika-Virus: Können Schwangere ihre Reise kostenlos stornieren?

Worauf sollten schwangere Frauen achten, die nach Lateinamerika reisen wollen? © Quelle: JohnerImages/Kullman/gettyimages.de

Das Zika-Virus breitet sich in Mittel- und Südamerika immer weiter aus. Der Erreger steht im Verdacht, ungeborenen Kindern schwer zu schaden. Deshalb rät das Auswärtige Amt Schwangeren von Reisen in die betroffenen Länder ab. Welche Rechte haben schwangere Urlaube­rinnen in der aktuellen Situation?

Am Montag hat die Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sation WHO entschieden, dass sie wegen der rasanten Ausbreitung des Zika-Virus in Mittel- und Südamerika den globalen Gesund­heits­notstand ausruft. Der Organi­sation nach könnten weltweit bis zu vier Millionen Menschen an dem Virus erkranken.

Bislang galt das Zika-Virus als vergleichsweise harmlos, doch seit einiger Zeit steht es im Verdacht, den ungeborenen Kindern infizierter Frauen schwer zu schaden. Das von Mücken übertragene Virus soll bei Embryonen Fehlbil­dungen des Schädels (Mikroze­phalie) verursachen. Allein in Brasilien kamen in den letzten Monaten fast 4.200 Babys mit solchen Fehlbil­dungen zur Welt, diese können zu geistigen Behinde­rungen führen. Impfungen oder medizi­nische Prophylaxen gibt es gegen das Virus aktuell nicht.

Schwangere: Können sie ihre Reise wegen des Zika-Virus kostenlos stornieren?

Wie die Deutsche Gesell­schaft für Tropen­medizin, so rät auch das Auswärtige Amt Schwangeren davon ab, in Länder Mittel- und Südamerikas zu reisen. Auf der Website des Amtes heißt es: „Schwangere sollten generell von vermeidbaren Reisen in Zika-Endemie-Gebiete absehen“. Sei eine Reise unvermeidbar, sollten sich Schwangere vor Mücken­stichen etwa durch helle Kleidung schützen, wie es in einem Merkblatt für Beschäftigte und Reisende zur Zika-Virus-Infektion heißt.

Medien berichten, dass viele große Reisever­an­stalter auf die Situation reagieren. Das Reiseun­ter­nehmen Thomas Cook zum Beispiel bietet schwangeren Frauen eine kostenlose Umbuchung an, wenn sie vor dem 30. April nach Mexiko, Barbados, in die Domini­ka­nische Republik oder auf die Kapver­dischen Inseln fliegen wollten. Auch das Reiseun­ter­nehmen TUI bietet Schwangeren an, ihre geplante Reise kostenlos umzubuchen oder zu stornieren.

Hierbei handelt es sich um Angebote aus Kulanz. Fraglich ist aber, ob schwangere Urlaube­rinnen in der gegenwärtigen Situation auch einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung ihrer Reise in betroffene Regionen haben.

Wo ist das Zika-Virus verbreitet?

Inzwischen taucht das Zika-Virus auch in Europa auf. Nach Angaben des Univer­si­täts­kran­ken­hauses im dänischen Aarhus etwa liegt dort seit kurzem ein infizierter Patient. Auch Deutschland, Großbri­tannien und die USA melden Infekti­onsfälle. Aber noch liegt der Fokus der Erkran­kungen durch das Zika-Virus in Ländern Mittel- und Latein­amerikas. Dort hat sich der von Mücken übertragene Erreger in kurzer Zeit in 21 Ländern verbreitet, doch bilden Kolumbien und besonders Brasilien Schwer­punkte. In dem Land sollen aktuell 500 000 Menschen erkrankt sein.

Reise kostenlos stornieren oder umbuchen: Welche Regeln sieht das Reiserecht vor?

In der Regel sind die Reisewar­nungen des Auswärtigen Amtes die Grundlage dafür, dass Urlauber eine geplanten Reisen in ein Land kostenfrei stornieren oder diese umbuchen dürfen. Aber es müssen zu diesen Reisewar­nungen weitere Informa­tionen hinzukommen, die mit diesen zusammen eine „eindeutige Gefahrenlage“ in einem Land belegen.

Erst wenn die Gefahren in einem Land ausreichend belegt sind, haben Reisende einen Anspruch auf die kostenfreie Stornierung ihres geplanten Urlaubs. Denn dann sie können sich auf den Umstand der „höheren Gewalt“ berufen, nur er rechtfertigt kostenfreie Stornie­rungen.

Als „höhere Gewalt“ gelten Ereignisse, die von außen kommen und in keinem betrieb­lichen Zusammenhang zum Reisever­an­stalter stehen. Unter „höhere Gewalt“ fallen zum Beispiel Epidemien, Naturka­ta­strophen oder politische Unruhen in einem Land.

Allerdings weisen Reiserechts­experten darauf hin, dass es derzeit keine Reisewar­nungen des Auswärtigen Amtes gibt. „Außerdem muss man bei Fällen ‚höherer Gewalt‘ prüfen, wie stark diese eine Reise tatsächlich beeinträchtigen“, sagt der Rechts­anwalt Paul Degott aus Hannover, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein „DAV). „Erst wenn eine Reise durch diese Umstände stark beeinträchtigt ist oder sogar unmöglich wird, kann man sich auf den Umstand der ‚höheren Gewalt‘ berufen und von der Reise zurück­treten.“

Ob das bei dem Zika-Virus der Fall sei, sei noch nicht ausgemacht, sagt der Reiserechts­experte Degott. Er verweist auch darauf, dass der Virus in manchen Ländern Latein­amerikas stärker verbreitet sei als in anderen. Daher sei es kaum möglich, pauschal alle Reisen kostenfrei zu stornieren, die nach Mittel- oder Südamerika geplant seien.

Datum
Aktualisiert am
11.02.2016
Autor
ime
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Themen
Gesundheit Kinder Krankheit Reisen Reisever­si­cherung

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