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Reiserecht

Pauschal­reisen in Europa: Parlament stärkt Verbrau­cher­rechte

Quelle: hkratky/ panthermedia.net
Das EU-Parlament hat Verbraucherrechte bei Pauschalreisen gestärkt.
© Quelle: hkratky/ panthermedia.net

Pauschal­reisende genießen ab Frühjahr 2018 mehr Rechte, wenn es um Kündigung durch den Reisever­an­stalter oder Schadens­ersatz geht. Nachdem der Bundestag am 1. Juni 2017 die Umsetzung der entspre­chenden EU-Pauschalreise-Richtlinie beschlossen hat, hat am 7. Juli auch der Bundesrat sie gebilligt.

Wer in den Neunzi­ger­jahren in Urlaub fuhr, buchte seine Reise meist bei einem Reisever­an­stalter im Reisebüro. Wer heute verreist, bucht seine Reise in der Regel online, und nicht selten Hotel, Flug und Mietwagen separat. Mit der Pauschalreise-Richtlinie hat die EU den Verbrau­cher­schutz für Pauschal­tou­risten an das neue Buchungs­ver­halten angepasst. Die Regeln innerhalb der EU werden zudem weitgehend verein­heitlicht.

Pauschalreise: Mehr Rechte für Urlauber bei Preiser­höhung

Pauschal­ur­lauber genießen künftig mehr Rechte, wenn bei ihrer Reise etwas schief geht oder der Reisever­an­stalter insolvent ist. So werden die möglichen Gründe eingeschränkt, bei denen dem Reisever­an­stalter die Zahlung von Schaden­ersatz erspart bleibt.

Zudem darf nach Reisebeginn nur noch der Urlauber kündigen. Der Reisever­an­stalter hat kein Kündigungsrecht mehr. Im Gegenzug dürfen die Veranstalter bis 20 Tage vor Reisebeginn nachträglich den Preis anheben. Die Grenze, ab der den Pauschal­tou­risten ein Rücktrittsrecht zusteht, steigt von einer fünfpro­zentigen Preiser­höhung auf acht Prozent.

Neue Definition von Pauschalreise

Zudem wird die Definition von Pauschalreise erweitert. Verbraucher profitieren künftig schon dann vom besonderen Schutz für Pauschal­reisende, wenn sie auf einem Buchungs­portal mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungs­vorgangs ausgewählt haben. Nun sind auch einzelne online gebuchte Reisebe­standteile wie Flüge, Hotels oder Mietwagen eingeschlossen, sodass Verbraucher im Falle eines Problems besser geschützt sind.

Datum
Aktualisiert am
07.07.2017
Autor
dpa/red
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159
Themen
Europa Reisen Reisever­si­cherung Verbraucher

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