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Gerichts­urteile

Was gilt beim Abschleppen von privaten Parkplätzen?

Privatparkplatz abschleppen: Was gilt?
© Quelle: Spiro/fotolia.com

Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass private Abschlepp­un­ter­nehmen Falsch­parkern keine unange­messen hohen Kosten in Rechnung stellen dürfen. Die Anwalt­auskunft beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wer sein Fahrzeug unberech­tig­terweise auf einem privaten Parkplatz abstellt, muss überhöhte Abschlepp­ge­bühren nicht akzeptieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundes­ge­richtshofs hervor. Der Kläger hatte sich geweigert, 250 Euro an ein Abschlepp­un­ter­nehmen zu zahlen, das sein Auto vom privaten Parkplatz eines Fitness­studios entfernt hatte. Der BGH legte zwar keine konkrete Summe fest, entschied aber, dass die Abschlepp­kosten das ortsübliche Niveau nicht überschreiten dürfen.

Passend zum Urteil erklärt die Anwalt­auskunft, was beim Falsch­parken auf privaten Grundstücken rechtlich gilt:

Darf ich fremde Autos abschleppen lassen, die auf meinem Grundstück stehen?

Grundsätzlich ja. Grundstücks­inhaber müssen es nicht dulden, dass ein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf ihrem Grund abgestellt wird. Dagegen können sie sich auch wehren, indem sie ein Abschlepp­un­ter­nehmen damit beauftragen, das Fahrzeug zu entfernen. Rechtlich gesehen ist dies eine „Selbsthilfe“ des Grundstücks­be­sitzers gemäß § 859 Abs. 3 BGB.

Allerdings darf man dabei nicht zu lange warten. Das Gesetz legt nämlich fest, dass Selbsthilfe „sofort“ erfolgen muss. Weiß man also bereits seit einer Woche, dass ein Falsch­parker vor der eigenen Haustür steht, kann man sich nicht mehr auf die Selbsthilfe berufen. Wie lange ein Grundstücks­inhaber warten darf, bis er den Abschlepp­dienst anruft, ist nicht genau definiert. Allerdings gibt es Gerichts­ent­schei­dungen, die mehrere Stunden als unproble­matisch sehen.

Es empfiehlt sich deshalb, das Fahrzeug nicht sofort abschleppen zu lassen, sondern zunächst abzuwarten, ob der Fahrer zurückkehrt. Es gilt der Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit: Bevor man abschleppen lässt, sollt man zunächst alle anderen Mittel prüfen. Wenn man einen Hinweis darauf hat, wo der Fahrer des Fahrzeugs sich aufhält – zum Beispiel, wenn man ihn beim Betreten des Nachbar­hauses beobachtet hat – sollte man ihn zunächst aufsuchen und zum Entfernen des Fahrzeugs auffordern.

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Datum
Aktualisiert am
28.05.2018
Autor
pst/DAV
Bewertungen
119963
Themen
Auto Bußgeld Gericht

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