Sie ist bei allen Autofahrern gefürchtet: Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die umgangssprachlich besser als „Idiotentest“ bekannt ist. Für rund 37 Prozent der Untersuchten endet das Verfahren mit dem Ergebnis „ungeeignet“. Vor allem für Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann dieses Urteil gravierende Folgen haben. Die MPU, die den Behörden eine Prognose über das zukünftige Verhalten von auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern ermöglichen soll, stand seit ihrer Einführung im Jahr 1954 immer wieder auf dem Prüfstand – so auch auf dem 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar.
Kritiker bemängeln beim derzeitigen MPU-Verfahren vor allem zwei Punkte: Zum einen die fehlende Möglichkeit, sich gegen die Anordnung einer MPU zu wehren. Zum anderen das geheime Vier-Augen-Gespräch zwischen dem Getesteten und dem Prüfer, das sich nachträglich nicht überprüfen lässt.
Effektiver Rechtsschutz nötig
„Aus Sicht der Bevölkerung ist die MPU ein nicht nachvollziehbarer und mythenbehafteter ‚Idiotentest’ und aus Sicht des durchgefallenen Probanden Schikane und Willkür“, so Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins ist ein effektiver Rechtsschutz bei der Medizinisch-Psychologische Untersuchung notwendig. Nach geltender Rechtslage wird eine MPU nicht etwa durch ein Gericht, sondern durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Die betroffene Personen hat keine Möglichkeit, sich mit Rechtsmitteln gegen diese Anordnung zu wehren. Selbst wenn die Anordnung zu Unrecht erfolgt und der Betroffene ihr nicht nachkommt, wird der Führerschein sofort entzogen. „Es erscheint daher auch weiterhin skandalös, dass gegen solch schwere Eingriffe in die Rechte des Bürgers kein effektiver Rechtschutz besteht“, sagt Christian Janeczek vom DAV.
Tonaufzeichnung kann Gespräch transparenter machen
Bei der Untersuchung selbst fordert Janeczek mehr Transparenz und Nachprüfbarkeit. Ein entscheidender Bestandteil der MPU ist ein Vier-Augen-Gespräch mit einem Verkehrspsychologen oder Arzt, bei dem die Einsicht der getesteten Person überprüft werden soll. Es ist geheim und wird nicht aufgezeichnet. „Das geheime Vier-Augen-Gespräch fördert die Entstehung von Klischees und Fehleinschätzungen“, so Rechtsanwalt Janeczek. In der anwaltlichen Praxis höre man häufig von Mandanten, was in einem Gutachten nachzulesen ist, sei niemals gesagt worden. Eine Tonaufzeichnung des Gesprächs und die Wiedereinführung einer Oberbegutachtung könnten dazu beitragen, den Probanden vor Willkür und Selbstherrlichkeit zu schützen, aber auch um Einsicht und Selbsterkenntnis zu fördern. Aber auch die Prüfer würden entlastet, da dann der Nachweis geführt werden könnte, dass die Probanden nicht bewusst aufs Glatteis geführt worden wären, so Janeczek.
Verkehrsgerichtstag empfiehlt Reformschritte
Die Verbesserungsvorschläge des Deutschen Anwaltveriens haben Wirkung gezeigt. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag schlägt in seinen – von der Politik häufig berücksichtigen – Empfehlungen die Einsetzung einer Projektgruppe "MPU-Reform" vor. Die Gruppe soll eine Einführung von Tonbandaufzeichnungen bei den vertraulichen MPU-Gesprächen prüfen.
Zudem empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, bereits die Anordnung der MPU einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen. Damit ist ein wichtiger Schritt zu rechtlichen Nachbesserungen getan.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red