Auch dann begeht man eine Ordnungswidrigkeit! Alle Tätigkeiten, wofür man sein Mobiltelefon in die Hand nehmen, also „aufnehmen oder halten“ muss, sind verboten. Dazu gehört es auch, wenn jemand sein Handy in die Hand nimmt, um es zum Laden anzuschließen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Oldenburg. Dieses hatte am 7. Dezember 2015 (AZ: 2 Ss (OWi) 290/15) einen Lkw-Fahrer dazu verurteilt, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu bezahlen.
Laden eines Handys verboten?
Der Mann fuhr auf der Autobahn. Die Polizei beobachtete ihn, wie er sein Handy in der Hand hielt, um es zum Laden anzuschließen. Er wurde zu einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro verdonnert. Dagegen wehrte er sich, da er das Handy selbst ja nicht benutzen wollte – er wollte es schließlich nur laden. Bereits das Amtsgericht Oldenburg sah darin eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons und bestätigte die Geldbuße. Dagegen stellte der Lkw-Fahrer beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.
Während der Fahrt darf man das Handy nicht aufnehmen!
Auch das Oberlandesgericht hatte kein Einsehen: Nach seiner Auffassung ist die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons für denjenigen, der ein Fahrzeug führt, verboten, „wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss“ (§ 23 Abs. 1a StVO).
Demnach ist auch das Anschließen eines Handys zum Laden eine verbotswidrige Nutzung. Schließlich soll ja der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei haben.
Verboten seien also sämtliche Bedienfunktionen, etwa die Nutzung als Navigationsgerät oder das Versenden von Kurznachrichten. Und somit auch alle Tätigkeiten „zur Vorbereitung der Nutzung“, so wie das Anschließen zum Laden.
Hände ans Steuer und nicht ans Telefon, rät die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Verkehrsrechtsanwälte klären aber gerne über alle Rechte und Pflichten im Verkehrsrecht auf.
- Datum
- Aktualisiert am
- 19.02.2016
- Autor
- DAV