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Schadensersatz

Unfall: Ersatz für Benzin im Tank bei Totalschaden

Übriges Benzin im Tank kann im Schadensfall noch einen Wert haben.

Bei einem Verkehrs­unfall hat der Geschädigte zahlreiche Ansprüche auf Schadens­ersatz. Oft übersehen wird beim Totalschaden aber der Ersatz für das im Tank zurück­ge­bliebene Benzin. Auch der gehört zum Schaden, wenn es sich nicht lohnt, es abzupumpen.

Im Falle eines Totalschadens hat man nämlich auch Anspruch darauf, den Wert des Benzins im Tank ersetzt zu bekommen. Dem Geschä­digten ist nicht zuzumuten, den Kraftstoff abzupumpen, wenn der hierfür erforderliche Aufwand den Wert des Benzins überschreitet, so das Amtsgericht Solingen in einer Entscheidung vom 1. April 2015 (AZ: 11 C 631/14).

Totalschaden nach Verkehrs­unfall

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall stritten sich die Parteien darum, ob der im Tank verbliebene Kraftstoff zu ersetzen sei. Nach einem Unfall mit Totalschaden waren in dem Fahrzeug noch etwa zehn Liter Benzin. Den Wert wollte der Fahrzeug­halter ersetzt haben.

Urteil: Im Tank verbliebenes Benzin als Schaden

Ihm könne auch nicht zugemutet werden, den Kraftstopp abzupumpen. Der hierfür erforderliche Aufwand überschreite den Wert des Benzins. Das eigenhändige Absaugen sei aufgrund der „unappe­tit­lichen Begleit­um­stände“ nicht zumutbar. Beim profes­sio­nellen Absaugen entstünden jedoch Kosten, die den Wert des Benzins überstiegen. Üblicherweise sei beim Kauf eines Ersatz­fahr­zeuges zwar ebenfalls Benzin im Tank. Das müsse der Geschädigte allerdings nicht als Schadens­ersatz akzeptieren, wie die gegnerische Versicherung meinte. Der Käufer eines Fahrzeugs solle dieses zumindest bis zur nächsten Tankstelle fahren können.

Tipp

Das Gericht schätzte den Wert des Benzins auf 15 Euro und verurteilte die gegnerische Versicherung, diesen Betrag zu erstatten. Im Falle eines Totalschadens sei im Tank verbliebener Kraftstoff für den Geschä­digten unbrauchbar. Deshalb habe er Anspruch auf Schadens­ersatz.

Die DAV-Verkehrs­anwälte raten dringend dazu, darüber nachzu­denken, ob bei einem Totalschaden auch der Wert des Benzins ersetzt werden kann. Das Unfallopfer sollte sich immer anwaltlich beraten und vertreten lassen. Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit übernehmen.

Datum
Aktualisiert am
11.01.2019
Autor
red/dpa
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Themen
Schadens­ersatz Unfall Versicherung

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