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Handy am Steuer

Verkehrsrecht: Handyaufladen während der Fahrt verboten

Handyverbot am Steuer gilt für die generelle Benutzung - nicht nur für das Telefonieren. © Quelle: DAV

Wer sein Handy während der Fahrt benutzt, wird zu einem Bußgeld von 60 Euro verurteilt. Soweit so gut und soweit so bekannt. Was alles zur „verbots­widrigen Benutzung eines Mobilte­lefons“ gehört, hat sich mittlerweile herumge­sprochen. Was ist aber, wenn man es lediglich in die Hand nimmt, um es zu laden?

Auch dann begeht man eine Ordnungs­wid­rigkeit! Alle Tätigkeiten, wofür man sein Mobiltelefon in die Hand nehmen, also „aufnehmen oder halten“ muss, sind verboten. Dazu gehört es auch, wenn jemand sein Handy in die Hand nimmt, um es zum Laden anzuschließen, warnt die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts in Oldenburg. Dieses hatte am 7. Dezember 2015 (AZ: 2 Ss (OWi) 290/15) einen Lkw-Fahrer dazu verurteilt, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu bezahlen.

Laden eines Handys verboten?

Der Mann fuhr auf der Autobahn. Die Polizei beobachtete ihn, wie er sein Handy in der Hand hielt, um es zum Laden anzuschließen. Er wurde zu einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro verdonnert. Dagegen wehrte er sich, da er das Handy selbst ja nicht benutzen wollte – er wollte es schließlich nur laden. Bereits das Amtsgericht Oldenburg sah darin eine verbots­widrige Benutzung eines Mobilte­lefons und bestätigte die Geldbuße. Dagegen stellte der Lkw-Fahrer beim Oberlan­des­gericht einen Antrag auf Zulassung der Rechts­be­schwerde.

Während der Fahrt darf man das Handy nicht aufnehmen!

Auch das Oberlan­des­gericht hatte kein Einsehen: Nach seiner Auffassung ist die Nutzung eines Mobil- oder Autote­lefons für denjenigen, der ein Fahrzeug führt, verboten, „wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss“ (§ 23 Abs. 1a StVO).

Demnach ist auch das Anschließen eines Handys zum Laden eine verbots­widrige Nutzung. Schließlich soll ja der Fahrzeug­führer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei haben.

Verboten seien also sämtliche Bedien­funk­tionen, etwa die Nutzung als Naviga­ti­onsgerät oder das Versenden von Kurznach­richten. Und somit auch alle Tätigkeiten „zur Vorbereitung der Nutzung“, so wie das Anschließen zum Laden.

Hände ans Steuer und nicht ans Telefon, rät die DAV-Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht. Verkehrs­rechts­anwälte klären aber gerne über alle Rechte und Pflichten im Verkehrsrecht auf.

Datum
Aktualisiert am
19.02.2016
Autor
DAV
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Themen
Auto Handy

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