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Unfall

Verkehrs­unfall: Muss man immer die Polizei rufen?

Verkehrsunfall - Polizei rufen?
Muss man beim Verkehrsunfall die Polizei rufen? © Canva

Nach einem Verkehrs­unfall sitzt der Schock bei den Beteiligten meist tief. Wie man sich bei einem Unfall verhalten muss, hat jeder einmal gelernt: Unfall­stelle absichern und Erste Hilfe leisten gehören bei schweren Unfällen in jedem Fall dazu. Bei kleineren Auffahr­un­fällen müssen die Beteiligten zumindest die Personalien austauschen. Dass die Polizei den Unfall aufnehmen muss, steht für viele ebenfalls fest. Wir erklären im Artikel, wann Sie bei einem Verkehrs­unfall die Polizei rufen müssen.

In Deutschland kommt es jährlich zu Millionen von Verkehrs­un­fällen. 2011 überschritt die Zahl erstmals die 2-Millionen-Marke. Seitdem gilt leider Jahr für Jahr: Tendenz steigend. Werden Menschen bei einem Unfall verletzt, kommen neben dem Heilungs­prozess teilweise langwierige Ausein­an­der­set­zungen mit der Versicherung auf sie zu. Da ist es umso wichtiger, dass der Unfall­hergang und die Art der Beteiligung dokumentiert sind. Können die Unfall­be­tei­ligten das unter sich ausmachen – oder müssen sie die Polizei rufen?

Verkehrs­unfall: Keine Pflicht, Polizei zu rufen

Grundsätzlich gilt: Bei einem Verkehrs­unfall besteht in der Regel keine Pflicht, die Polizei zu rufen. „Wenn alle an dem Unfall Beteiligten damit einver­standen sind, muss die Polizei nicht hinzugezogen werden“, sagt Rechts­anwalt Dr. Michael Burmann, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Allerdings müssten die Unfall­parteien dann selbst die notwendigen Feststel­lungen treffen, um den Schaden mit ihren Versiche­rungen klären zu können.

Was dazu notwendig ist, präzisiert § 142 Strafge­setzbuch. Demnach muss jeder Unfall­be­teiligte den anderen Parteien Angaben zu seiner Person – also Name und Adresse –, Angaben zum Fahrzeug und zu seiner Unfall­be­tei­ligung machen.

Unfall mit Personen­schaden: Polizei rufen sinnvoll

Kommen bei dem Unfall Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt, muss die Polizei verständigt werden. „Dann ist es für die Beteiligten in der Regel unmöglich, die notwendigen Feststel­lungen zu treffen, vor allem zum Unfall­hergang und zur Frage der Verant­wortung“, präzisiert Rechts­anwalt Burmann. Wenn es nur zu leichten Verlet­zungen komme, könnten die Verletzten entscheiden, ob sie die Polizei hinzuziehen wollten.

Ob es Verletzte gibt oder nicht – wenn einer der Unfall­be­tei­ligten nach dem Verkehrs­unfall die Polizei rufen möchte, kann er das in jedem Fall tun. Die anderen Beteiligten müssen dann warten, bis die Beamten da sind. Diese nehmen den Unfall und alle notwendigen Informa­tionen auf. Die Polizei ermittelt allerdings nur bei einem Personen­schaden oder bei Verdacht auf einen Personen­schaden.

Unfall­be­tei­ligter nicht vor Ort: Polizei informieren

In manchen Fällen muss die Polizei alarmiert werden. Das gilt bei allen Unfällen, in denen eine der beiden Parteien nicht dabei ist, zum Beispiel bei einem Auffahr­unfall bei einem geparkten Auto. Der Unfall­ver­sucher muss zunächst eine angemessene Zeit auf den anderen Beteiligten warten und dann die Polizei verständigen.

Welche Zeit angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an. „Bei einem Auffahr­unfall am Samstag­vor­mittag auf dem Supermarkt­parkplatz kann schon eine halbe Stunde ausreichen, während es nachts auf einer Dorfstraße schon deutlich mehr sein kann“, erklärt der Rechts­anwalt aus Erfurt. Auch bei einem Unfall mit Fahrer­flucht sollte die Polizei informiert werden.

Nach Verkehrs­unfall: Polizei­einsatz immer kostenlos

Ob man die Polizei zu einem Unfall hinzuziehen muss oder die Beamten nur sicher­heits­halber ruft – bezahlen muss man den Einsatz in keinem Fall. Ordnen die Beamten einen Blutal­ko­holtest an, muss der Getestete allerdings dafür aufkommen, sofern sich bei ihm tatsächlich Blutalkohol nachweisen lässt.

Fazit: Kommt es zu einem Verkehrs­unfall, muss man die Polizei nur rufen, wenn einer der Beteiligten dies wünscht. Empfeh­lenswert ist es allerdings, die Polizei zu informieren, wenn es bei einem Unfall Tote oder Verletzte gibt. So oder so: Kosten fallen für den Polizei­einsatz keine an

Datum
Aktualisiert am
15.08.2023
Autor
vhe
Bewertungen
59243
Themen
Auto Autounfall Polizei Unfall Verletzung

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