
Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich Idiotentest genannt, erfolgt auch oft bei Verurteilungen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Der Grund: Die fehlende charakterliche Eignung für einen Führerschein kann auch durch das Verhalten außerhalb des Straßenverkehrs festgestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 8. März 2016 (AZ: 3 L 168/16.NW).
MPU-Anordnung nach Verletzung eines Menschen mit Luftgewehr
In dem zugrundeliegenden Fall schoss ein Mann mit seinem Druckgasgewehr auf einen Schüler. Dieser wurde in die linke Schulter getroffen. Der Mann wurde wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt. Gleichzeitig wurde eine MPU angeordnet.
Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Mann aufgrund seines hohen Aggressionspotenzials nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei. Daraufhin wurde ihm der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen.
Man kann seinen Führerschein nach einer Verurteilung verlieren
Dagegen wehrte sich der Mann – ohne Erfolg. Das Gericht folgte der Schlussfolgerung aus der MPU. Bei dem psychologischen Untersuchungsgespräch hatte der Mann seine Tat bagatellisiert. Außerdem hatte er sie als nicht gewollt und nicht bemerkt dargestellt.
Forschungen haben ergeben, dass es eine direkte Verbindung zwischen allgemein strafrechtlichen Delikten, Aggressivität und Verkehrsauffälligkeiten gibt. Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs wenig Rücksicht auf Regeln und Gesetze nehmen, täten dies auch nicht im Straßenverkehr.
Auch bei Straftaten, die jemand nicht im Straßenverkehr begangen hat, kann eine MPU angeordnet werden. Es kommt allein auf die Kraftfahreignung des Fahrers an. Dies umfasst auch die charakterliche Eignung (BVerwG; AZ: 7 C 55/79). Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Mann ein hohes Aggressionspotenzial hat. Daher sei das Ergebnis der MPU nicht zu beanstanden.
Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis rechtens
Das Gericht beschäftigte sich auch mit der Frage, ob der Führerschein sofort entzogen werden darf oder ob zunächst eine spätere gerichtliche Entscheidung abgewartet werden muss. Der Mann hatte sich im Eilverfahren gegen den Entzug der Fahrerlaubnis gewandt.
Nach Auffassung des Gerichts gibt es ein großes öffentliches Interesse daran, dass Personen, „die sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben, unverzüglich von der aktiven motorisierten Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen werden“. Daher könne er sich auch nicht im Eilverfahren dagegen wenden, so das Gericht.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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