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Urlaubs­planung

Reiseun­terlagen: Richtig gebucht?

Wer verreist, sollte rechtzeitig prüfen, ob Start und Ziel korrekt gebucht sind. © Quelle: hkratky/ panthermedia.net

Wenn der dunkle Herbst naht, muss es manchmal schnell gehen mit der Reise in den warmen Süden. Manchmal genügt ein Anruf und schon ist der Urlaub gebucht. Aber Vorsicht: Man sollte die Reiseun­terlagen prüfen und schauen, ob die Daten richtig aufgenommen wurden. Sonst gibt es im Falle des Falles keinen Schadens­ersatz.

Im Frühjahr 2013 musste das Münchner Amtsgericht in einem interes­santen Fall entscheiden: Eine Münchnerin hatte in einem Reisebüro angerufen und Flüge für sich und ihre Familie von Antalya nach München gebucht. Kurz darauf hatte sie die Unterlagen im Reisebüro abgeholt und die Buchung unterschrieben, ohne sich die Unterlagen richtig zu prüfen.

Erst am Reisetag stellte die Frau in Antalya fest, dass die Flugtickets ab München und nicht, wie sie gewollt hatte, ab der Türkei ausgestellt waren. Sie musste also neue kaufen. Die zusätz­lichen Kosten forderte sie vom Reisebüro zurück und argumen­tierte dabei: Sie habe am Telefon ausdrücklich erklärt, von Antalya nach München fliegen zu wollen und nicht umgekehrt.

Kundin trägt Mitschuld

Das Reisebüro weigerte sich zu zahlen, die erboste Kundin klagte. Allerdings ohne Erfolg. Die Richter des Münchner Amtsge­richts stellten fest: Es komme nicht darauf an, was am Telefon gesagt wurde. Entscheidend sei, dass die Frau vor Ort eine Buchung unterzeichnet habe, auf der ganz klar ein Flug für vier Reisende von München nach Antalya verzeichnet  gewesen sei. Sollte sie tatsächlich im Telefonat etwas anderes bestellt haben, habe sie durch die ungeprüfte Unterzeichnung der Buchung zumindest ein Mitver­schulden. Ein Schadens­er­satz­an­spruch sei daher ausgeschlossen (AZ: 233 C 1004/13).

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
Bewertungen
304
Themen
Familie Reisen Schadens­ersatz Urlaub

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